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Illustrirte kunstgewerbliche Zeitschrift für Innendekoration — 9.1898

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Schaefer, Karl: Die sog. verdeckte unerlaubte Nachbildung im Kunstgewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.7396#0066

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Seite 48.

Illustr. kunstgewerbl. Zeitschrift für Innen-Dekoration.

März-Heft.

graphie, Lichtdruck Nachbildenden platzgreifen. Dieser wird
vielmehr dem Verfertiger der photographischen Original-
Aufnahme gegenüber mit Herstellung solcher Nachbildungen
schadensersatzpflichtig, falls a) seine Nachbildung mit der
fremden Original-Aufnahme wesentlich identisch ist und b) er
die Nachbildung mit Umgehung des Berechtigten zum Zwecke
der Verbreitung hergestellt hat oder durch einen anderen hat
herstellen lassen. Im letzteren Fall macht sowohl dieser dritte
Nachbildner, als auch der die kunsttechnische bildliche Dar-
stellung (Kopie) in bewusst rechtswidriger Weise anfertigende
Künstler der sträflichen Beihülfe an der unerlaubten Nach-
bildung sich schuldig.

Photographische Original-Aufnahmen sind also insofern
nicht nur gegen all' und jede direkte mechanische Nachbildung,
sondern auch gegen all' und jede indirekt gewonnene mecha-
nische Nachbildung, sofern sie überhaupt mit der photograph.
Original-Aufnahme wesentlich identisch und in der Absicht der
.gewerblichen Verbreitung hergestellt ist, gesetzlich bei Strafe

und Vermeidung von Entschädigungspflichtigkeit geschützt.
Damit die der Nachbildung als Unterlage gedient habende bild-
liche Darstellung eine kunstbildliche genannt werden könne, ist
es nach Ansicht der Judikatur nicht nöthig, dass ihr der Werth
eines Kunstwerkes beigelegt werden könne im Hinblick auf den
ihr innewohnenden Grad künstlerischer Vollendung; es ist nur
nothwendig, dass jene der mechanischen Nachbildung als Mittel
zum Zweck dienende kunstbildliche Darstellung irgend eine
schöpferische Thätigkeit ihres Herstellers in künstlerischer Be-
ziehung oder doch das Streben, eine solche zum Ausdruck zu
bringen, erkennen lassen. Nur dann ist es selbständig als Werk
der zeichn. oder mal. Kunst nach §. 7 des Kunstwerkeschutz-
Gesetzes geschützt und kann mittelst mechanischer Vervielfäl-
tigung auch unbedenklich nachgebildet werden. Alle anderen
Nachbildungen huldigen dem unredlichen Wettbewerb und kann
deren Vertrieb bei im wesentlichen vorhandener Identität mit
der photograph. Orig.-Aufnahme auf Antrag des Berechtigten
(§. 1 und §. 7 des Photogr.-Ges.) gerichtlich untersagt werden.

Abbildung Nummer 794. Eck-Arrangement eines Wohnzimmers. Entwurf von Architekt K. Gerds, Berlin.
 
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