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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 2.1901-1902

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Pazaurek, Gustav E.: Metallreflexe in der Keramik und Glasindustrie
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https://doi.org/10.11588/diglit.6477#0034

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Gustav Pazaurek ■ Mctallreflcxc in der Keramik und Glasindustrie.

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der Rococo- und Louis XVI-Zeit wichen
nach verhältnismässig' kurzer Zeit den
polierten Möbeln, die wenigstens die
Structur des Holzes wiedergaben, und in
unserer allerjüngsten Vergangenheit wieder-
holt sich ein ähnlicher Vorgang; die inten-
siv ziegelrot- oder grasgrünlackierten
Möbel, die zum Kennzeichen der ersten
Phase unserer modernen Secession ge-
hören, verschwinden wieder von der Bild-
fläche und machen dem stilgemässen,
farbiggebeizten Möbel Platz, denn Mate-
rialwidrigkeiten können höchstens von
einer Modelaune eine Zeit lang getragen
werden: auf die Dauer lässt sich das
wahre Kunstgewerbe derlei nicht gefallen.

Aehnlich dürfte es den von Anleihen
an das Metallgebiet lebenden Lüster-
gläsern ergehen, an deren heischenden
und alles schlagenden Farbenglanz sich
das feiner empfindende Publikum bald satt
gesehen haben wird. Und es sind auch
keine künstlerischen Principien, die zu-
gleich mit ihnen zurückgedrängt werden

könnten, sondern ja lediglich Zufalls-
wirkungen, die der Chemiker, der hier
einzig und allein zu Worte kommt, meist
selbst nicht im voraus genau berechnen
kann. Für den Chemiker bleiben aber
noch genug einschlägige, zum Teile dank-
bare Fragen, auch wenn die Gläser nicht
in der Hütte, beziehungsweise im Ofen
fertiggestellt werden, ohne dem Glas-
schneider oder Glasmaler einen Heller
Verdienst zu gewähren.

Unsere Aufgabe muss es sein, den —
schon von Gottfried Semper empfohlenen
— alten Weg zu gehen, jene Traditionen,
welche die Glasindustrie berühmt ge-
macht, hoch zu halten und nicht in eine
Nachahmung ausländischer Modeerzeug-
nisse zu verfallen. Der Glasschnitt und
die Glasmalerei, sowie die Glasätzerei sind
trotz der geringen Förderung, die sie in
den allerletzten Jahren erfahren haben,
noch durchaus leistungsfähig, keine pen-
sionsbedürftigen Diener, die ihre Schuldig-
keit bereits gethan.
 
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