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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 2.1901-1902

DOI Artikel:
Stolberg, A.: Zu den Visierungen Tobias Stimmers, [1]
DOI Artikel:
Wolff, F.: Zur Denkmalpflege in den Reichslanden
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https://doi.org/10.11588/diglit.6477#0123

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F. IVolff: Zur Denkmalpflege in den Reickslanden.

too

« Musica », « Geometria», « Astrologia»
und «Wappen der Wägmann von Zürich.»

Sämtliche Risse sind mit der Feder
gezeichnet und in den Schatten getuscht.

Die Darstellungen « Musica» {2.0a) und
« Geometria» (20b) sind freie Anlehnungen
an Stimmers allegorische Schöpfungen in
Bern (hist. Museum) und Zürich (Eidg.
Kupferstichkabinett) — cf. Monographie
S. 85 und 87. Dasselbe darf wohl
von der «Astrologia» (20c) behauptet
werden: die Originalzeichnung ist uns
nicht bekannt.

Die Auferstehungsscenen am Fries des
Wägmannwappen (2,od) sind deutliche An-
lehnungen an Stimmers Illustrationen in
der Bilderbibel zu Ezechiel, Kap. 37. Die
Verwandtschaft lässt sich auch auf des
Meisters Auferstehungsgemälde an der
Strassburger Münsteruhr im allgemeinen
ausdehnen. Wir kennen einen Glasmaler
Hans Heinrich Wägmann, von dem die
Wappenvisierung vermutlich herrührt und
der auch unter die Stimmerkopisten zu
zählen sein dürfte.

Abb. 21. Karlsruhe: Grossherzogl.
Gemälde- u. Handzeichnungen-Sammlung.

Nur die zwei unteren der fünf Dar-
stellungen auf diesem Blatt stehen mit
einander in Zusammenhang. Der schon
mehrfach genannte Bartholomäus Lingg
(cf. Signum) hat hier zwei Scenen aus dem
grossen Stimmerschen Formschnitt über
das Strassburger Freischiessen 1 von 1576
kopiert. Der Art der Zeichnung nach zu
urteilen sind auch die drei oberen Streifen

— Pferdetransport, Bärenreigen und Auf-
erstehungsscene — Kopien Linggs nach
uns nicht mehr überlieferten Entwürfen
des Meisters.

Die Originalitätshascherei ä tout prix
lag der damaligen Zeit eben noch fern,
sie nahm das Gute, wo sie es fand. Wir
dürfen Lingg für seine Mühe dankbar sein.

— Unseres Wissens sind diese Kopien
bisher nicht beachtet worden.

1 Cf. Aug. Schricker • Str. Freischiessen v.
[. 1676 11. Lichtdruckfacsimile, Str. 1880.

zur Penkmalpflege

in pen reküslanpen

Von F. WOLFF. 1

Xn Frankreich sind bekanntlich die
Anfänge der systematischen staatlichen

1 Auch für die Erhaltung der Schöpfungen
des Kunstgewerbes in Elsass-Lothringen sind die
Bestimmungen, auf welche der Herr Conservator
der geschichtlichen Denkmäler im Elsass im
Nachstehenden hinweist, von unzweifelhafter Be-
deutung. Zu beklagen ist freilich nur, dass kein
Fond zur Verfügung steht, der es gestatten würde,
der fortgesetzten Ausfuhr heimischer kunstgewerb-
licher Denkmäler durch sofortige Erwerbung von
Funden u. dgl. endlich einen Riegel vorzuschieben.

Die Red.

Denkmalpflege zu suchen. Die ersten Ver-
fügungen für die Erhaltung der Denk-
mäler treten gleich nach den Verwüstungen
auf, die der Unverstand und Fanatismus
an den Denkmälern in der Revolutionszeit
ausgeübt hat, in den Dekreten vom i5.
November 1790, vom 16. September und
i5. November 1792 und haben zunächst
den Zweck, die Denkmäler vor der Zer-
störung zu schützen. In den Dekreten vom
April und Juni 1793 wurden schwere Straf-
androhungen ausgesprochen gegen die
Zerstörung oder Beschädigung der an
 
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