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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 2.1901-1902

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Bürgerliche oder kirchliche Verwaltung des Liebfrauenstifts in Strassburg: Denkschrift des Regierungsrates a. D. Geigel
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https://doi.org/10.11588/diglit.6477#0226

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bürgerliche qpe^ kircölküe

Verwaltung pes llebfraueN
5tifts in 5trassburg

Denkschrift

des Regierungsrats a. D. GEIGEL in Strassburg.

L Der Rat der Reichsstadt übernahm 1290 die Vermögens-
verwaltung des Münsters, II. nur zufolge seiner Stiftungs-
und Kirchenhoheit. III. Das Liebfrauen-Werk oder Stift
blieb aber unter Ueberwachung der Bistumsbehörde eine
rein gottesdienstliche Anstalt und IV. der Stadtrat der
Stiftsvorstand auch seit der Reformation (i52g), musste
blos das nackte Gebäude, nicht auch nutzbares Stiftsgut
1681 den Katholiken zurückgeben. V. Als geschichtliches
Baudenkmal entging das Münster 1792 der Zerstörung und
anfänglich auch der Gütereinziehung. VI. Consularbe-
schluss vom 25. November i8o3. VII Das Liebfrauenstift
seitdem eine ausschliesslich katholische Stiftung, belastet
allerdings auch mit festen Leistungen für evangelische
Kirchen. VIII. Die Stadt behielt die Stiftsvcrwaltung
nur, weil damals noch kein eigener Domkirchenrat be-
stand IX Die kirchlichen Organe haben Anspruch jeden-
falls auf Mitverwaltung des Stifts; hierüber entscheiden
der Kaiser und schliesslich der Bundesrat.

I. Stadtbibliothekar (Rechtsanwalt) Dr. Blumstein
und Museumsdirektor Dr. Seyboth berichten Seite II
der Vorrede zu den (1900 in der «Elsässischen Ver-
lagsanstalt», 432 S. in-40) zufolge Stadtratsbeschlusscs
vom 3o. Dezember i8g5 als « Auszüge betreffend der
Stadt zukommende Rechte in der Verwaltung»
herausgegebenen Urkunden' des Stifts «Unser-Lieb-
frauen-Werk»:

«Der Münsterbau wurde öfters durch die häufigen Kriege der Stadt mit dem
«Bischof unterbrochen. Das Hohe3 Stift suchte dem abzuhelfen; darum beschlossen
«1263 die Stiftsherren, das Vermögen des Werks allein zu verwalten (nur unter
«diesem Vorbehalt wählten sie den Bischof ; das Frauenhaus11 wurde 1274 (dem
«Münster gegenüber) für die Verwaltung des Werks angekauft. Indessen kamen

* Das Münster und das Liebfrauenstift standen und stehen in so nahen Beziehungen zu der kunst-
gewerblichen , wie überhaupt der wirtschaftlichen Entwicklung Strassburgs, dass wir gerne
auch einer verwaltungsrechtlichen Krö-teiung Raum gewähren, die sich bestrebt, Klarheit in
die schwebenden Rechtsfragen zu bringen. Selbstverständlich werden wir ebenso bereitwillig
ev. auch einer anderen Ansicht die Spalten unserer Zeitschrift öffnen. Die Red.

Aus clor Keramischen Abteilung der
Slrassbure;cr KunslKewerbeschule. o
 
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