Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 5.1904-1905

DOI Artikel:
Kohlhagen, Heinrich Theodor von: Moderne Heraldik im Kunstgewerbe
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.6480#0094
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
mqperNe Heraipik

im Kunstgewerbe

Von H. TH. von KOHLHAGEN 1

j(e mehr die Pflege und das Ver-
ständnis für das eigenartige Wesen der
Heroldskunst zu Anfang des verflossenen
Jahrhunderts zu wünschen übrig ließen,
um so erfreulicher ist es, wenn sich seit
etlichen Dezennien wieder eine Bewegung
in der kunstverständigen und dazu beru-
fenen Welt bemerkbar macht, die es sich
zur Aufgabe setzt, das Verständnis für
Heraldik in immer weiteren Kreisen wach-
zurufen und die edlen Formen aus der
Blütezeit der Heroldskunst als Muster
echter heraldischer Vollkommenheit hin-
stellt. Wie dankenswert dieses Beginnen
ist, zeigt sich schon vor allem im Kunst-
gewerbe. Wie fesselnd für das Auge und
wie bedeutsam wirkt doch gerade heral-
discher Schmuck an den verschiedensten
Erzeugnissen der Kunst, sei es nun auf

1 Wir verdanken diesen Aufsatz dem Mit-
herausgeber der „Heraldisch - Genealogischen
Blätter für adelige und bürgerliche Geschlechter"
und möchten bei diesem Anlaß auch auf diese
reich illustr. Monatsschrift zur Pflege der Heral-
dik, Genealogie, Sphragistik etc., das Augenmerk
unserer Leser hinlenken.

Die Redaktion.

Siegeln, auf Schnitzereien, an Bauten oder
Gebrauchsgegenständen jeglicher Art an
Stelle anderer oft nichtssagender Orna-
mentik. Aber leider werden auch auf
diesem Gebiete noch gar manche Fehler
begangen, abgesehen von dem vielen he-
raldischen oder besser gesagt unheral-
dischen Plunder, der von Leuten, die zwar
von dem Wesen der Heraldik keine blasse
Ahnung haben, aber schlau mit der Unwis-
senheit oder Eitelkeit der Abnehmer zu
rechnen verstehen, auf den Markt gebracht
wird. Dem Verfasser dieser Zeilen ist
erst kürzlich ein Beispiel hiefür begegnet
in Gestalt eines höchst unheraldisch
gezeichneten und gemalten Wappens in
neuzeitlicher Darstellung, von dem auf
einer darunter angebrachten Tafel be-
hauptet wurde, es sei in dieser Form (!)
von Kaiser Otto im Jahre 840 (!!) der
betreffenden Familie verliehen worden.
Uber derartige unsinnige Machwerke ist
gar kein Wort weiter zu verlieren.

Doch auch für denjenigen, der mit
bestem Willen an eine heraldische Arbeit
herangeht, ist es nicht immer möglich,
sich so gründlich mit den Regeln der
 
Annotationen