Formulier Wie es bey Aufnehmung der Kinder, in denen Reformirten Kirchen in Chur-Pfaltz, gehalten wird: Wann dieselbe ihr Glaubens-Bekantnüs vor der Gemeind öffentlich ablegen, und zum erstenmahl zum heiligen Abendmahl zugelassen werden
— Heidelberg, 1732 [VD18 14182440]
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