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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — N.F. 4.1888/​95

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6. Heft
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Erklärung zu den Tafeln
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Zusammenstellung der kirchlichen Vorschriften über Paramente und liturgische Gefässe
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https://doi.org/10.11588/diglit.26639#0089
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Nr. 24.

Zusaunnmstellmlg dcr kirchlichcu Borschrifteu übcr Parameute rc.

5

Christuskörper ist absichtlich weggelassen, um
die Zeichnung des Laubwerks an den Kreuzes-
balken ganz sichtbar zu lassen. Dieses Ornament
kann entweder ausgravirt, oder mit Email
(blauer Hintergrund) ausgefüllt werden. Das
Email des Fußes verlangt farbige Behandlung,
ebenso das der röhrenförmigen Mittelglieder.
Dieses Kreuz ist nach einem alten Originale ge-

zeichnet; es läßt sich auch ebensogut äls Vor-
tragkreuz ausführen, mit Hinweglassung des
dreieckigen Fußes.

Tafel k56 b »lnd o.

Zwei Glasgemälde-Entwürfe in romanischem
Style, ausgeführt in der M. Schneider'schen
Glasmalereianstalt in Regensburg.

(Fortsetzung.)

Den Arlch mrü pmlr Zuüchön.

1. Kelch nnd Patcne.

Der Kelch (Oalix, pocrckum) ist das heiligste
aller kirchlichen Gefäße, weil in ihm das aller-
heiligste Blut Gott aufgeopfert wird. Christus
selbst hat beim letzten Abendmahl einen Kelch
benützt, der nach den zuverlässigsten Angaben aus
Onyx gewesen sein soll. Seit den ersten Zeiten
hat die Kirche bei ihrem heiligen Opfer stets
Kelche gebraucht. Es gab solche von Glas,
Krystall, Horn und Elfenbein, ja selbst hölzerne
wurden verwendet. Der Form nach schlossen sie
sich meistens an die Trinkgefäße der Römer an.
Aus einem trichterförmigen Fuß erhob sich ein
Schaft, auf welchem die Schale ruhte. Auch
heute ist das noch die Grundform, die in jcdem
Stile wiederkehrt, wenn auch die einzelnen Theile
sder Fuß, der Schaft mit dem Knauf (nockus)
in der Mitte und der Becher (cuppa)j in deu
einzelnen Stilgattungen sich verschieden gestalten-

Mit Rücksichl auf die hohe Bestimmung dieses
Gefäßes muß es aus dem besten, edelsten und
werthvollsten Metall gefertigt werden. Die Rub-
riken des Missale sR-it. ssrv. tit I. u. 1j verlangen,
daß der Kelch golden oder silbern sei, vder
wenigstens eine silberne und innen vergoldete
Kuppa habe. Die Rubriken (Os äcioct. tit. X.
u. 1.) reden auch von zinnernen Kelchen.
Papst Benedikt XIV. bestimmt jedoch ausdrücklich,
(9. Apr. 1751), daß dieß nur für ganz arme
Kirchen erlaubt sei.

Kelche aus Hvlz sind verboten wegen der
Porosität, Kelche aus Glas oder Krystall wegen
ihrer leichte» Zerbrechlichkeit. Messing darf
ebenfalls nicht zu Kelchen genommen werden
(8. X. G. 16. 8opt. 1865). Kupferne Kelche,
auch wenn sie gut vergoldet sind, sind gleichfalls
verboten. (3. X. O. 31. cVig-. 1867). Doch dürfen
die anderen Kelchtheile, ausgenommen die Kuppa,
aus diesen Metallen gefertigt werden. Eisen
oder Blei soll aber zu gar keinem Kelchtheil ge-
nommen werden. Reines Aluminium als Material
zu Kelchen ist ebenfalls untersagt, doch dürfm
svlche aus einer Legierung von Aluminium und
Kupfer (svg. Aluminiumbronze) gemacht werden,
nur müssen sie vvr dem Vergolden noch versilbert
werden. (8. X. 0. 16 1866.) Uebrigens

hat der hl. Stuhl die Fabrikation dieser Kelche
nnr einer einzigen französischen Firma übertragen,
und dürfenkeine Aluminiumkelche eonsecrirt werden,
welche nicht den Stempel dieser Firma tragen.

Die innere Bergolduug der Kuppa ist für den
Kelch unbedingt nvthwendig; wird sie defekt oder
mit der Zeit abgenützt, so muß sie uubedingt er-
neuert und der Kelch wiederum consecrirt werden.
(8. X. 0. 14 Inni 1845. und 9. i^Iai. 1857.)

Die Höhe des Kelches soll nach dem hl. Karl
Borromäus 22 cm, derUmfang derKuppa 25 cm,
nach Gavantus 18, resp. 23 cm betragen. Für
kostbare Kelche sollen noch größere Maaße ge-
nommen werden. Die Kuppa muß diese Weite
haben, damit der Priester zwischen dem Kelch-
rande mit der hl. Hostie die im Meßritus vor-
 
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