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Entlohnung der Künstler und Handwerker

Entlohnung der Maler und Bildhauer
Die Überschrift kann Erwartungen wecken, die nur bei
den Bauhandwerkern ungefähr einzulösen sind. Ihre
Taglöhne kennen wir, jedoch nicht die der Künstler. Ihr
Entgelt wurde als Stück- oder Auftragslohn bestimmter
Arbeiten ausbezahlt. Die Unkenntnis ihres zeitlichen
Aufwandes verwehrt die Feststellung von Tagesver-
diensten, damit auch die finanzielle Wertschätzung
künstlerischer Arbeit. Ein weiteres Problem steht sol-
chen Berechnungen im Wege. Das betrifft die Wertan-
gaben über verrechnete Materialien. Oft fehlen sie, oft
sind sie ungenau (s. Thoma). Sie konnten prozentual
hoch zu Buche schlagen. 1655 erhält der Maler Franz
Georg für das Anstreichen von Tischen, Bänken und
Türen 2 fl. Das gestellte Material, Farbe, Firnis und Öl,
kostete den Auftraggeber das doppelte, 4 fl. 1661 wird
ein weißes Altartuch für St. Katharina um 40 kr ange-
schafft. Für Leinwand wurde 14 kr, 5 Ellen Spitze 24 kr
und für Macherlohn 2 kr berechnet. Der Arbeitslohn be-
trug demnach 1/20 der Gesamtkosten. Ausnahmen be-
stätigen die Regel. 1585 werden der Stickerin Barbara
Brenhin für 2 Kultgewänder, deren blauer Samt und
weißer Damast mit 13 fl veranschlagt wurden, zu
schneidern und zu sticken 60 fl gegeben. Die zeitauf-
wendigen Stickereien werden sie lange beschäftigt
haben, vielleicht zwei Jahre. Nehmen wir einen Tages-
lohn von 7 kr an - damals Lohn eine Bauhilfsarbeiters
- , hätte sie an den Gewändern 514 Tage zu tun gehabt.
Man gewinnt nicht den Eindruck, die Künstler hätten
einen Bonus genossen, ihre Arbeit sei großzügiger ho-
noriert worden als die der Handwerker. Am 21. Juni
1659 gibt man einem Maler für das Konterfei des
Rechberger Gnadenbildes 45 kr. Damals beanspruchte
ein Maurermeister, der nicht auf den Rechberg mar-
schieren mußte, in zwei Tagen nicht weniger. 45 kr er-
hält auch Christoph Friedel für ein Emporenbild in St.
Katharina. Der vorausgehende Vergleich läßt vermuten,
daß Friedel an dem etwa 75 cm hohen Brüstungsbild
eines Apostels zwei Tage malte. Gewiß gab es auch
große und anspruchsvolle Aufgaben, gestellt von Auf-

traggebern mit hohen Erwartungen. Bei den Altären
nehmen wir das an, finden es auch bestätigt bei den ins
Lorcher Kloster gelieferten Werken, auch beim Hei-
ligen Grab der Pfarrkirche von 1607, dem drei Gmün-
der Maler für 150 fl Farbe gaben. Aber es waren hier
und dort keine Reinverdienste. Beim Gmünder Verding
wird ausdrücklich gesagt, daß die Maler das Blattgold
und anderes zu stellen haben. Auch bei importierten
Werken wurde Maß gehalten. Zumindest trifft dies bei
den von Sebald Schreyer für die der Gmünder Pfarr-
kirche gestifteten und 1506/08 aus Nürnberg angelie-
ferten Werken zu. Die vier Glasbilder der Sebalduska-
pelle (je 98 x 42 cm) kosteten den Auftraggeber nicht
mehr als 11 fl 6 ß 6 h, der dorthin bestimmte Flügelaltar
der Dürer-Werkstatt nur 78 fl, hier inbegriffen alle Lei-
stungen und Aufwendungen der Maler, Schreiner,
Schlosser, Bildhauer und Vergolder (H. Kissling, Klo-
ster Lorch, 183).
Die einheimischen Bildhauer waren nicht besser ge-
stellt als die Maler. Johann Leonhard Beck werden 2
Engel um 10 fl verdingt, Endris Ebner für einen Engel
in Terrakotta 16 fl, 1661 einem Gmünder Maler und
Bildhauer für ein Kruzifix in die Frickenhofer Kirche 5
fl 30 kr gegeben, das dieser in den 3 Stunden entfernten
Ort noch hinausträgt.
Einzelentlohnungen und Materialkosten der Maler
1482 Altartafel des Wolfgang Bretzger für Kloster
Lorch 20 fl
1484 Hochaltar der Klosterkirche Lorch von Jörg
Stein 250 fl
1495 Altartafel Hans Schüchlins für Kloster Lorch
68 fl
1496 Altartafel des Ludwig Fries für Kloster Lorch
40 fl
1525 Vorhängtuch bemalt fürs Rathaus 5 ß 7 h/5 ß
8 h
1 hultschild malen 1/2 fl
1540 Ofen in der Kanzlei malen 3 Ort 1 ß 5 h

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