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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 1.1902-1903

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Friedländer, Max J.: Der neue Cranach des Berliner Museums
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https://doi.org/10.11588/diglit.3547#0037

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LUDWIG VON HOFMANN, IDYLLE

DER NEUE CRANACH DES BERLINER MUSEUMS

VON

MAX J. FRIEDLÄNDER

Die Berliner Gemäldegalerie ist in den Be-
sitz des berühmten „Cranacbs" gekommen,
den Konrad Fiedler zu Anfang der 70er Jahre
aus dem römischen palazzo Sciarra nach
Deutschland gebracht hat. Seitdem diese Tafel
im Hause des Münchener Kunstfreundes stand,
und namentlich, nachdem sie auf der Dres-
dener Ausstellung 1899 vor allen anderen
Werken des Meisters in Ueberlegenheit und
Besonderheit gestrahlt hatte, ist in der kunst-
geschichtlichen Litteratur oft von ihr die Rede
gewesen, beinahe ebenso häufig wie von dem
sächsischen Meister überhaupt. Bedeutungs-
voll und stark einsetzend beginnen die aller-
meisten Bemerkungen über Cranachs Kunst
mit diesem Bilde, um sich dann, all1 die
anderen Arbeiten aufreihend, ins Breite und
Flache zu dehnen. Von 1 5 04 deutlich datiert
und mit den ineinander gestellten Initialen
„L" und „C" signiert, ist die Tafel das
erste bekannte und allgemein anerkannte
Werk des Meisters und schon deshalb im

historischen Zusammenhange von ausser-
ordentlicher Bedeutung, llcberdics hat sie
so viele Tugenden voraus vor allem, was
sonst unter dem Namen des „celcrrimus
pictor" gezeigt wird, dass ernstliche Er-
wägungen über seine ursprüngliche Begabung,
über seine Entwickelung, über die Herkunft
seiner Kunst hier angeregt und dass die aller-
meisten Urteile über ihn hier von Grund aus
revidiert werden.

So lange das Bild in Rom war, drang nur
unbestimmte Kunde davon in die Cranach-
Litteratur. Christian Schuchardt, der dem
Studium des Meisters ein halbes Menschen-
leben gewidmet und ein Buch über ihn vci-
fasst hat, das in Anbetracht der damals zu Ge-
bote stehenden Hülfsmittel bewundernswert
ist, bekam das Bild nie zu Gesicht und war
auf Mitteilungen beschränkt, die Friedrich
Preller und andere Freunde ihm zukommen
Hessen. Prellers Urteil — vom 2 s. Novem-
ber 1859 — ist höchst interessant: . . . Das

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