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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 11.1913

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Heft 2
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Bombe, Walter: Die Sammlung Crespi
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https://doi.org/10.11588/diglit.4713#0130

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CORREGGIO, ANBETUNG DES KINDES

DIE SAMMLUNG CRESPI

VON

WALTER BOMBE

emnächst wird die Galerie Crespi, die
bedeutendste Privatsammlung Mailands
und eine der wertvollsten Italiens, ins
Ausland verkauft werden. Die Re-
gierung hat der Familie Crespi die
23Ausfuhrerlaubnis erteilt unter der Be-
dingung, dass sie ein Hauptstück der Sammlung, die
Anbetung des Kindes, ein Jugendiverk Correggios, für
das bereits mehr als eine Million geboten worden ist,
dem Staat zum Geschenk macht, und für die übrigen
Bilder den Ausfuhrzoll von zwanzig Prozent des Wertes
bezahlt. Schon im Jahre 1911 ist das vielumstrittene,
bald Tizian, bald Pordenone zugeschriebene Frauen-
bildnis der „Schiavona" für etwa eine Viertel Million
an den Pariser Kunsthändler Wildenstein veräussert
worden, nachdem die höchste Instanz Italiens in Kunst-
angelegenheiten, der „Consiglio superiore di Belle Arti",
das Bild für eine Kopie erklärt hatte, und vor kurzem
hat die Familie Crespi die Ausfuhrerlaubnis für ein

Gemälde des Bartolomeo Veneto bekommen, das für
180000 Lire verkauft worden sein soll. Jetzt geht
durch die Presse die für viele überraschende Nachricht,
dass die Familie Crespi beabsichtige, sich ihres ganzen
Kunstbesitzes zu entledigen.

Die Galerie ist weltberühmt; sie ist die erste Privat-
sammlung grossen Stiles, die seit 1860 in Italien ent-
standen ist. Ihr Gründer Benigno Crespi hat von jeher
nicht nur Künstlern und Kunstgelehrten, sondern auch
neugierigen Touristen den Zutritt zu seinen Kunst-
schätzen in Via Borgo Nuovo hinter dem Brerapalast
mit grösster Liebenswürdigkeit gestattet. Namentlich
die zahlreichen von Benigno Crespi mit viel Geschmack
zusammengestellten Kabinetstücke haben stets die Be-
wunderung der Kunstfreunde erregt. Um so schmerz-
licher ist der Verlust, den der Kunstbesitz des Landes
demnächst erleiden wird. Büsst Italien doch eine ganze
Reihe wertvoller Bilder ein, die bisher durch ein Gesetz
gegen die Ausfuhr geschützt waren! Nur ein Bild ver-

1 lo
 
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