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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 11.1913

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Heft 11
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NEUE BÜCHER

Fritz Hellwag, Das neue Kunstschutzgesetz,,Julius
Hoffmann, Verlag Stuttgart.

Das Gesetz, welches der vorliegende Kommentar
zum Gegenstande hat, ist nicht bestimmt, die Kunst zu
schützen, sondern die Künstler. Gesetze der Kunst mögen
entdeckt, niemals werden Gesetze für die Kunst gemacht
werden können. Alle Bestimmungen zum Schutze des
Urheberrechts an Werken der Literatur oder der bilden-
den Kunst schützen immer nur wirtschaftliche Werte
des Kunstwerkes, wirtschaftliche Interessen des Künstlers
an seinem Werke, die mit dem Prozesse des Schaffens
nichts zu tun haben und sich erst mit dem Geschaffenen
verbinden. Das Altertum kannte ein Urheberrecht nicht,
und es hätte sicherlich Spuren davon entdeckt, wenn sie
in den künstlerischen Beziehungen des Schöpfers zu
seinem Werke zu finden wären. Erst im siebzehnten
Jahrhundert tauchte in Deutschland die Lehre vom
geistigen Eigentum auf, und dann brauchte sie zwei-
hundert Jahre erheblicher Wandlungen, um die jetzige
Gestalt der Lehre vom Urheberrecht anzunehmen, die
sich jedoch, wie mir scheint, immer noch zu viel an das
Kunstwerk hält statt an den Künstler. Nur seine

veränderte wirtschaftliche Stellung hat Gesetze not-
wendig gemacht, die ihm seine Existenz in etwas
garantieren sollen, Gesetze, deren theoretische Funda-
mente noch nicht ganz auf ihre Dauerhaftigkeit und
Tragfähigkeit erprobt sind. Denn das ist das Merk-
würdige dabei: wirtschaftliche Bedürfnisse schaffen sich
zunächst einmal Gesetze in notdürftigster Form, aber
die vollkommenste und zweckmässigste Form zu finden,
gelingt erst nach der völligen Erkenntnis des Inhaltes,
der durch die Form geschützt werden soll. Diese
Andeutungen können hier nur noch durch eine ergänzt
werden: der Künstler besinnt sich auf sein Urheber-
recht, sobald er von seinem Werke materiell existieren,
sobald er ohne Rücksicht auf sein Künstlertum daran
denken muss, innerhalb der Millionen Erwerbender und
Besitzender nicht zu verhungern. Das ist erst in einer
Zeit notwendig geworden, in welcher der Kampf um
das tägliche Brot eine früher nicht gekannte Intensität
angenommen hat. Die weitherzige Verschwendung der
Güter an das Erfreuende und wirtschaftlich Nutzlose hört
auf, und jeder bekommt nur, was er sich erstreitet. Da
muss auch der Künstler aufmerken, was diese Zeit an

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AUGUSTE RENOIR, AKTSTUDIE
AUKTION V. NEMES, PARIS

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