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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 17.1919

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Heft 12
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Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.4754#0529
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CHRONIK

JUSTI-SCHEFFLER

Zu den zwischen Prof. Ludwig Justi und Karl Scheffler
gewechselten „Offenen Briefen" sendet Prof. Kern von
der Nationalgalerie die folgende berichtigende Notiz:

„In der Antwort Karl Schefflers an Ludwig Justi,
Juniheft von Kunst und Künstler, ist vom Ankauf des
Rayskischen Bildnisses der Frau v. Schöneberg durch
die Nationalgalerie die Rede. Das Bild, heisst es da-
selbst, sei von der Nationalgalerie gekauft worden,
nachdem es in der Ausstellung bei Cassirer öffentlich
vorgeführt worden sei. Die Angabe entspricht nicht
den Thatsachen, vielmehr wurde das Werk von Paul
Cassirer käuflich erworben, bevor es in die Rayski-Aus-
stellung der genannten Firma gelangte. Daselbst wurde
es mit besonderer Genehmigung der Nationalgalerie
ausgestellt. Das Urteil der Kritik hat somit keinerlei
Einfluss auf den Ankauf des Bildes ausgeübt. Ferner
wird in dem erwähnten offenen Briefe behauptet, dass
das Bild der National-Galerie ursprünglich für 4000 Mk.
angeboten worden sei. Jeder Leser von Schefflers
„Antwort an Ludwig Justi" musste in den Glauben
versetzt werden, dass das Bild einem Beamten der
Nationalgalerie gezeigt worden sei, bevor es in den
Besitz von Cassirer gelangte. Auch diese Voraussetzung
trifft nicht zu. Herr Direktor Justi war zur fraglichen
Zeit zum Heeresdienst eingezogen und wurde von mir
vertreten. Wenn mich vor Cassirer ein Kunsthändler
auf das Bild aufmerksam gemacht haben sollte, so kann
dies nur in einer flüchtigen mündlichen Unterredung
geschehen sein. Jedenfalls ist mir das Bild, das ich für
das fortgeschrittenste Werk der Rayskischen Kunst
halte, und das hauptsächlich auf mein Betreiben er-
worben wurde, von ihm nicht gezeigt worden. Es ist
auch ganz ausgeschlossen, dass je von einem Preise von
4000 Mk. die Rede gewesen ist, denn dieser Preis wäre
mir bei der damals herrschenden Konjunktur aufgefallen
und zweifellos im Gedächtnis geblieben. Übrigens ge-
langte das Werk 1915 und nicht erst „ein paar Jahre
später" in den Besitz der Galerie. Der Preis, den die
Firma Cassirer zunächst verlangt hatte, wurde durch
Verhandlungen zwischen der Direktion der National-
galerie und der Kunsthandlung Cassirer auf die Hälfte
des Betrages herabgesetzt. Herr Direktor Justi hatte
mit den Vorbereitungen für den Ankauf dieses Bildes
nichts zu thun. Es ist mir unverständlich, inwiefern
die von Ihnen behaupteten Vorgänge auf eine Unsicher-

heit des Qualitätsgefühls und der Ankaufspolitik Justis
„ein helles Licht" werfen sollen."

G. I. Kern
ANTWORT

Diese Feststellungen berichtigen unwesentliche
Einzelheiten, das Entscheidende wird nicht berührt.

Es ist ziemlich gleichgültig, ob das Bild von Rayski
vor oder nach der Rayski - Ausstellung erworben
worden ist. Thatsache ist, dass es von Paul Cassirer
erworben worden ist, dass es der Leitung der National-
galerie erst der Aufmerksamkeit würdig schien, als
es von dieser Kunsthandlung angeboten werden
konnte. Ich wollte nicht andeuten, dass das Urteil der
Kritik Einfluss auf die Leitung der Nationalgalerie ge-
habt haben könnte. Das wäre ja nicht tadelnswert —,
sondern dass es erst des Prestiges der Firma Paul Cassirer
bedurfte, um den Entschluss, das schöne Bild zu kaufen,
reifen zu lassen.

Dass das Bild, bevor es in den Besitz von Paul
Cassirer überging, der Nationalgalerie, d. h. in diesem
Falle Herrn Prof. Kern angeboten worden ist, leidet
keinen Zweifel. Der Besitzer hat damals die National-
galerie ja nur aufgesucht, um dieses Bild und einige
andere Kunstwerke anzubieten. Wenn die Unterredung
„flüchtig" gewesen ist, so ist dieses nach der Angabe
des damaligen Besitzers allein Schuld von Herrn
Prof. Kern gewesen.

Es steht fest, dass das Bild damals für drei bis vier-
tausend Mark zu haben gewesen wäre. Wenn der
Preis nicht genannt worden ist, so liegt es daran, dass
Prof. Kern nicht einmal danach gefragt hat.

Es ist ja interessant zu erfahren, dass der Preis, den
die Kunsthandlung Cassirer zuerst verlangt hat, auf die
Hälfte herabgehandelt worden ist, hat aber mit der
hier aufgeworfenen Frage nichts zu thun.

Auf den letzten Satz der „Berichtigung", in dem
Herr Prof. Kern sich mit unerwarteter stilistischer
Kühnheit vom Leser direkt an mich wendet, ist zu
erwidern, dass der Direktor einer Sammlung auch
für seine Vertreter verantwortlich ist. Einer muss doch
verantwortlich sein. Hätte der Direktor andere Ver-
haltungsmassregeln (oder ein anderes Beispiel) gegeben,
so hätte ein solcher Fehler in der Ankaufspolitik nicht
gemacht werden können. Der Geist Ludwig Justis
ist offenbar auch in seinem Hilfsarbeiter mächtig.

Karl Scheffler

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