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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 19.1921

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Heft 1
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Chronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.4746#0045

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RUDOLF GROSSMANN, MÄDCHEN MIT BLUME. RADIERUNG

CHRONIK

DIE BESTEUERTEN KÜNSTLER

Der allgemeine Widerspruch gegen die den Künstlern auf-
erlegte Luxussteuer hat zu einer Änderung des Gesetzes
geführt. (Nach dem heute geltenden Prinzip des Regierens:
rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln!) Sämtliche
Parteien des Reichstages hatten den Gesetzabänderungsentwurf
eingebracht. Es bleiben nun Originalwerke lebender deut-
scher Künstler von der erhöhten Steuer frei, wenn sie un-
mittelbar beim Künstler gekauft werden, nicht aber, wenn der
Verkauf von andern vermittelt wird. Künstler selbst haben
diese Fassung durch die Vorstände ihrer Korporationen vor-
schlagen lassen. Als Originalwerke gelten auch Radierungen,
Holzschnitte und Kupferschnitte. (Warum nicht Lithographien ?)

Die Künstler haben sich bei dieser Gelegenheit als
Berufspolitiker wieder einmal in all ihrer Glorie gezeigt;

sie haben nichts geringeres getan, als den Kunsthandel
ausgeschaltet. Denn die beim Kunsthändler und im Sekre-
tariat einer Ausstellung gekauften Werke bleiben steuer-
pflichtig. Der Käufer wird absichtsvoll abgeschreckt zum
Kunsthändler zu gehen, weil er dort 15 Prozent mehr be-
zahlen muß. Selbst wenn sich der Künstler vom Kunst-
händler die 15 Prozent abziehen läßt, ist nichts gebessert,
weil die Käufer immer glauben werden, sie könnten beim
Künstler wohlfeiler kaufen. Den anerkannten Künstlern
macht es vielleicht nichts aus, wenn der Kunsthändler
als Vermittler ausfällt; zu ihnen finden die Käufer den
Weg — sofern ihnen selbst nicht diese Atelierbesuche und
das Feilschen auf die Nerven fallen und die Arbeitslust be-
einträchtigen. Schwer geschädigt werden durch die Aus-
schaltung des Kunsthandels aber die noch wenig bekannten,
die jungen, heraufkommenden Künstler. Diesen wird durch

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