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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 27.1929

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Heft 6
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Glaser, Curt: Wandlungen im Kunstbesitz: die Sammlungen Figdor und Havemeyer
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https://doi.org/10.11588/diglit.7608#0280

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PICKNICKKASTEN, CHINA SCHWARZ FIGURIGE HYDRIA. ATTISCH

WAHRSCHEINLICH SUNG 6. JAHRHUNDERT VOR CHR.

AUS DER SAMMLUNG DR. A, BREUER, BERLIN. VERSTEIGERUNG SAMMLUNG BAURAT SCHILLER. VERSTEIGERUNG AM 19. U. 20. MÄRZ
AM 14. UND 15. MAI BEI PAUL CASSIRER — HUGO HELBING, BERLIN IN RUD. LEPKES KUNSTAUKTIONSHAUS

WANDLUNGEN IM KUNSTBESITZ
DIE SAMMLUNGEN FIGDOR UND HAVEMEYER

T^\ie Sammlung Figdor in Wien scheint allen künstlich
aufgerichteten Widerständen zum Trotz nun doch dem
Schicksal verfallen zu sollen, das unausweichlich ist: wie
man hört, ist sie von der Kunsthandlung Nebehay im Auf-
trag einer Interessentengruppe erworben worden, um ver-
steigert zu werden. Es wird damit eine der merkwürdigsten
und charaktervollsten Sammlungen des vergangenen Jahr-
hunderts verschwinden, eine Sammlung, die weniger aus
ästhetischem als allgemein kulturhistorischem Interesse er-
wachsen, nur gleichsam nebenher, weil ihr Schöpfer ein
Mann von erlesenem Geschmack gewesen ist, auch zu einer
Kunstsammlung wurde.

Figdor interessierte sich für die Lebensformen vergangener
Zeiten und sammelte darum ihr Gebrauchsgerät, von den
Möbeln bis zu den Eßbestecken, von den Kleidern bis zu
den Spielkarten, und er sammelte alte Bilder, deren Dar-
stellungen sittengeschichtlich aufschlußreich waren. Der Ge-
sichtspunkt seines Sammeins war außerkünstlerischer Art,
aber in der Wahl der Gegenstände bewährte sich ein äs-
thetischer Sinn, der die Qualität der Arbeit wie des Materiales
erfaßte. So entstand eine durchaus einzigartige Sammlung,
einzigartig in der ungeheuren Fülle wie in der Kostbarkeit
der Gegenstände, ebenso aber in ihrer Zusammensetzung
und in der merkwürdigen Lebendigkeit, die sie durch die
Art ihrer eng gedrängten Aufstellung in den Räumen einer
Wohnung und durch die liebende Sorgfalt ihres Besitzers
empfing.

Daß diese Lebendigkeit zu einem großen Teile an

die lebendige Gegenwart des Sammlers, der nicht müde
wurde, seine Schätze zu zeigen und zu erklären, gebunden
war, konnte keinem Zweifel unterliegen, und man fragte
sich seit langem, welches das Schicksal dieser Sammlung
nach dem Tode des alten Herrn, der sie liebevoll be-
treute, sein werde. Es heißt, daß Figdor vor langer Zeit
der kaiserlichen Regierung seine Sammlung als Geschenk
angeboten habe, daß aber die Annahme der Stiftung an un-
begreiflich kleinlichen Bedenken der höfischen Behörden
gescheitert sei. Die neue Regierung hat sich im Gegenteil
bemüht, die Auflösung der Sammlung durch ein eigenes
Gesetz zu verhindern. Eine 1925 beschlossene Novelle zum
Denkmalschutzgesetz ermächtigt das österreichische Denkmal-
amt, eine Gruppe von Gegenständen, deren einheitliche Er-
haltung im kulturellen Interesse erwünscht ist, für unteilbar
zu erklären, so daß sie also, wenn überhaupt, so nur im
ganzen veräußert werden könnte. Das Gesetz ist die lex
Figdor genannt worden, offenbar mit Recht, da es nur im
Hinblick auf diese Sammlung verständlich ist, obwohl man
an der Möglichkeit seiner Durchführung überhaupt zweifeln
muß. Der bisherige Erfolg des Gesetzes war nur, daß die
Sammlung, die nach dem Tode des Dr. Figdor in das Eigen-
tum seiner in Heidelberg lebenden Nichte überging, ver-
schlossen und niemandem mehr zugänglich ist. Sie mußte
verschlossen werden, denn nur Figdor selbst kannte sie
und konnte sie zeigen. Unmöglich zu denken, daß Fremde
ohne Führung in diese überfüllten Räume eingelassen würden.
Der Kampf, der von der Erbin vergeblich geführt wurde,

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