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Unmaßgeblicher Vorschlag
zu einem Wahlgesetz, welches über alle Schwierigkeiten hinweg hilft.

, Jeder Staatsbürger, welcher das
fünfzigste Jahr zuriickgelegt hat.

niemals in seinem ganzen Leben bestraft
werden mußte,

sich im Bollgennsse aller bürgerlichen
Rechte befindet,

seinen staatsbürgerlichen Pflichten quar-
taliter pünktlich nachkomml,

mindestens ein Haus mit Spiegelscheiben

dem Vaterla'nde seine jugendlichen Kräfte
gewidmet hat <1 Jahr als Osficierbursche»,

at das Recht, sich an der Wahl für das
lbgeordneienhaus actio zu betheiligcn.

Wählbarist jeder beliebige Staatsbürger
aufwärts vom Hauptmanu

und außerdem noch Interesscn an dem Ge-
deihen des National-Wohlstandes verräth —

TieKammcr hat das Recht und die Pflicht,
jede Steuer zu bewilligen, welche ihr vorgelegt
wird. (Ter Präsident trägt eine Mutze.)

Vrobatum ostl

oder vom Landrath im Dienst, welcher
unter Mantcnssel gelernt hat.

Verantwortl. Rcdacteur: E. Dohm in Berlin. — Verlag von A. Hofmann u. Co. in.Berlin, Leipzigers»-. S!l. — Druck von Eouarv Krause in Berlin.
 
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