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Ainllichk Mikkhkilungkn htS Ckntrul-DoWkau-

Mlt gefchichtlicherr, artistischen «nd literarifchen Beiträgen,

herausgegeben vom Vorstaude.

Nr. 23._Köln, Sonntag, 27. November_1842.

Das »Kölner Dombllakt" krschrmc jedcn Sonntag als Gratis-Augabe zur Kölnischen Ieitung", wird außerdem «ber auch besonders
ausgegeben und (jcdoch erst Monrazs) versandt. Der Pranumerations-Preis für die Einzel-Ausgabe, deren Reinertrag der Dombau-Vereins-Caffe zufließt,.
betragt bier bei der Erpedition der „Kölnischen Zeitung" mie auswärts bci allen k. preuß. Postanstaltcn 10 Szr. für den Jahrgang; 5 Szr. für daS Halbjahr 1812.

Amtliche Mittheilungen

E i n l a - u n g.

Zufolge §. 22 der Skatuten und ß. 9 der TeschLstsordnung bechrc
ich mich, die Herren Vcrstands-Mitglieder des Cenrral-Dombau-Ver-
eins zur ordentlichen Versammlung des Vorstandes auf Montag den
28. November d. I., NachmiktagS 3 Uhr, im großen Rathhaussaale
hiecselbst, ganz ergebenst einzuladcn.

Köln, 17. November 1842. Dec Präsident des Vorstandes,

von Wittgenstein.

Aus Jmmendors (Landkeeis Köln) ist dem Verwaltungs-Aus-
schufse unter dem 20. November o. die erfceuliche Mittheilung gewcc-
den, daß in dem genannken Otte ein Dombau-Hülfsverein ins Leben
getreten ist und seine «ammlungen schon begvnnen hat, dercn bishe-
riges Resulrat, im Betrage von 30 Tblrn. 8 Sgr., bcreits in die
Caffe des Cenkral-Dombau-Vereins geflossen !st. Die zeitigen Bor-
siehcr des Hülfsvereins sind die Herren Nellessen, Pfarrer, Wery und
Becker.

Köln, 24. Nov. 1842. Der Verwaltungs-Ausschuß

des Central-Dombau-Vereins.

Geeignete Beiträge zum „Kölner Domblatt" wolle map
gffen oder unter Kreuzband mit der für den Umfang der
königl. preußischen, der großherzogl. badischen so wie der
fürstlich thurn- und taris'schen Postverwaltung portofreien
Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Vereins
zu Köln", einsenden.

Die Rcdactions-Commission.

Statut des altmkrrc?iener Hültsverei»s.

1. Jeder Bsitrag wird dankbar angenommm; wer jedoch

2. Mitglied des hieffgen Dombau-Vcreins wcrden, und an dcn
Beralhungcn desselben Lheil nehmen will, muß sich zu einem jähr-
lichen Beitrag von mindestenS zehn Silbergroschen auf die Dauer
von ftchs Jahren verpflichten.

3. Diese Verpflichkung HLtt jedoch mit dem Verzug aus dcm Krcise
Altenkirchen auf, geht auch nicht aus die Ecben des Unterzeichners über.

4. Bei dcn Becathungen des V-reins cntscheidek die Stimmen-
mebrheir, dercn Beschlüffe alls nicht erschienenen Mitglieder binden.

5. Alljährlich soll am 1. Mai cine General-Versammlung gehalten
werden, welche der Vorstand zu erneuern bcsugt ist.

6. Es wird ein Vorstand des Vercins aus neun Mitgliedern ge-
wählt, wclchec die Gesellschaft vertritt und die Gescha'ste untcr sich
vertheilt.

7. D!e gezeichneten und etwa zu sammelnden Belträge wsrden
der Direction des Dombau-Vsreins zu Köln übersandt, um zum
Zwecke des Domdaues beliebig verwendet zu werden.

8. Zu Mitgliedern deS Vorstandes sind gewählt die Hercen:

Landrath Koch; d. Director Meder; o. Pfarrer Schrodt; ll. Pfarrer
Köppchen; Stsuer-Controleur Stoll; k. Steuer-Einnehmer Deubel;
x. Callmann; i>. Lehrer Hundhauftn.

Wenn eines dsr hier nicht anweftnden Mitglieder des gewählten
Vorstandes die Annahrne der Wahl verweigctt, so steht es den übri-
gen srei, an deffen Skellc ein anderes Mitglied zu wählen, so wie
sie auch das neunte Mitglied des Vorstandes zu wählen haben.

Statut des arnsberger Hült'svereins-

ß. 1. Dcr Zweck des Vereins ist, vorzüglich aus dem Herzogthum
Westfalen (und den flch etwa anschließenden andern Theilen des arns-
berger Regicrungsbczirks) Beiträge zum Ausbaue des Domes zuKöln
zu besorgen.

ß. 2. Dic Zeichnung jeder, auch der geringsten, Summe zu dieftm
gokkgcfälliaen Wrrke ist erwünscht.

ß. 3. Wer einen jährlichcn Beikrag von 1 Thaler zeichnet, erlanqt
die Rechte cines vollen stimmfähigen, wahlfähi'gen und wählbacen
Mikgliedcs.

ß. 4. Jede Zeichnung verpflichtet auf ein Jahr, !st m!t Ablauf des
Zahres kündbar, und verpflichtet sonst auf cin fernereS Jahr und so
fort bis ruc Kündigung.

ß. 5. Die stimmfährgen Mitglicder wählcn »ntcr sich einen AuS-
schuß von nsun Mitgliedern zur Besorgung der Angelegenheiten des
Vereins. Die Wahl geschieht durch einfache Slimmenmehrheil je auf
3 Jahre. Dicftr Ausschuß hat die Befugniß, bis zur nächsten Gene-
ralvecsammlung sick aus den Mitgliedern außer Arnsberg eine ange-
meffene Anzahl Ausschuß-Mitglieder zuzugesellen.

ß. 6. Der Ausschuß ordner und veclheilt durch Beschluß die Ee-
schäste unter seine Mitglieder.

ß. 7- Die beschlußsähige Versammlung dcs Vcreins wird durch die
crschienencn Mitglieder gebildet.

h. 8. Die Zalilung der Beiträge geschieht jährlich im Monat Mai
an den vvm Ausschuß aus seincn Gliedcrn gewählten Schatzmeistev
oder an die an den Ortcn außer Arnsberg zur Einsammlung ersuchten
betreffendcn Mirglieder.

ß. 9. Die Bcschlußfaffung darüber, an welche betreffende Casse die
eingchenden Gcldec abzuftnden, bleibt dcr am Schluffe diefts Zahces
zu berufenden Generalvcrsammlung vorbehalten.

§. 10. Die Generalversammlung wird alle Jahre mindestens einmal
berusen.

§. 11. Der Ausschuß ist nur der Geftllschast ftlbst Rcchenfchaft
schuldig und lsgt sl'e ihr in der Generalversammlung.

Es wurden Lie Herrcn iSprickmann-Keckerinck zum Präfldenten,
Köniq zum Schatzmeister und Sommer zum Secrctär des BereinS
gcwählt.

Ltatut des Hütfsvereins ;n Larmen an der koer.

§. 1. Untec dem Namen „Dombau-Hülfsverein der Bürgermei-
sterei Barmen" hat sich cin Hülfsverein gebilder, welcher zum Awecke
hak, durch Geldbeiträge und auf sonst angemefftne Weise zur Unker-
hallung und zum Ausbauc des kölncr Domes beizukragen.

§. 2. Jeder, welcher wsnigstens 10 Sgr. zu dieiem Aw cke beiträgt,
ist Mitglied des Hülfsvercins; doch ist auch Me kleinere Gabe will-
 
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