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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1855 (Nr. 119-130)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1521#0013
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Amtliche Mittheilungen -es Gentral-Dombau-Vereins,

unt geschichtlichen, artistischm und literarischm Beiträgen,

herassgegebe« vom Vorstaade.

Nr. 1SS. Koln, Mittwoch 2. Mai I85S.

Das „Kölner Domblatt" erfchetnt monatlich. Der Pränumerations-PretS, deffen Brutto-Ertrag der Dombau-VereinS-Taffe-uffteßt, beträgt hter wi«
auswartS (bei allen kgl. prmß. Post-Anstalten) 1« Ggr. für den Jahrgang. — Alle Zuschristen an den Tentral-Beretn werden offen oder unter Kreo,-
band mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegeuhetten deS Dombau-VereinS zu Köla", so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung; „Geldbetträge för den Domba»
io Köln", erbeten.

Amtliche Mittheilungeu.

Ginla-ung

zur

Wahl-Versammlung des Central Dombau-Vereins,

welche Dinstag den 22. Mai 1855 hierselbst Statt finden wird.

Nach Anleitung des §. 17 des Vereinö-Statuts bechren wir uns, hiedurch sämmtliche Mitglieder des Central-
Dombau-Vereins zur Theilnahme an der anf

Dinstag den SS. Mai 18SS

i» der Aula des hiesigea katholischea Gymaasiams

anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht des Vorstandes über die Lage des Vereins.

2) Vorlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Vereins-Caffe im Laufe des Jahres 1854.

3) Wahl von zchn Mitgliedern zum Vorstande in die durch das Ausscheiden von eben so viel Mitgliedern
erledigten Stellen, gemäß 8. 19 des Statuts. (Vgl. Protocoll der Vorstands-Sitzung vom 27. Fe-
bruar c., Domblatt Nr. 120.)

Jndem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der 88. 3 und 18 des Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrages von Einem Thaler und mchr, unmittelbar an die Vereins-Caffe oder an die dem Central-Vereine angeschlos-
senen Hülfs-Vereine, für das Vereinsjahr 1854 r»sp. 1855 die Mitgliedschaft erworben haben, oder dem Vereine biö zum
Tage der Wahl-Versammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Vertretung
mittels Vollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschlossenen und Allerhöchst genehmigten Abänderung des 8- 18 deS
Statuts) die ihnen als Vereins-Mitgliedern zustchenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die sonstigen An-
ordnungen sur die diesjährige Wahl-Versammlung das später erscheinende Programm das Nähere enthalten wird.

Köln, den 29. März 1855ß Der Vorstarrd des Central-Dombau-Vereins.

Namens desselben:

Der Präfldent des Vorstandes, Efser H.

Bei dieser Gelegmheit erlauben wir uns, die verchrlichen Vorstände unserer Hülfs-Vereine, welche ihre Beitrags-Ablie-
ferungen für das Vereinsjahr 1854 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Bereins-Mitglieder und Dombau-
Frmnde, welche mit ihrm Jahres-Beiträgen pro 1854 noch im Rückstande flnd, ganz ergebmst z« ersuchm, doch möglichst
dafür bemüht sein zu wollm, daß diese Zahlungm recht bald an unsere Vereins-Caffe gelangm, um ebm sowohl die Rech-
nungm und Bücher in Betreff des Vereins-Jahres 1854 noch vor Ablauf desselben vollständig abschließen zu könnm, als auch
zur planmäßigm Fortsetzung des Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu habm.

Köln, dm 29. März 1855. Der Berwaltungs-Airsfchnß des Central

Domban-Vereins.

Domblatt,

Monatsfchtifk.
 
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