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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1885 (Nr. 329-331)

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https://doi.org/10.11588/diglit.2006#0001
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Monatsschlift.

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Amtliche Mitteilungen deS Central Doinbau-Bereins,

mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,

hcrausgegcbrn uom Norstanlic.

Nr. 329.

Kötn, Dienstag den 27. Januar.

1885.

Der PränumerationS-Preis deS „Kölner Domblattcs", dessen Brutto-Betrag der Dombau-Vereins-Casse zufließt, betragt hier wic auswärtS (bei allen Kaiserl.
Post-Anstalten) 1 Mark für den Jahrgang.

Fünfhlmdertzweiundzwanzigstes Vorstands-Protocoll.

Verhandelt zu Köln im Hansasaale des Rathauses,

Montag den 20. October 1884, nachmittags 4 Uhr.

Anwesend die Herren: Oswald Schmitz, Präsident; Gaul, Frhr.
Ed. von Oppenheim, vr. A. Reichensperger, Heuser, Neven,
Bachem, Wolff, Loosen, D. Oppenheim, Bürgermeister Rennen,
Saedt, Heymer, DuMont, Peiffer, Haanen, Steinbüchel,
Plasman.

Entschuldigt die Herren: Boissere'e, Präsident Rennen, Bart-
man, vr. Becker, Michels, Breuer, Merkens, Esser H.

Der Präsident widmet nach Eröffnung der Sitzung dem verstorbenen
Mitgliede des Vorstandes, Herrn Director vr. Schellen, warme Worte
der Erinnerung und des Nndenkens, welche von den anwesenden Mit-
gliedern des Vorstandes durch Erheben von ihren Sitzen bestütigt werden.

Hierauf teilt der Prüsident das Verzeichnis der seit der letzten Sitzung
bei der Casse eingegangenen Beitrüge mit.

Herr Dombaumeister, Geheime Regierungs-Rat Voigtel hat die
fernere Zahlung von 50 000^1 zur Teckung der Dombaukosten beantragt.
Dem Antrage des Verwaltungs-Ausschusses entsprechend, wird die Zah-
lung dieser Summe genehmigt.

Der Vorsitzende macht sodann folgende Mitteilung: Durch Beschluß
des Verwaltungs-Ausschusses ermächtigt, habe er bei dem Herrn Ober-
Prüsidenten der Rheinprovinz angefragt, ob es nicht angemessen erscheine,
daß der Vercins-Vorstand bei der auf den 25. v. M. hier angesetzten
Ankunft Sr. Ma>estüt des Kaisers vertreten sei. Hierauf habe er zu der
Empfangnahme Sr. Majestüt auf dem hiesigen Central-Bahnhofe sowie
auch zur Teilnahme an dem Diner in Brühl Einladung erhalten, welcher
er auch Folge geleistet.

Alsdann trügt der Prüsidcnt die Eingabe vor, welche unterm II.
Februar d. I. an den Herrn Cultusminister behufs der zur Freilegung
des Domes zu erwerbenden drei Domcurien, Domkloster Nr. 5, 7 und 0
gerichtet worden:

„Köln, den 11. Februar 1884.

Nachdem des Königs Majestät mittels Allerhöchster Ordre vom 14.
Juni 1882 dem unterzeichneten Verwaltungs-Ausschuß hulvreichst zu
gestatten geruht haben, in jedem der beiden Zahre 1882 und 1883 eine
Dombau-Lotterie, jedoch lediglich für Erwerbung zur Freilegung des
Kölner Domes anzukaufender Grundstücke resp. Gebüulichkeiten zu ver-
anstalten, welche Lotterieen durch Absatz sümtlicher^ Lose vom besten
Erfolge gekrönt waren, haben wir uns mit den betreffenden Eigentümern
in Verbindung gesetzt, um in den Besitz der in die Freilegung des
Domes fallenden Grundstücke und Gebäulichkeiten, sei es Lurch Kauf,
Eintausch oder uncntgeltliche Abtretung, zu gelangen.

Die dabei in Betracht kommenden Hüuser und Grundstücke sind die
folgenden:

I. in erster Linie: die Häuser

u. Domkloster Jlr. 6, dieses jedoch nur teilweise, — Eigentünier
Erben I. Seelig in Köln;

d. Domkloster Nr. 8 und 8A., Eigentum der Stadt Köln;

e. Domhof 4lr. 13, 13—, 15 und 17, Eigentum des Herrn
P. G. Schäben in Köln;

II. in zweiter Linie: die Häuser

ck. Tomkloster Nr. 5 und 7, Eigentum der Königlichen Staats-
regierung;

e. Domkloster Nr. 9 (Litsch), Eigentum des Metropolitan-Dom-
capitels in Köln;

III. in dritter Linie: falls noch Geldmittel zur Verfügung stehen
sollten, die Häuser

k. Domkloster Nr. 3.4, Eigentümer Herr A. I. Neumann
in Köln;

x. Domkioster ohne Nummer und Fettenhennen Nr. 8, Eigentum
des Metropolitan-Tomcapitels in Köln, und
k. Fettenhennen Nr. 6, Eigentümer Herr P. R. Roosen in Köln.

Sämtliche Privat - Eigentümer haben so cnorme, alles Maß
überschreitende Forverungen gestellt, daß wohl nur im Wege der Ent-
eignung, worauf wir weiter unten zurückkommen werden, deren Besitz zu
angemessenen Preisen ;u erwerben sein dürfte.

Die Stadt Köln resp. die ^tadtverordneten-Versaminlung hat die
unentgeltliche Hergabe der Hüuser Domkloster Nr. 8 und 8A in sichere
Aussicht gestellt, jedoch unter dcr ausdrücklichen Bedingung, daß die
Domherren-Wohnungen, Domkloster sttr. 5, 7 und 9 (Litsch) beseitigt
werden müssen. Es ist, wie wir hier ausdrücklich uns zu bemerken er-
lauben, gar nicht zu bezweifeln, daß die Stadt Köln dieses ihr zuge-
hörige, so wertvolle Besitztum unentgeltlich hergeben wird, jedoch ist
unserer Ansicht gemüß die daran geknüpfte Bedingung unumstößlich.

Auf unsere Anfrage vom 14. Iuli 1682 bei der hiesigen Königlichen
Regierung, ob und unter welchen Bedingungen die dem Staate eigen-
tümlich zugehörigen Domhcrren-Wohnungen Domkloster )1ir. 5 und 7
behufs Freilegung des Domes uns überwiesen werden könnten, haben
Ew. Ercellenz uns vurch die Königliche Regierung dahier unter dem 16.
September 1682, I! 16 785, eröffnen lassen, daß die Ueberlassung dieser
beiden Domherren-Wohnungen nur erfolgen könne, wenn gleichzeitig Ersatz
für dieselben durch Eintausch anderer geeigneter Gebüude beschafft werde.
Letztere ausfindig zu machen und dcm Fiscus unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen, sei unsere Aufgabe, und hütten wir uns dieserhalb mir dem
Domcapitel in Verbindung zu setzen. Denn, so heißt es weiter, wenn
auch dem Domcapitel ein rechtlicher Anspruch grade auf die gegenwürtig
in Frage stehenden Domcurien nicht zugestanden werden könne, vielmehr
dem Staate die Befugnis beigemessen werden müsse, die überwiesenm
Gebäude wieder einzuziehen und statt ihrer andere Wohnungen den
Capitelsmitgliedern herzurichten, so erscheine es doch angemessen, daß bei
dieser Angelegenheit im vollen Einverstündnisse mit Lem Domcapitel vor-
gegangen werde.

Jn Folge dieser Mitteilung haben wir uns unter dem 25. September
1882 und 15. November 1662 in zwei Eingabeii an das hiesige Domeapitel
gewandt, welche wir in Abschrift beilegen, mit vem Ersuchen, uns mit-
teilen zu wollen, ob dasselbe damit sich einverstanden erklüre, daß die
beiden obenerwühnten Domcurien Tomkloster Nr. 5 und 7 gegen andere
geeignete Wohnungen eingetauscht werden, und ob dasselbe einwillige,
ebenfalls einen Tausch des demselben zugehörenden Hauses Domkloster
stir. 9, Ecke der Litsch, vorzunehmen.

Aus den in Abschrift hier beifolgenden Antworten des Domcapitels
vom 9. October 1882 und 25. November 1882 werden Ew. Excellenz
ersehen, daß dasselbe zwar in einen Tausch des Hauses Domkloster Nr. 9
(Litsch) mit dem vahinterliegenden, zu den Hüusern Domkloster Nr. 5
und 7 gehörenden Terrainstreifen bis zur Trankgafse einzuwilligen bereit
ist, jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß von unserer
Seite von der Erwerbung der beiden Domcurien Domkloster Nr 5 und 7
Abstand genoinmen werde.
 
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