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Krieger, Albert; Badische Historische Kommission [Hrsg.]
Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden (Band 1) — Heidelberg, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.2351#0004
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V

Vorwort.

Die neue Ausgabe des Topographischen Wörterbuchs des Großherzog-
tums Baden erscheint in einer vielfach erweiterten Gestalt. Die Bearbei-
tung umfangreicher Urkundenabteilungen des großherzoglichen General-
Landesarchivs in Karlsruhe, die bei der ersten Auflage noch nicht be-
rücksichtigt werden konnten, sowie eine ausgedehnte Benützung der
Kopialbücher und Lagerbücher (Beraine) dieses Archivs, die früher nur
in einzelnen Ausnahmefällen herangezogen worden waren, vermehrten den
früher gesammelten Stoff in außerordentlicher Weise. Eine weitere Be-
reicherung desselben ergab sich aus dem Besuche einer Reihe auswärtiger
Archive, des großh. Haus- und Staatsarchivs in Darmstadt, des Univer-
sitätsarchivs in Freiburg, des erzbischöflichen Archivs daselbst, des Stadt-
archivs in Konstanz, des Staatsarchivs in Luzern, des königl. Allgemeinen
Reichsarchivs in München, des königl. Geh. Haus- und Staatsarchivs in
Stuttgart und des königl. Kreisarchivs in Würzburg. Geringer war die
Ausbeute im königl. Kreisarchiv in Bamberg, im königl. Staatsarchiv in
Wiesbaden und in der großh. Hofbibliothek in Darmstadt. Endlich brachten
verschiedene seit dem Erscheinen des Topographischen Wörterbuches neu
herausgekommene Urkundenpublikationen zum Teil wertvolle Nachträge
und Ergänzungen.
Die mancherlei Erfahrungen, welche bei der ersten Auflage ge-
wonnen worden waren und die, soweit sie damals überhaupt noch nutzbar
gemacht werden konnten, naturgemäß nur den letzten Abschnitten des
Werkes zu gute kamen, sind nunmehr auch für die früheren Teile des-
selben verwertet worden. Das hat zunächst vor allem ein Anschwellen
der personengeschichtlichen Teile zur Folge gehabt. Die Listen der
Schultheißen und Bürgermeister bedeutenderer Gemeinwesen, die Reihen
der Abte, der Äbtissinnen und anderer geistlichen Oberen, die Verzeichnisse
der Pfarrer, wie auch verschiedene adeligen Geschlechtern gewidmete Ab-
schnitte u. s. w. sind teils ganz neu hinzugekommen, teils, wo sie schon vor-
handen waren, vielfach erweitert und vervollständigt worden. Auch manche
andere Abschnitte, wie z. B. diejenigen über die territoriale Zugehörigkeit
 
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