Kritische?
Anzeiger kur Literatur und Knnlt.
Beiblatt zu IV" 68 der Zeitschrift:
„Das Rheinland wie es ernst und heiter ist."
S.
Sonntag, V. Juni
1840.
Kunst.
Der Kunstverein zu Triest.
Die rege Theilnahme an der bildenden Kunst, welche
durch die Vereine zur Beförderung derselben allenthalben
hervorgerufen wird, und der Wunsch, den deutschen Nach-
barstädten in dieser Hinsicht gleich zu sein, bewog das auf-
blühende und reiche Triest, für sich selbst einen Verein
zu stiften und Italien mit einem solchen Institute voran-
zugehen.
Der Zweck dieses Vereins geht natürlich darauf hinaus,
Künstlern und Kunstliebhabern zugleich dienlich zu sein, in-
dem derselbe 1) bei einer jährlichen, hierzu besonders ver-
anstalteten Ausstellung nur Leistungen lebender Künst-
ler und zwar nur solche, welche uoch Eigenthum des
Autors sind, ankaufen und 2) durch Verloosung derselben,
auch minderreichen Freunden der schönen Künste Gelegenheit
geben wird, preiswürdige Kunstwerke zu erwerben, wodurch
sich mit Recht erwarten läßt, daß die Neigung für die
bildende Kunst auch in den südlichen Provinzen stätiger und
weiter um sich greife und neue Verbindungen veranlasse.
Ueber den Fond, welcher aus den jährlichen Beiträgen
der Actionäre und eigentlichen Mitglieder, aus dem Ertrage
der Eintrittskarten zur Ausstellung und aus Schenkungen
oder sonstigen außerordentlichen Zuflüssen gebildet und zum
Ankäufe der Kunstgegenstände, zu allenfallsigen Salarien,
zu den Kosten der Ausstellung, zum Drucke u. s. w. ver-
wendet wird, legt die Direktion vier Wochen nach jeder
Ausstellung die Rechnung ab.
Die Actien werden zu 5 fl. C. M. an Jedermann ver-
abfolgt; wer sich aber verpflichtet, jährlich 8 fl. C. M. zu
erlegen, wird zum eigentlichen Mitglie d e, dessen Vor-
rech te:
a) in der Stimmfähigkeit bei den Generalversammlungen,
b) aus dem nur für die Person des Mitgliedes gültigen
freien Eintritt in die Ausstellung und
c) in einer Doppelactie
bestehen. Das Austreten eines solchen Mitgliedes muß
der Direktion vier Wochen nach jedesmaliger Ausstellung
schriftlich angezeigt werden. Auswärtige Mitglieder haben
ihre Bevollmächtigten zu ernennen.
Außer den einfachen Aktien zu 5 fl. und den Doppel-
actien zu 8 fl. findet noch eine dritte Art derselben Statt
und dieses sind die Prämien actien, von welchen der-
jenige Aktionär, welcher sich für vier einfache, auf seinen
Namen lautende Aktien zugleich unterzeichnet, ein Exem-
plar gratis erhält. Alle diese drei Arten von Actien sind
aber nur für Eine Verloosung gültig.
In den Generalversammlungen, von welchen
jährlich mindestens Eine abgehalten werden muß, wird der
Ausschuß gewählt, die Bilanz geprüft und allenfallsige Ver-
änderungen der Statuten vorgenommen. Bei allen Be-
ratungen entscheidet die Stimmenmehrheit, bei Verän-
derungen der Statuten aber sind zwei Drittheile der Stimmen
nöthig, um einen Beschluß gültig zu machen.
Der Ausschuß wird von 25 Mitgliedern gebildet, aus
welchen der Präsident und sechs Direktoren gewählt
werden.
Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Ausschusses sind zehn
Ausschuß- und wenigstens zwei Direktionsmitglieder erfor-
derlich. Zur Gültigkeit der Beschlüsse der Direktion müssen
wenigstens vier Direktionsmitglieder versammelt sein.
Jedes Jahr treten zwei Direktions- und sechs Ausschuß-
mitglieder, welche durch das Loos bestimmt werden, aus der
Verwaltung, um durch Neugewählte ersetzt zu werden.
Der Präsident, welcher in Fällen, die nicht die Statuten
betreffen, bei Stimmengleichheit entscheidet, behält seine
Stellung für zwei Jahre, doch kann er nach Verlauf der-
selben neuerdings gewählt werden.
Ferner sollen aus den Mitgliedern ein oder zwei
Künstler und eben so viele Sekretäre gewählt werden, welche
die Ausstellung und Anordnung der Kunstwerke und die
schriftlichen Arbeiten, Expedirungen u. s. w. aus Liebe zu
dem Institute unentgeltlich übernehmen mögen.
Die Direktion bildet einen besonderen Theil des Aus-
schusses. Sie übernimmt die Ausführung der gefaßten Be-
schlüsse, führt Casse und Bücher und ernennt das subordinirte
Personale.
Zu Ende jeden Jahres wird ein gedruckter Bericht über
die Verwaltung und die Rechnungen unter die Mitglieder
vertheilt.
Der Ausschuß trifft die Wahl unter den verkäuflichen Ge-
genständen. Von den übrigen, von dem Vereine nicht
angekauften Kunstprodukten wird ein Verzeichniß abgefaßt,
welchem die genaue Angabe der Verkaufspreise beigesetzt
ist. Dieses Verzeichniß soll in dem Locale der Kunstaus-
stellung zu Jedermanns Einsicht bereit liegen, damit auch
Privatankäufe ohne anderweitige Umschweife Statt finden
können.
Die Verloosung wird in der Generalversammlung
abgehalten. Von dem Gesammtbetrage des reinen Ein-
kommens werden nach Maßgabe der Zahl der ausgegebenen
Prämienactien höchstens 10 Procent für den Ankauf der be-
sonderen Gewinnfte der Prämienactien, welche Aktien
natürlich auch an der Hauptverloosung theilnehmen, aus-
geschieden. Jeder der Actionäre erhält alljährlich einen Ab-
druck von einem Kupfer - oder Stahlstiche oder einer Litho-
graphie nach dem zur Vervielfältigung am meisten geeigneten
Gemälde der Ausstellung, als Andenken des betreffenden
Jahrganges. Die Abdrücke für die Mitglieder werden auf
chinesisches Papier gemacht und der Gewinner des nachzu-
bildenden Kunstwerkes hat dasselbe im Vereine für so lange
Anzeiger kur Literatur und Knnlt.
Beiblatt zu IV" 68 der Zeitschrift:
„Das Rheinland wie es ernst und heiter ist."
S.
Sonntag, V. Juni
1840.
Kunst.
Der Kunstverein zu Triest.
Die rege Theilnahme an der bildenden Kunst, welche
durch die Vereine zur Beförderung derselben allenthalben
hervorgerufen wird, und der Wunsch, den deutschen Nach-
barstädten in dieser Hinsicht gleich zu sein, bewog das auf-
blühende und reiche Triest, für sich selbst einen Verein
zu stiften und Italien mit einem solchen Institute voran-
zugehen.
Der Zweck dieses Vereins geht natürlich darauf hinaus,
Künstlern und Kunstliebhabern zugleich dienlich zu sein, in-
dem derselbe 1) bei einer jährlichen, hierzu besonders ver-
anstalteten Ausstellung nur Leistungen lebender Künst-
ler und zwar nur solche, welche uoch Eigenthum des
Autors sind, ankaufen und 2) durch Verloosung derselben,
auch minderreichen Freunden der schönen Künste Gelegenheit
geben wird, preiswürdige Kunstwerke zu erwerben, wodurch
sich mit Recht erwarten läßt, daß die Neigung für die
bildende Kunst auch in den südlichen Provinzen stätiger und
weiter um sich greife und neue Verbindungen veranlasse.
Ueber den Fond, welcher aus den jährlichen Beiträgen
der Actionäre und eigentlichen Mitglieder, aus dem Ertrage
der Eintrittskarten zur Ausstellung und aus Schenkungen
oder sonstigen außerordentlichen Zuflüssen gebildet und zum
Ankäufe der Kunstgegenstände, zu allenfallsigen Salarien,
zu den Kosten der Ausstellung, zum Drucke u. s. w. ver-
wendet wird, legt die Direktion vier Wochen nach jeder
Ausstellung die Rechnung ab.
Die Actien werden zu 5 fl. C. M. an Jedermann ver-
abfolgt; wer sich aber verpflichtet, jährlich 8 fl. C. M. zu
erlegen, wird zum eigentlichen Mitglie d e, dessen Vor-
rech te:
a) in der Stimmfähigkeit bei den Generalversammlungen,
b) aus dem nur für die Person des Mitgliedes gültigen
freien Eintritt in die Ausstellung und
c) in einer Doppelactie
bestehen. Das Austreten eines solchen Mitgliedes muß
der Direktion vier Wochen nach jedesmaliger Ausstellung
schriftlich angezeigt werden. Auswärtige Mitglieder haben
ihre Bevollmächtigten zu ernennen.
Außer den einfachen Aktien zu 5 fl. und den Doppel-
actien zu 8 fl. findet noch eine dritte Art derselben Statt
und dieses sind die Prämien actien, von welchen der-
jenige Aktionär, welcher sich für vier einfache, auf seinen
Namen lautende Aktien zugleich unterzeichnet, ein Exem-
plar gratis erhält. Alle diese drei Arten von Actien sind
aber nur für Eine Verloosung gültig.
In den Generalversammlungen, von welchen
jährlich mindestens Eine abgehalten werden muß, wird der
Ausschuß gewählt, die Bilanz geprüft und allenfallsige Ver-
änderungen der Statuten vorgenommen. Bei allen Be-
ratungen entscheidet die Stimmenmehrheit, bei Verän-
derungen der Statuten aber sind zwei Drittheile der Stimmen
nöthig, um einen Beschluß gültig zu machen.
Der Ausschuß wird von 25 Mitgliedern gebildet, aus
welchen der Präsident und sechs Direktoren gewählt
werden.
Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Ausschusses sind zehn
Ausschuß- und wenigstens zwei Direktionsmitglieder erfor-
derlich. Zur Gültigkeit der Beschlüsse der Direktion müssen
wenigstens vier Direktionsmitglieder versammelt sein.
Jedes Jahr treten zwei Direktions- und sechs Ausschuß-
mitglieder, welche durch das Loos bestimmt werden, aus der
Verwaltung, um durch Neugewählte ersetzt zu werden.
Der Präsident, welcher in Fällen, die nicht die Statuten
betreffen, bei Stimmengleichheit entscheidet, behält seine
Stellung für zwei Jahre, doch kann er nach Verlauf der-
selben neuerdings gewählt werden.
Ferner sollen aus den Mitgliedern ein oder zwei
Künstler und eben so viele Sekretäre gewählt werden, welche
die Ausstellung und Anordnung der Kunstwerke und die
schriftlichen Arbeiten, Expedirungen u. s. w. aus Liebe zu
dem Institute unentgeltlich übernehmen mögen.
Die Direktion bildet einen besonderen Theil des Aus-
schusses. Sie übernimmt die Ausführung der gefaßten Be-
schlüsse, führt Casse und Bücher und ernennt das subordinirte
Personale.
Zu Ende jeden Jahres wird ein gedruckter Bericht über
die Verwaltung und die Rechnungen unter die Mitglieder
vertheilt.
Der Ausschuß trifft die Wahl unter den verkäuflichen Ge-
genständen. Von den übrigen, von dem Vereine nicht
angekauften Kunstprodukten wird ein Verzeichniß abgefaßt,
welchem die genaue Angabe der Verkaufspreise beigesetzt
ist. Dieses Verzeichniß soll in dem Locale der Kunstaus-
stellung zu Jedermanns Einsicht bereit liegen, damit auch
Privatankäufe ohne anderweitige Umschweife Statt finden
können.
Die Verloosung wird in der Generalversammlung
abgehalten. Von dem Gesammtbetrage des reinen Ein-
kommens werden nach Maßgabe der Zahl der ausgegebenen
Prämienactien höchstens 10 Procent für den Ankauf der be-
sonderen Gewinnfte der Prämienactien, welche Aktien
natürlich auch an der Hauptverloosung theilnehmen, aus-
geschieden. Jeder der Actionäre erhält alljährlich einen Ab-
druck von einem Kupfer - oder Stahlstiche oder einer Litho-
graphie nach dem zur Vervielfältigung am meisten geeigneten
Gemälde der Ausstellung, als Andenken des betreffenden
Jahrganges. Die Abdrücke für die Mitglieder werden auf
chinesisches Papier gemacht und der Gewinner des nachzu-
bildenden Kunstwerkes hat dasselbe im Vereine für so lange