VIII
Vorwort
Oefters, so z. B. bei der Zahlung der l and gräflichen Bede
oder bei gewissen Gehaltszahlungen, hat sich — offenbar aus alter
Zeit — die Rechnung nach der Münzmark erhalten. Die Bede
(oder Erbgülte) wurde i. J. 1311 auf 300 Mark kölnischer Pfennige,
zwei Wedereiben oder drei Heller für den Pfennig zu rechnen,
festgesetzt. I. J. 1313 wird diese Münzmark zu 18 Schillingen
Marburger Münze gerechnet, und noch 1436 heißt es in dem Rent-
und Zinsregister des Landgrafen Ludwig L: „Zu wissen, dass dy
herbstbede und meybede zu Martburg und zu Blanckesteyn vortziiden
und von altersher betzalt sin mit margken Martburger werunge, vor
y dy margk 18 Schillinge und vor y den Schilling 24 mutzschen zu
rechenen“. Diese 300 Mark werden in den Rechnungen stets in
540 Pfund umgerechnet, sodaß sich also die Mark zum Pfund
verhielt wie 18:10.
Was das Verhältnis des Marburger Pfunds zum Frankfurter
Gulden betrifft, so bedarf es zunächst eines kurzen Ueberblicks
über das Marburger Geldwesen im Mittelalter*).
Schon vor der Erhebung zur Stadt, spätestens i. J. 1194,
wurden von den Landgrafen von Thüringen in Marburg Pfennige
geprägt (Bd. I S. 4). Die Münze wurde von der Landgräfin
Sophie und ihren Erben weiter geführt, wobei die Pfennige, wie
anderwärts, einer regelmäßigen Verrufung und Neuprägung
unterlagen. Dies geht daraus hervor, daß jährlich zu leistende
Zahlungsverpflichtungen auf die Münze bezw. den Schlagschatz
angewiesen wurden (1257Juni 30 — Landgrafenregesten Nr. 55 —
und 1279 Juni 24 — ebenda Nr. 223). Daß bei diesen Neu-
prägungen auch Minderungen am Feingehalt eingetreten sind,
muß angenommen werden. Wenigstens ließen sich die Landgrafen
ihre Jahresgülte nicht in Marken Marburger PJennige, sondern
in solchen Kölner oder Aachener Pfennige auszahlen (I Nr. 1,13).
Erst 1357 geschah die Zahlung der Bede in Marken Marburger
Pfennige, wobei allerdings die Stadt eine weitere jährliche Zahlungs-
verpflichtung auf sich nehmen mußte (I Nr. 16).
Inzwischen hatten die Landgrafen wie manche anderen Münz-
herren eingesehen, daß die im fiskalischen Interesse erfolgten
häufigen Münzverrufungen wie auch die damit Hand in Hand
gehende Verschlechterung des Feingehaltes der Münzen ihrem
eigenen Nutzen zuwiderliefen. So ließ sich i. J. 1360 Landgraf
Heinrich II. bereitfinden, der Stadt gegenüber zeitweilig auf die
Ausübung seines Münzrechtes zu verzichten, wofür die Stadt eine
neue Zahlungsverpflichtung von jährlich 30 Gulden übernahm
(I Nr. 19 und 26). Ob damals die zuletzt geprägte Pfennig-
münze beibehalten oder eine neue, harte Münze geschlagen wurde,
steht nicht fest. Jedenfalls aber wurde ein dauernder Zustand
geschaffen, der sich einerseits darin ausspricht, daß man dazu
über gehen konnte, feste Preislisten für Lebensmittel aufzustellen
(i. J. 1363 I Nr. 29). Andererseits begegnen uns in den Urkunden
jetzt Ausdrücke wie „20 Mark Pfenniggeldes guter Währung,
1) Ich komme damit gleichzeitig einem von E. Heymann in der Zeitschr.
d. SavignyStiftung f, Rechtsgeschichte Bd. 40 S. 329 ausgesprochenen Wunsche nach.
Vorwort
Oefters, so z. B. bei der Zahlung der l and gräflichen Bede
oder bei gewissen Gehaltszahlungen, hat sich — offenbar aus alter
Zeit — die Rechnung nach der Münzmark erhalten. Die Bede
(oder Erbgülte) wurde i. J. 1311 auf 300 Mark kölnischer Pfennige,
zwei Wedereiben oder drei Heller für den Pfennig zu rechnen,
festgesetzt. I. J. 1313 wird diese Münzmark zu 18 Schillingen
Marburger Münze gerechnet, und noch 1436 heißt es in dem Rent-
und Zinsregister des Landgrafen Ludwig L: „Zu wissen, dass dy
herbstbede und meybede zu Martburg und zu Blanckesteyn vortziiden
und von altersher betzalt sin mit margken Martburger werunge, vor
y dy margk 18 Schillinge und vor y den Schilling 24 mutzschen zu
rechenen“. Diese 300 Mark werden in den Rechnungen stets in
540 Pfund umgerechnet, sodaß sich also die Mark zum Pfund
verhielt wie 18:10.
Was das Verhältnis des Marburger Pfunds zum Frankfurter
Gulden betrifft, so bedarf es zunächst eines kurzen Ueberblicks
über das Marburger Geldwesen im Mittelalter*).
Schon vor der Erhebung zur Stadt, spätestens i. J. 1194,
wurden von den Landgrafen von Thüringen in Marburg Pfennige
geprägt (Bd. I S. 4). Die Münze wurde von der Landgräfin
Sophie und ihren Erben weiter geführt, wobei die Pfennige, wie
anderwärts, einer regelmäßigen Verrufung und Neuprägung
unterlagen. Dies geht daraus hervor, daß jährlich zu leistende
Zahlungsverpflichtungen auf die Münze bezw. den Schlagschatz
angewiesen wurden (1257Juni 30 — Landgrafenregesten Nr. 55 —
und 1279 Juni 24 — ebenda Nr. 223). Daß bei diesen Neu-
prägungen auch Minderungen am Feingehalt eingetreten sind,
muß angenommen werden. Wenigstens ließen sich die Landgrafen
ihre Jahresgülte nicht in Marken Marburger PJennige, sondern
in solchen Kölner oder Aachener Pfennige auszahlen (I Nr. 1,13).
Erst 1357 geschah die Zahlung der Bede in Marken Marburger
Pfennige, wobei allerdings die Stadt eine weitere jährliche Zahlungs-
verpflichtung auf sich nehmen mußte (I Nr. 16).
Inzwischen hatten die Landgrafen wie manche anderen Münz-
herren eingesehen, daß die im fiskalischen Interesse erfolgten
häufigen Münzverrufungen wie auch die damit Hand in Hand
gehende Verschlechterung des Feingehaltes der Münzen ihrem
eigenen Nutzen zuwiderliefen. So ließ sich i. J. 1360 Landgraf
Heinrich II. bereitfinden, der Stadt gegenüber zeitweilig auf die
Ausübung seines Münzrechtes zu verzichten, wofür die Stadt eine
neue Zahlungsverpflichtung von jährlich 30 Gulden übernahm
(I Nr. 19 und 26). Ob damals die zuletzt geprägte Pfennig-
münze beibehalten oder eine neue, harte Münze geschlagen wurde,
steht nicht fest. Jedenfalls aber wurde ein dauernder Zustand
geschaffen, der sich einerseits darin ausspricht, daß man dazu
über gehen konnte, feste Preislisten für Lebensmittel aufzustellen
(i. J. 1363 I Nr. 29). Andererseits begegnen uns in den Urkunden
jetzt Ausdrücke wie „20 Mark Pfenniggeldes guter Währung,
1) Ich komme damit gleichzeitig einem von E. Heymann in der Zeitschr.
d. SavignyStiftung f, Rechtsgeschichte Bd. 40 S. 329 ausgesprochenen Wunsche nach.



