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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 47.1897-1898

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Fabrikant und Künstler, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7002#0185

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Fabrikant und Künstler.

und (j<ünstker.

Unter diesem Titel haben wir in
unserer Nr. \ (S. 29 ff.) aus der Feder
eines Mitarbeiters einen Artikel ge-
bracht, der eine schwere Beschuldigung gegen die
leipziger Kunstanstalt Grimme öc Pempel enthält;

Fälle wie der dort geschilderte in Künstler-
kreisen häufig zu hören sind, so hielten wir es für
kie Pflicht unserer Zeitschrift, gegen ein Gebühren
oufzutreten, das in gleicher Meise die Künstlerschast
^vie das solide Geschäft zu schädigen geeignet ist.

Hintertreibung des in Aussicht gestellten
Mettbewerbes.

Zn Bezug auf den ersten Punkt hat sich
unser Mitarbeiter allerdings eines bedauerlichen Ver-
sehens schuldig gemacht. Mie sich aus den uns vor-
gelegten Schriftstücken ergibt, gingen die fraglichen
Entwürfe mit Schreiben vom Juli (89? von
München nach Leipzig ab, von wo sie am \2. Juli
zurückgesandt wurden; sie befanden sich also wahr-
scheinlich nicht länger als sechs Tage (darunter ein
Sonntag) in pänden des Leipziger pauses. Die An-
gabe unseres Mitarbeiters, wonach der Münchener

25<{. Möbel von Jos. plail in Königsberg bei Eger.

^Ar trugen um so weniger Bedenken, jenen Artikel
aufzunehmen, als das sachliche Material dafür von
Einer Seite stammt, die keinen Zweifel an der Ge-
nauigkeit der Angaben aufkommen ließ.

Inzwischen hat die angeschuldigte Firma, die
Erst Anfang Dezember von jenem Artikel Kenntniß
Erhielt, Veranlassung genommen, gegen den Inhalt
desselben Verwahrung einzulegen; zugleich hat sie
chren Vertreter beauftragt, uns das auf den Fall
bezügliche Aktennmterial vorzulegen und dieses durch
Gründliche Mittheilungen zu ergänzen. Auf Grund
^er hierdurch gewonnenen Anschauung geben wir die
folgende Erklärung:

In dem beanstandeten Artikel werden der Firma
Trimme & Pempel im Wesentlichen zwei Dinge zum
Vorwurf gemacht: (. die lange Zurückbehal-
tung der Entwürfe eines Künstlers, und 2. die

Künstler feine Arbeiten erst nach fünf Wochen zurück-
erhalten hätte, beruht danach auf einem Irrthum,
der wohl daraus hervorgegangen, daß der Autor die
Daten der ihm vorgelegenen, von Grimme äc Pempel
an den Künstler gerichteten Briefe (vom 9. Juni und
(2. Juli) unrichtigerweise miteinander verglichen hat.
Selbstverständlich verlieren damit auch alle darauf
fußenden Folgerungen, Muthmaßungen und Anschul-
digungen ihren Boden; insbesondere kann aus der
fünf- bis sechstägigen Zurückbehaltung der Entwürfe
nicht die Behauptung abgeleitet werden, daß die
Firma „völlig kostenlos eine große Kollektion Plakate
zusammengebracht" habe, um sich damit trefflich
„assortirt" zu zeigen. Der Ausdruck „völlig kosten-
los" war natürlich überhaupt nur in dem Sinne
zu verstehen, daß die Firma für Künstlerhonorare
keine Kosten hatte; daß die Zeitungsanzeigen zur
 
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