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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 47.1897-1898

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Fabrikant und Künstler, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7002#0186
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Fabrikant und Künstler.

Verbreitung des „ Aufrufs"

Tausende verschlungen haben,
konnte hier außer Betracht
bleiben.

hinsichtlich des Wett-
bewerbes hat schon unser
Nlitarbeiter ausdrücklich hervor-
gehoben, daß sich die Firma
formell in: Recht befand. Durch
den im Januar s897 (nicht
s896, wie der in Rede stehende
Artikel sagte) erlassene „Ausruf
an die deutschen Künstler zum
Zwecke der Vervollkommnung
des deutschen Plakates" suchte die
Kunstanstalt Grintme & hempel
eine dauernde Ausstellung von
Plakatentwürfen zusammenzu-
bringen, wobei jährlich zwei
Prämiirungen mit je neun
Preisen (je einer zu sOOO,

500, 300 Rkk. uitd sechs zu 200 Rik.) stattfiuden
sollten. Nach den besonderen Bestimmungen konnte
die Summe des ersten Preises auch getheilt werden;
ebenso durften ungeeignete Entwürfe von der Firma
zurückgewiesen werden, und die erste prämiirung
sollte überhaupt erst dann stattfinden, wenn 200 Ent-
würfe beisammen waren.

Diese Zahl ist nicht erreicht worden; ob daran
nur die geringe Betheiliguug der Künstler die Schuld
trägt, und inwieweit die Kunstanstalt durch umfang-
reichen Gebrauch ihres Zu-
rückweisungsrechtes dieses
Ergebniß beeinflußt hat,
läßt sich nicht feststellen.

Eingestandenermaßen wur-
den zahlreiche Entwürfe,
deren Unzulänglichkeit allzu
augenscheinlich gewesen sein
soll, sofort wieder zurück-
geschickt und nur jene in
das Einlaufsbuch einge-
tragen, welche zur „Aus-
stellung" Zulassung fanden;
das Einlaufsbuch weist da-
her nur etwa 30 Entwürfe
auf, unter deren Einsendern
sich nur wenige bekanntere
Namen befinden — ein zwar
bemerkenswertherUmstand,
der aber noch gar keine
Schlüsse auf die Qualität
der Arbeiten zuläßt, deren

Unterwerthigkeit Seitens der
Kunstanstalt als einer der Recht-
fertigungsgründe für das Unter-
lasten der preisvertheilung an-
geführt wird.

Wenn wir nun auch auf
Grund der mit dem Vertreter
der Firma Grimme & hempel
gepflogenen Unterredungen rc.
zu der Ueberzeugung gekommen
sind, daß die Kunstanstalt nicht
die Absicht gehabt hat, künst-
lerische Kräfte ohne entsprechen-
des Entgelt in Bewegung zu
setzen, so müssen wir zur Ent-
schuldigung unseres Ulitarbeiters
hervorheben, daß der fragliche
Artikel unter dem Eindruck der
Aufregung über die Anfang
August bekannt gewordene Un-
terlassung der„preisvertheilung"
verfaßt worden ist. Wird nun auch von Seiten der
Kunstanstalt betont, daß die Ausstellung die Grund-
lage des Wettbewerbes sein sollte, und daß die Zu-
lassung zur Ausstellung die Vorbedingung zur Theil-
nahme am Wettbewerbe war, so ist dem entgegen-
zuhalten, daß es mindestens bei HO °/o nur die Aus-
sicht aus die ansehnlichen Preise und auf die
Beurtheilung durch ein in seiner Ulehrheit künst-
lerisches Preisgericht gewesen ist, welche die
Künstler zur Anspannung ihrer Kräfte veranlaßt hat.

Die Beurtheilung der Ar-
beiten durch ein programm-
gemäß cinberufenes Preis-
gericht war die mindeste
Forderung, zu welcher die
Künstler sich für berechtigt
hielten; statt dessen waren
ihre Arbeiten nur der Be-
urtheilung durch die inter-
essirte Firma unterworfen,
die — mag sie über noch
so tüchtige Kräfte verfügen
— doch wohl von keinem
der Preisbewerber als ein
ebenbürtiger Ersatz der pro-
granungemäßen Jury an-
erkannt werden wird. Es
ist daher begreiflich, daß
die Künstler nun ihrem
Nnmuth über solches Vor-
gehen in bitteren Aeußer-
ungen Luft machten, von

235. Schreibtisch-Stuhl in Mahagony mit
grünem Lederbezug von Josef 0 e i l l i ch
in Wien.

236. Armsessel in Mahagouy mit Velvetbezug von
kieinrich Jrmler in tVien.

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