Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 49.1898-1899

DOI Artikel:
Lipps, Thorsten: "Kunst" und "Kunstgewerbe"
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.7000#0102

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Kunst und Aunstgewerbe.


und „Uunskgeweröe".
(Von Prof. Ol-. EH. Lippe.

^er in der Ueberschrist bezeichnete
Gegensatz ist uns geläufig genug.
Aber ist er berechtigt? Gder
worauf beruht sein Recht? Was
ist der letzte Unterschied oder der
letzte Grund unserer Unterscheidung
von „Runst" und Aunstgewerbe? Ist das Aunst-
gewerbe nicht ebenso „Aunst"? Zweifellos muß
im Aunstgewerbe etwas zur „Aunst" hinzukommen,
oder es muß in ihn, etwas, das zur „Aunst" gehört,
fehlen, wenn die Gegenüberstellung gerechtfertigt sein
soll. Was ist dies kjinzukommende oder fehlende?

Das Wort Aunstgewerbe erinnert an gewerbs-
mäßige Herstellung. Denkt man daran, wenn man
das Aunstgewerbe der „Aunst" entgegenstellt? An-
genom,nen, es wäre so. Was meint man dann mit
der gewerbsmäßigen Herstellung? Daß jemand die
Herstellung gewisser Erzeugnisse sich zum Beruf geinacht
hat? Dies thut auch der „Aünstler". Gder daß
man damit Geld erwerben will? Dies nehmen wir
auch dem „Aünstler" nicht übel. Andererseits kann
der kunstgewerbliche Arbeiter recht wohl von der
bloßen Freude an dem, was er hervorbringt, geleitet
fein. Gder daß nach einem und deinfelben Muster
mehrere gleiche Gbjekte hergestellt werden? Dies
kann auch bei der „Aunst" Vorkommen. Es gehört
andererseits beim Aunstgewerbe durchaus nicht zur
Sache.

Man nennt die gewerblichen Aünste auch tech-
nische Aünste; und ich werde in der Folge dies Wort
vorziehen. Diese Bezeichnung besagt aber nicht etwa,
daß es nur beim Aunstgewerbe der „Technik" bedürfe.

Gder versteht man unter der „Aunst" die hohe
oder die höhere Aunst? Gelegentlich scheint man in
öer That in dieser Höhe das Eharakteristische der
„Aunst" im Vergleich mit dem Aunstgewerbe zu
sehen. Immer wieder wird die Architektur mit der
Malerei und Bildnerei zusammengestellt und mit ihnen
Zugleich dem Aunstgewerbe entgegengesetzt. Hier kann
nur jener Gesichtspunkt maßgebend sein. Denn es
gibt nichts, das die Architektur von den verschiedenen
Arten des Aunstgewerbes grundsätzlich unterschiede,
als der höhere Wert, den man dem künstlerischen
Bauwerk zuzuschreiben pstegt. Aber der höhere oder
niedrigere Wert kann doch auch wiederum keinensolchen
grundsätzlichen Unterschied bezeichnen. Er ist kein
objektives Unterfcheidungsmerkinal, und ein solches
fordern wir hier natürlich. Für uns gehört darum
die Architektur unbedingt zum Aunstgewerbe.

,25. Ziunvase von K. Groß (München), Dresden,
(ca. 1/i der wirkl. Größe.) Muster geschützt.

Das gesuchte objektive Unterscheidungsmerkmal
zwischen „Aunst" und „Aunstgewerbe" scheint nun
aber nicht schwer zu finden. Wir brauchen nur zum
Wort „Aunstgewerbe" oder „technische" Aünste
zurückzukehren und zu fragen, welchen Sinn man wohl
zunächst in diese Worte zu legen pflegt. Die Gewerbe,
die technischen Bemühungen der Menschen zielen ab
auf Befriedigung praktischer Bedürfnisse. Praktische
oder technische Aünste werden also die Aünste sein,
die ein dem praktischen Bedürfnisse Dienendes künst-
lerisch gestalten.

Diese Erklärung scheint einfach. Aber sie bedarf
zunächst einer näheren Bestimmung. Auch die Statue
kann thatsächlich einen, praktischen Zwecke dienen.

,26. Salzfaß aus Zinn von K. Groß (München), Dresden.
O/2 der wirkl. Größe.)

Es ist nicht ausgeschlossen, daß eine Bronzestatue
zum Aufhängen von Aleidern und Hüten brauchbar
ist und thatsächlich gebraucht wird. Dadurch wird
sie doch nicht zum kunstgewerblichen Erzeugniß.

87
 
Annotationen