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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 49.1898-1899

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Halm, Philipp Maria: Paul Bürck
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Das Kunstgewerbe und die Reichsgesetze zum Schutze des gewerblichen Eigenthums
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https://doi.org/10.11588/diglit.7000#0239

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Das Runstgewerbe und die Reichsgesetze zum Schutze des gewerblichen Ligcnthums.

307 u. 308. Blumenstudien von p. Bürck,
München.

besucht hatte, übte er sich praktisch bei
Dekorationsmaler Zentner, der ihm „ein
wahrhaft guter Lehrmeister" war. Als-
dann besuchte er die kgl. Aunstgewerbe-
schnle zu München, der er vom s. Gkt.

an als Schüler angehörte. Er be-
suchte die Fachklassen der Professoren
Spieß, Midnmann und Gebhardt, welche
Lehrer der eigenartigen künstlerischen
Veranlagung des Schülers, so weit wie
irgeitd angängig, Rechnung trugen uitd
anregend und fördernd auf das junge
Talent einwirkten. Mit Erfolg be-
theiligte er sich des Gefteren an Schul-
konkurrenzen und Preisbewerbungen, und
in Anbetracht seiner Leistungen wurde
ihm an der Schule ein Stipendium aus
dem Fonds der „Maximiliansstiftung für
kunstgewerbliche Ausbildung" verliehen.
Er verließ im Sominer vorigen Jahres
die Schule. ?b. M. Halm.

m

(VaeUunftzewerKe unb die lVeiche-
gtftfye 3um Schule des ^ewerß-
kicßen Sigenißume?)

as Gesetz betreffend das Urheberrecht an
Mustern und Modellen vom p.Januar
f876 hat feit seinem Bestände eine
Aenderung noch nicht erfahren, trotz seiner
allgemein erkannten Mängel. Die Ur-
sache, warum das veraltete, den heutigen Verhältnissen
durchaus nicht mehr entsprechende Musterschutzgesetz
noch immer nicht geändert wurde, hat seinen Grund
darin, daß in den beteiligten Areisen eine Einigung
über die Art der Abänderung dieses Gesetzes bisher
noch nicht erzielt werden konnte. Mährend nämlich

') Aus einem von Patentanwalt G. Dedreux in München
am 28. Februar im bayerischen Anustgewerbeverein gehaltenen
Vortrag.

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