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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 49.1898-1899

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Das Kunstgewerbe und die Reichsgesetze zum Schutze des gewerblichen Eigenthums
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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7000#0244

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Kleine Nachrichten.

Außer den vorgeschlagenen Aenderungen des
Gesetzes wäre noch anzustreben, daß sich Deutschland
der „Union" anschließt und zwar selbstredend bezüg
lich aller den Schutz des gewerblichen Eigenthums
betreffenden Gesetzgebungen. Nur dadurch können
die Rechte des Erfinders oder Urhebers bei chen
großen internationalen Beziehungen in entsprechender
Meise gewahrt werden.

Das Uunstgewerbe hat iticht allein Interesse,
endlich die Reform des Ulusterschutzgesetzes durch
geführt zu sehen, es hat auch großes Interesse daran,
die anderen Gesetzgebungen zum Schutze des gewerb-
lichen Eigenthumes weitgehendst in Anspruch zu
nehmen. Das Beispiel des eigenartigen Eierbechers
von p. E. v. Berlepschs veranschaulicht den be
sonderen Werth des Patent- und Gebrauchsinuster-
schutzgesetzes gegenüber dem Geschmacksmusterschutz
gesetz für das Uunstgewerbe, sofern z. B. die besotidere
Ausgestaltung eines Geräthes, Gebrauchsgegeustandes
u. s. w. die Gebrauchsfähigkeit desselben erhöht.
Dabei gibt die Prüfung aus Neuheit bei Patent
anmeldungen dem Schutzsuchenden zugleich die Ge-
legenheit, durch das Patentamt feststellen zu lassen,
ob eine neue Erfindung vorliegt, eine Prüfung, deren
Vortheil auch dazu verwendet werden kann, um sich
über die Tragweite einer Gebrauchsmusterschutz-
anmeldung ein Bild zu nmchen, während die Mahl
zwischen diesen: und dein Patentschutz häufig durch
die Art des Gegenstandes bedingt fein wird, wobei
die Dauer der Schutzrechte, sowie die Uosten für die
Erwerbung und Aufrechterhaltung derselben Einfluß
ausüben werden.

Auch das Gesetz zum Schutze von Waaren-
bezeichnungen kann unter Umständen für den Aunst
gewerbetreibenden von Bedeutung werden, wobei die
Zulässigkeit des Mortschutzes erhöhte Aufmerksanikeit
verdient. 6. D.

(Kfetne (Nachrichten.

Vereine, Museen, Schuten, -Aussiektungen,
MeiiöewerKe <rc.

Schweiz. Landesmuseum, Zürich. Daß das Landes-
museum immer inehr an Popularität uiid An-
sehen gewinnt, beweisen die zahlreichen Geschenke
und Legate, welche deinselben in: ersten Betriebsjahre
zugewendet wurden und die einen Taxationswerth
von ca. l 05 000 $v. repräscntiren. So hat die Ge
nieinde Bremgarten beschlossen, ihren alten Silber-
schatz, bestehend aus Bechern, Schalen, emaillirten

i) Dergl. den letzten Jahrgang unserer Zeitschrift S. 422
und -425.

— 22<* —

3(7. Stadtbild von p. Nürck, München.
 
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