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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 49.1898-1899

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Gmelin, Leopold: Die St. Bennokirche in München
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https://doi.org/10.11588/diglit.7000#0277

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375. St. Bennokirche in München. Architekt Prof. £. Homcts.

Die St. GennoKirche in
München.

er seine Aenntniß der kunstgewerb-
lichen Bewegung unserer Tage
nur aus Fachzeitschriften schöpfen
wollte und dabei hauptsächlich
solche der modernen Richtung ver-
folgte, könnte leicht in den Irr-
thum verfallen, der Eieg der „Modernen" sei schon
überall in deutschen Landen zur Thatsache geworden
und es herrsche überall Friede uitd Eintracht. Wer
aber mit Künstlern und Kunsthandwerkern itt persön-
lichem Berkehr steht, dein entgeht es nicht, daß in
diesen Kreisen die Meinungen oft noch hart aneinander
gerathen. „Ihr wollt uns zu Eklaven alter, überlebter
Formen machen, die nicht mit dem künstlerischen Em-
pfinden unserer Tage in Einklang stehen", rufen die
Einen; — „ihr wollt das als „„gut"" Bewährte weg-
werfen und den Zusammenhang mit unserer künst-
lerischen Vergangenheit gewaltsain zerreißen", ant-
worten die Andern. Wer diese Kämpfe aufmerksamen
Blickes verfolgt, gewahrt leicht, daß — wie stets bei
kämpfenden Parteien — Uebertreibungen auf beiden

Eeiten den klaren Blick trüben und zu gegenseitigen
Berlästerungen führen.

Kein Einsichtiger wird bestreiten, daß in den
gegnerischen Behauptungen ein wahrer Kern steckt;
es gibt Leute, die das künstlerische Seelenheil nur
in blinder Unterwerfung unter die unfehlbaren
Dogmen entschwundener Etilperioden erblicken — und
es gibt andere, denen der Glaube der Väter als ein
Aberglaube, als überlebte Anschauung erscheint, und
welche von diesem Gewissenszwang sich nur dadurch
befreien zu können glauben, daß sie im Fortschreiten
alle Brücken hinter sich abbrechen.

Als Grmtdsatz aufgestellt, ist das Eine so falsch
wie das Andere. Denn es gibt Fälle, in denen der
enge Anschluß an alte Etilweisen nicht nur Recht,
sondern geradezu Pflicht ist — und wieder andere,
bei deren Behandlung nur modern-technische und
künstlerische Mittel entscheidend eingreifen können.
Da das technische Kunstwerk sein Dasein in erster
Linie dem Zweck verdankt, so wird — wenn es
diesen Zweck deutlich zum Ausdruck bringt — feine
Gestaltungsweise zum Gesetz, das nur geringfügigen
Aenderungen Epielraum läßt, so lange in Zweck-
bestimmung und Gebrauchsweise keine wesentlichen
Aenderungen eintreten. Verknüpfen sich im Laufe
der Zeiteit mit der formalen Durchbildung eines

Aunst und Handwerk. 49 Iuhrg. Heft to.

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