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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 52.1901-1902

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Gmelin, Leopold: Die I. internationale Ausstellung für moderne dekorative Kunst in Turin 1902 , [1]
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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7007#0337

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Die I. internationale Ausstellung für moderne dekorative Kunst in Turin (902.

5(H. Spiegelrahmen aus getriebenem
Kupfer von Talmin Morris, Bowling.
(Vs der wirkl. Gr.)

5(6. „Der Tanz der roten Rosen",
Mittelstnck des hier neben dargestellten
lVindscbirmes.

5(5. lvindfchirm von Georg Logan; aus grau ge-
beiztem Ahorn mit Silberbeschlägen und eingesetzten
Steinen, ausgef. von Wylie6c Lochhead, Glasgow.

krankhafter Überfeinerung. Verwandte Gestaltungen
weist ja auch das Zimmer von Oreans auf (vgl.
S. 30^ und Abb. n93); aber die Möbel desselben
verhalten sich zu den beanstandeten von Mackintosh
wie etwa der urwüchsige Dialekt des Landeingesessenen
zu dem angelernten des Fremdlings. Es steht nicht
alles, was LH. R. Mackintosh und die Glasgow-
Schule an Mobiliar gebracht, auf dieser „Uberstufe";
aber über die Besorgnis, daß hier Zeugnisse nicht
einer aussteigenden, sondern einer absteigenden Kunst
vorliegen, vermag weder der künstlerische Gehalt des
übrigen Ausstellungsgutes, noch die geschickte „Auf-
machung" des Ganzen zu beruhigen. Mit den
Begriffen, die wir auf dem Festland uns von dem
kernhaften Volke der Schotten zu machen pflegen,
wollen diese zimperlichen Dinger, die in den weiten
kahlen Räumen recht verschüchtert aussehen, nicht
stimmen, viel eher das Kleingerät, von dem später
die Rede sein wirdU)

') Übrigens soll die Beteiligung der Schotten an der Aus-
stellung durch eine erhebliche Zuschußleistung seitens des italieni-
schen Lomites erkauft worden sein.

(Schluß folgt.)

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Pkeine Vachrichien.

(Vereine, Museen, Schuten, Äussiekl'ungen,
MettLewerKe ^rc.

er freie Zutritt zu den öffentlichen Runst
anstalteit Italiens. Das Kgl. italienische
Ministerium des öffentlichen Unterrichts hat in
einem jüngst ergangenen Erlasse den freien Zutritt
zu den staatlichen Museen, Galerien, Ausgrabungen
und Denkmälern durch neue Bestimmungen geregelt.
Anspruch auf freien Zutritt haben: die Künstler,

2. die Professoren der Archäologie, Geschichte, Litteratur
und Kunstgeschichte, 3. die Studierenden der archäo-
logischen, historischen und Aunstinstitute, der philo-
logischen und philosophischen Fakultäten und der
Ingenieurschulen. Den Gesuchen uin jene Ver-
günstigung ist beizufügen von Kategorie ( eine aka-
demische Urkunde; von Kategorie 2 eine veröffent-
lichte Arbeit; von Kategorie 3 ein amtliches Attest,
das bestätigt, daß der Gesuchsteller in dein betreffen-
den Jahr bei einer der bezeichneten Anstalten ein-
geschrieben ist. Die akademischen Urkunden und
amtlichen Atteste müssen von der italienischen diplo-
matischen Vertretung und einem Kgl. italienischen

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