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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 55.1904-1905

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Schaefer, Karl: Ausstellungswesen: Verhältnis des Ausstellers zum Ausstellungsunternehmer
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https://doi.org/10.11588/diglit.7198#0019

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Äusstellnngswesen.


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Dottüfenfter, für eine Kapelle bei Gtting; von Jos. ksuber-ffeldkirch, München. ('/10 der wirkl. Gr.)

AusskeKungswesen.

Verhältnis des Ausstellers zum Ausstellungs-
unternehmer. von Dr. Karl Scharfer.

(Nachdruck verboten.)

ir haben zurzeit in Deutschland noch
kein kodifiziertes 2lusstellungs-
recht, d. h. gesetzliche Spezial-
bestimmungen, welche das Rechts-
verhältnis des Ausstellers zum
Ausstellungsunternehmer und zu
dritten Personen regeln. Weder das bürgerliche
Reichsgesetzbuch, noch das Handelsgesetzbuch berühren
diese im modernen Wirtschasts- und Verkehrs-
leben so bedeutsame Materie und ein besonderes
Reichsgesetz über das Ausstellungswesen ist bis jetzt
nicht erlassen worden. Bei der Mannigfaltigkeit des
Wesens, der Arten und des Zweckes von Aus-
stellungen wäre aber ein solches Reichsgesetz zum
Schutze der gegenseitigen rechtlichen Beziehungen im
Interesse der Beteiligten wohl zweifelsohne ein Be-
dürfnis und eine Forderung der Zeit, in der wir

leben. Beteiligt an Ausstellungen sind heute die
verschiedensten Kreise. In seinen ersten Anfängen
hat sich das Ausstellungswesen auf die Kunst und
die 'Künstler erstreckt; sie dürften wohl in Deutsch-
land die ersten gewesen sein, die sich zu solchen
Unternehmen zusammentaten, indem sie eine Gesell-
schaft zur Wahrung berechtigter Interessen (künst-
lerischer wie materiell-geschäftlicher) bildeten. Später
nahmen auch andere Vereine und Verbände
am Ausstellungswesen teil, Vereinigungen, welche die
verschiedensten Interessen (öffentliche, allgemeine Wirt-
schafts- und Verkehrsinteressen) ain Ausstellungswesen
hatten. Es wurden derartige Unternehmen auch vom
Staate, iu dem die Ausstellung stattfand, unterstützt
und unter Schutz genommen. Es entwickelten sich
die Gewerbe und mit ihnen traten die G e werbe -
und Waren aus st ellungen ins Leben. Neben
Kunstausstellungen und Gewerbeausstellungen traten
mit der Entwickelung und Ausscheidung des Kunst-
gewerbes als selbständiges technisches Gewerbe die
kunstgewerblichen Ausstellungen, die Nah-
rungs- und Genußmittelausstellungen, die Vieh -
ausstellungen ins Leben, wohl mit die ältesten, da
 
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