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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 55.1904-1905

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Schaefer, Karl: Die Pflicht zur Nennung der künstlerischen Urheber
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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7198#0215

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Kleine Nachrichten.

Zwecke erfüllenden kunstgewerblichen Gegenstände
derart verbunden, daß beide ein untrennbares
Ganzes bilden, so gilt für jedes dieser Werke dessen
Verfasser auch nach der Verbindung als Urheber."

Würde eine derartige Bestimmung in das Kunst-
werkeschutzgesetz eingesügt, so wäre damit ein großer
Fortschritt im Interesse unserer urheberlichen „Mit-
arbeiter" erfolgt. Alsdann wäre nämlich die gesetz-
liche Pflicht zur Namensnennung schlechthin ganz
genau ebenso begründet wie bei Musikstücken und
Opern, bei deren öffentlicher Aufführung der Text-
dichter mit als „Urheber" erscheint und den gesetz-
lichen Anspruch hat, auf dem Notentext und dem
Theaterzettel neben dem Tonsetzer genannt zu werden.

Steine (Nachrichten.

(Vereine, Museen, Schuten, Ausstellungen,
MettKewerKe @c.

ur Frage der -Lehrwerkstätten berichtet das
„Tirolische Gewerbeblatt" nach dem „Wiener
Zentralgenossenschaftsblatt" über eine Aktion, die zur
Zeit in Böhmen unternommen wird. Ts handelt
sich dabei allerdings um etwas ganz anderes als um
die in Deutschland bestehenden „Lehrwerkstätten", in
denen die künstlerischen Bestrebungen überwiegen und
wo das eigentliche pandwerk zumeist nur so neben-
bei mitgenommen wird. Unserer Ansicht nach geht
die genannte Aktion von richtigeren Anschauungen
aus, indem sie die Lehrwerkstätten nicht an eine
Kunst- oder Kunstgewerbeschule anhängt, sondern
Werkstätten der praktischen Tätigkeit das Siegel von
Lehrwerkstätten aufprägt. Man will nämlich die-
jenigen Meister, welche tüchtige und geschickte Lehr-
linge heranbilden, unterstützen. Die betreffenden
Meister haben sich beim Landesausschuß anzumelden,
der über die Qualifikation der Angemeldeten die nö-
tigen Erhebungen pflegt. Der Meister darf nur eine
bestimmte Anzahl Lehrlinge gleichzeitig aufnehmen,
er muß die Lehrlinge in allen Fertigkeiten des Hand-
werks unterrichten und darf sie nur zu Arbeiten an-
halten, die zu der gewerblichen Erziehung gehören.
Es sollen dabei für die vierjährige Lehrzeit zusammen
200 Ar. an den Meister als Belohnung ausbezahlt
werden. Der Lehrling hat in bestimmten Zeitabschnitten
Prüfungsarbeiten zu verfertigen und diese auf Aus-
stellungen von Lehrlingsarbeiten zu zeigen; den Ab-
schluß der Lehrzeit bildet eine Prüfung. Die Auf-
sicht über die Erfüllung der Lehrpflichten führt das
Technologische Gewerbemuseum der Pandels- und
Gewerbekammer in Prag; in besonderen Fällen kann

der Landesausschuß den Lehrmeistern zur Anschaffung
von Motoren, Maschinen und Werkzeugen rc. un-
verzinsbare, in zehn Jahresraten rückzahlbare Dar-
lehen gewähren. .

m

erlittet Facherausstelluitg 1905. Um das bis-
her künstlerisch noch wenig geförderte Gebiet
des Fächers zu beleben, hat sich in Berlin ein
Komitee gebildet, dem Jakob Alberts, Frau Mar-
garete Erler, Kurt perrmann, Ludwig v. pofmann,
I. Meier-Graefe, p. van de Velde angehören; das
Komitee versendet soeben seine Einladungen zur Be-
teiligung zu einer Berliner Fächerausstellung inter-
nationalen Charakters, welche folgende Gruppen um-
fassen wird: \. Malerei, 2. Moderne Spitzen, 3. «Or-
namentale Fächer, gestickt und gemalt, 4-, Schablone
und Kunstdruck, 5. Retrospektive Abteilung, Künst-
lerische Fächer älterer Epochen. Für die retrospektive
Abteilung, für welche die Mitwirkung von Lieb-
habern, die iin Besitze wertvoller alter Stücke sind,
erbeten wird, hat perr Geheiutrat Julius Lessing,
Direktor des Kunstgewerbemuseums, seinen Beirat
zugesagt.

Nach den schon vorliegenden Zusagen hervor-
ragender Künstler des In- und Auslandes dürfte die
Veranstaltung eines großen Erfolges und Interesses
beint Publikum sicher sein. Die Ausstellung wird in
den Salons der Firma Friedmann & Weber, König*
grätzerstraße 9, wohin auch Anmeldungen und An-
fragen zu richten sind, Ende Oktober d. I. stattsinden.

ine posatnentenausstellung hatte der Münchener
Kunstgewerbeverein für kurze Zeit in seinem
neuen Oberlichtsaal veranstaltet; damit wurde die
Reihe der in Aussicht genommenen Sonder-Aus-
stellungen eröffnet. Das ziemlich umfangreiche Ma-
terial gliederte sich in zwei Abteilungen: alte Arbeiten,
die von Frau Gutsbesitzer S p e n g e l zur Verfügung
gestellt waren, und Arbeiten aus neuerer Zeit, an
denen eine Reihe Münchener Firmen beteiligt war.
Unter den alten Arbeiten waren besonders beachtens-
wert: Kirchenparamente, sogenannte Levitenquasten,
chinesische Quasten, Muster in Knüpftechnik, Näh-
arbeiten aus Litzen, goldene und silberne Tressen rc.
— lauter auserlesene Stücke, die die Ausstellerin in
großherziger Weise dem Verein zum Geschenk ge-
macht — als Anfang zu einem Gewerbemuseum.

Die neueren Arbeiten — überwiegend von den
Firmen Joseph Müller, Ludwig Beck, Weixl-
storfer Nachf., Max Reichhardt und plötz —
stellten eine Geschichte der Münchener Posamentier-
arbeiten der letzten 30—60 Jahre dar; man durfte
billigerweise staunen darüber, daß, unserem Ma-
 
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