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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 55.1904-1905

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Chronik des Bayerischen Kunstgewerbevereins
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https://doi.org/10.11588/diglit.7198#0275

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Kleine Nachrichten.

7. Ls ist unwahr, daß Jos. Lasser irgendwelches
moralische Recht auf die Ausbeutung meiner Mo-
delle hat. Wahr ist vielmehr, daß Lasser die
gesetzliche Vogelfreiheit künstlerischen Eigentums
itn Allgemeinen, im Besonderen die durch die
Eoncourseröffnung unklar gewordenen Besitzver-
hältnisse an meinen Modellen und die Kenntnis,
die er als Mitglied des Gläu-
bigerausschusses in eben diesem
Eoncours von der Sachlage
hatte, benutzt hat um sich mein
ideelles uitd materielles Eigen-
tum anzueignen.

Will Herr Josef Lasser meine Be-
hauptungen ernsthaft bestreiten,
so mag er mir Gelegenheit
geben, vor Gericht den Wahr-
heitsbeweis zu führen.

München, fsi. Mai lsi05.
gez. Aonrad Geldmacher.

Die Gegenerklärung, die wir

Zof. Lasser gestattet haben, lautet:

ad bleibe bei meiner Be-

hauptung, daß von den von
Geldniacher als fein geistiges
Eigentum bezeichneten Sachen
nur die drei Stücke der Abb. 303
(S. f6s) Ähnlichkeit mit seinen
Sachen haben. Wenn auch bei
meinen neueren Arbeiten sich
Ähnlichkeiten finden, so be
ruht dies zumeist darauf, daß
die glatten formen überhaupt
an Verbreitung zugenommen
haben.

ad 2. Es ist Geldmacher unbekannt
geblieben, daß ich glatte Sachen
schon vor mehr als 2 Jahren
auf den Markt gebracht habe.

ad 3. Während des Konkurses der
Firma Schmidt 6c Eo. bis zur
Einstellung des Betriebes hatte ich den aus-
wärtigen Verkauf der Erzeugnisse dieser Firma;
daß ich aus dein Konkurs der Firma Schmidt
6c Eo. Waren käuflich erworben habe, habe ich
nie bestritten.

ad q.. Zch habe nicht behauptet, daß der Vertrieb
der G-schen Arbeiten jemals eingestellt wor-
den ist.

ad 5. Tatsache ist, daß ich mich mit dem Besitzer
der Modelle verständigt habe.

ad 6. Es war vielleicht ein Fehler von mir, die be-
strittenen Gegenstände anzusertigen; ich war aber
in einer gewissen Zwangslage durch Bestellungen,
welche infolge des Vertriebs eingelaufen sind.
Verpflichtungen in betreff einer Verkaufstantieme
von \O°j0 habe ich nicht übernommen, ebenso-
wenig die Verpflichtung, bei den nach Geld-
macherschen Modellen ausge-
führten Arbeiten den Namen
Geldmacher zu nennen; nichts-
destoweniger habe ich freiwillig
bei passender Gelegenheit den
Namen genannt. —■ Die An-
kaufsverhandlungen wurden ab-
gebrochen, da die Schmidtsche
Kollektion nicht getrennt werden
durfte und ich nur für einen Teil
derselben Verwertung gehabt
hätte. Die Schmidtschen Muster
— und mit diesen die Geld-
macherschen — waren schon vor
meinem Eingreifen auf die Leip-
ziger Messe und in den fjanöel
gekommen.

ad 7. Die gewesene Firma H. Schmidt
6c Eo. hat seinerzeit bei Auf-
tragserteilung von Entwürfen
und Modellen einigen Künstlern
und ausführenden Gewerbe-
treibenden gegenüber verlangt,
die Muster in der Art herzustellen,
„wie sie Lasser macht" fob auch
Geldmacher gegenüber, weiß ich
nicht). Ich hatte und habe nicht
die Absicht, anderer Arbeit wider-
rechtlich auszubeuten, bestehe aber
darauf, daß ich — zugleich mit
Fred Dünn — hier als einer
der Ersten Arbeiten dieser Art
herstellte und daß es zuin
Teil meine Arbeiten sind, die
von andern „nachempfunden"
wurden.

Zm übrigen verwahre ich mich entschieden gegen
den Vorwurf, als ob ich meine ehrenamtliche
Stellung als Mitglied des Gläubigerausschusses
zur Erlangung persönlicher Geschäftsvorteile miß
braucht hätte.

München, den 2. Zuni ssiOö.

Jos. Lasser.

Damit ist für uns diese Angelegenheit erledigt.

Die Schriftleitung.

^88. Sd]miebeiferner Blumenständer,
Lehrlingsarbeit von Jos. Wenzl bei
Kunstschlosser Frohnsbeck, München.

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