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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 56.1905-1906

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Kleine Nachrichten
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Vom Büchermarkt
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https://doi.org/10.11588/diglit.10293#0365

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Dom Büchermarkt.

jedermann klar; ebenso sei es aber klar, daß Mittler
sich den Bedingungen des Preisausschreibens unter-
worfen hat, die nach Treu utid Glauben keine andere
Auslegung zulassen, als daß Leykauf das Eigentum
an den prämiierten Entwürfen für die Preiszuteilung
erhält; übrigens wäre ja im Laufe der Vorverhand-
lungen darüber jeder Zweifel zu beheben gewesen,
wenn man einfach den Aittler als Zeugen vernommen
hätte; es sei deshalb untunlich, derartige Erörterungen,
die gegen tatsächliche Feststellungen sich richten, hier
anzustellen. Ebenso habe der Vorderrichter sich auf
den Standpunkt des kaufenden Publikums gestellt, als
er die frappante Ähnlichkeit der beiden Akodelle fest-
stellte. Das Reichsgericht schloß sich diesen Aus-
führungen in vollem Amfange an und konnte eine
rechtsirrtümliche Auffassung des Vorderrichters nicht
konstatieren, weshalb auf Verwerfung der Revision
erkannt wurde und somit der Gstermaiersche Trichter-
leuchter als unerlaubte Nachbildung des Leykaufschen
nicht weiter hergestellt werden darf.

Rt)G.

754. Grabmal; nach Entwurf von Mattster Mrtlieb,
Stuttgart; in Duraiiabronze ausgeführt von Jos. F r 0 h n s -
deck, München.

Sinn SMimmult

Lauter, Dr. Gustav, pa-
tetitamralt in Thar-
lotteitbuvg, Das Deutsche
Urheberrecht an literarischen,
künstlerischen und gewerblichen
Schöpfungen. Aut besonderer
Berücksichtigung der inter-
nationalen Verträge (Samm-
lung Göschen, Nr. 263). Preis:
in Leinwand geb. 80 Pf., G.

Z. Göfchensche Verlagshand-
lung in Leipzig.

Vorliegendes Bändchen
gibt einen kurzen Abriß des
gesamten deutschen Urheber-
rechtes, und zwar sowohl des
sogenannten eigentlichen Ur-
heberrechtes, das sich auf die
Erzeugnisse der Literatur und
Tonkunst sowie der bildenden
Uünste erstreckt, als auch des
sogenannten gewerblichen Ur-
heberrechtes, das zum Schutze
der Erfindungen, der Aluster
und der Warenzeichen dient.

Auch werden die einschlägigen
Bestimmungen aus der Ge-
setzgebung zur Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbs
besprochen. Die seitens des
Deutschen Reiches mit anderen Staaten geschlossenen
Verträge auf den genannten Gebieten sind vollständig
berücksichtigt. Eine Tabelle gibt eine übersichtliche
Zusammenstellung aller hierher gehörigen Gesetze
und Verträge, auch insoweit sie wieder erloschen
sind oder insoweit sie zwar Entwurf geblieben, aber
doch eine gewisse Bedeutung erlangt haben.

735. Grablaterne; von
Jos. Srohnsbeck,
München; aus Durana-
bronze.

(V10 d. wirkt. Größe.)

A^atalog der k. k. Hof- und Gtaarsdruckerei in
Wien. Selten, wenn überhaupt jemals, hat
der Aatalog einer Buchdruckerei ein so vornehmes
Gewand getragen wie der vorliegende. Akan ist ja
von der Wiener pof- und Staatsdruckerei von jeher
gewohnt gewesen, daß sie in ihren Druckarbeiten
voranschreite; aber dennoch bietet dieser Aatalog eine
freudige Überraschung, insofern er zeigt, wie selbst
der trockenen Aufzählung eines Druck- und Verlags-
kataloges ein künstlerisch befriedigendes Aussehen
gegeben werden kann. P. S.

verantw. Red.: Prof. £. (5 me [in. — Qerausgegeben vorn Bayer. Aunstgewerbeverein. — Druck und Verlag von R. Dldenbourg, München.
 
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