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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 59.1908-1909

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Lory, Karl: Hermann Bek-Gran
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Osterrieth, W.: Das Recht der Arbeitgeber an den Entwürfen ihrer Angestellten
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https://doi.org/10.11588/diglit.9042#0029

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Das Recht der Arbeitgeber an den Entwürfen ihrer Angestellten.

(zur antiken Mythologie insbesoitdere greift er, wie
schon erwähnt, nur ganz selten), deutsch das Emp-
finden, das über seinem Werke schwebt. So liegt

39.

es nahe, von ihm Abschied zu nehmen mit dem
Wunsche, es möge ihm in der alten Metropole
deutscher Kunst noch ein recht langes, segensreiches
Wirken beschieden sein. Es unterliegt dem, der die
Verhältnisse kennt, keinem Zweifel, daß gerade Bek-
Gran hervorragend berufen wäre, regenerierend auf
die Nürnberger Kunstverhältnisse einzuwirken.

Or. Lory.

4».

(Vae (Aechi der Arbeitgeber an den
Entwürfen ihrer Angestellten.

(Don Prof. Dr. Ofterrieth, Kerkrn.*)

is zum f. Zuli fstOr waren die urheber-
rechtlichen Verhältnisse desKunstgewerbes
inr wesentlichen durch die Bestimmungen
des Nkusterschutzgefetzes vom \ \ . Januar
f876 geregelt. Nach diesem Gesetz stand
das Urheberrecht an Mustern und Modellen, welche
von den in einer inländischen gewerblichen Anstalt

beschäftigten Künstlern im Aufträge oder für Rech-
nung des Eigentümers der gewerblichen Anstalt ge-
fertigt waren, dem Unternehmer zu.

Durch das am {. Juli lst07 in Kraft getretene
neue Kunstschutzgesetz vom st.Zanuar sst07 wird

*) Vortrag, gehalten auf dem js. Delegiertentag des
Verbandes deutscher Aunstgewerbevereine (vgl. Jahrg. 1908,
Seite 308).

42.

39—42. Ralenderbilder.

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