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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 63.1912-1913

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.7141#0311

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Arbeiten aus der Kgl. Bayerischen Kunstgewerbeschule zu Nürnberg. Meine Nachrichten.

(Meine Nachrichten.

(Vereine, (Museen, Schuten, -Nusstettungen,
MettLewerKe <re.

Unter dem VTamett „ Meister-Wilhelm - Bund "

hat sich in Köln ein Interessenverband einhei-
mischer Künstler und Kunstgewerbler gebildet, dem
sich die Mehrzahl der dortigen Fachgenossen ange-
schlossen hat und dem auch der „Kölner Künstlerbund",
die „Kölner Sezession", die „Vereinigung von Ver-
tretern der christlichen Kunst" beigetreten sind. Der
neue Bund hat sich die Aufgabe gestellt, „die realen j
und idealen Interessen der Kölner Künstlerschast zu
vertreten" und namentlich das Ansehen der Künstler- !
schaft in der Stadt zu heben.

O

ur handwerklichen Ausbildung des weiblichen
Geschlechts. Im privaten gewerblichen Schul-
wesen gibt es eine große Anzahl Mißstände, die
schon seit Jahren vom deutschen Handwerk erörtert j
werden, nach dessen Ansicht die bisher in einigen
Bundesstaaten erfolgten Regelungen weder einheitlich
noch zweckmäßig sind. Eine reichsgesetzliche Regelung
dieser Angelegenheit kann nicht stattfinden, da dieses
Gebiet ausschließlich den einzelnen Bundesstaaten
Vorbehalten ist. Es wäre aber erwünscht, wenn die
einzelnen Bundesstaaten eine gesetzliche Regelung des
privaten gewerblichen Schulwesens nach einheit-
lichen Grundsätzen vornehmen würden. Dies
würde dem Handwerk im allgemeinen und der hand-
werklichen Ausbildung des weiblichen Geschlechts ini

59s u. 597. Klaffe Setzer: Gemaltes Kästchen; Außen- und
| Innenansicht; Entwurf und Ausführung von heinr, Betz old.

(Ungefähr */io d. wirk!. Größe.)

besonderen zum Vorteil gereichen, denn gerade die
letztere läßt trotz aller Bestrebungen aus diesem Spezial-
gebiete noch viel zu wünschen übrig. Wenn in allen
Bundesstaaten energisch gegen die Auswüchse auf
diesem Gebiete eingeschritten würde, wäre es möglich,
auch in die handwerkliche Ausbildung des weiblichen
Geschlechts wieder Mrdnung zu bringen und dafür
zu sorgen, daß der Segen der gesetzlichen Bestim-
mungen der Handwerkernovelle vom Jahre s8st7
auch im vollen Umfange den weiblichen Handwerkern
zugute kommt.

220:
 
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