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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 64.1913-1914

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Mitteilungen
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Chronik des Bayerischen Kunstgewerbevereins
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https://doi.org/10.11588/diglit.8767#0091

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Gruppe e befinden, wer sich also nicht auf ein Kleinmöbel
aus Gruppe e beschränkt, muß mindestens zwei Entwürfe
einsenden, einen aus den Gruppen a bis d und einen aus
Gruppe e.

2. weitere Bedingungen. Die zu entwerfenden
Möbel sollen in neuzeitlichem Stile und so gehalten sein,
daß sie sich als Lrgänzungs- oder Zierstücke in mittleren und
gut eingerichteten Bürgerwohnungen verwenden lassen. Sie
sollen sich zur Herstellung im Fabrikationsbetriebe eignen,
selten vorkommende und zu umständliche Techniken vermeiden.
Schnitzereien können in beschränktem Maße benutzt werden,
ebenso geschweifte Zargen und gebogene Glasscheiben. Im
übrigen kommt als hauptsächliches Material nur Holz in Be-
tracht, soweit in folgendem nicht Ausnahmen vermerkt sind.
Für die Glasfassung der Vitrinen ist Metall zugelassen; ebenso
kann Metall in beschränktem Maße z. B. für Teetische zur
Verwendung kommen. Bei den Frisiertoiletten ist die Ver-
wendung von Glas für die Platten Bedingung, das An-
bringen kleiner Beleuchtungskörper aus Metall gestattet. Die
Ständerlampen sollen Stoffschirme haben.

3. Art der Entwürfe. Die Entwürfe sind ausschließ-
lich als Zeichnungen, und zwar auf steifem Karton ausgeführt
oder aufgeheftet einzusenden. Der Karton soll die Größe
24 X 32 cm nicht überschreiten und einen geometrischen Auf-
riß des Möbels im Maßstabe von j : 5 und eine perspekti-
vische Skizze, Vorderkante im Maßstabe von z : jo, enthalten.
Entwürfe und Perspektiven können in beliebiger Technik aus-
geführt sein, die perspektivische Skizze wenn nötig auf einem
besonderen Karton, nicht größer als 24 X 32 cm.

4. Verpackung und Einsendung. Die Preis-
arbeiten müssen flach gepackt bis zum ly. Januar Z9t4, nach-
mittags 3 Uhr, in der Geschäftsstelle des Vereins für Deut-
sches Kunstgewerbe, Berlin W 9, Bellevuestraße 3 (Künstler-
Haus), eingeliefert oder unter dieser Adresse bis zum gleichen
Tage, also dem ld- Januar ldl4, nachmittags 3 Uhr, bei
einer postanstalt des deutschen Inlandes aufgegeben werden.

5. Näheres über die Ei nlieferung. Jeder Ent-
wurf muß ein Kennwort tragen. Dieses Kennwort muß sich
auf einem geschlossenen Umschläge wiederholen, der Name,
Stand und Adresse des Urhebers zu enthalten hat. Sendet
ein Urheber mehrere Entwürfe ein, so hat er dem Kennworte
die Buchstaben a bis e beizufügen, je nachdem sich die Ent-
würfe auf Kleinmöbel aus den Gruppen a, b, c, d oder e
beziehen. Bei mehreren Entwürfen aus der gleichen Gruppe
sind Zahlen hinter die Buchstaben zu setzen.

6. Preisgericht. Das Preisgericht bilden die Herren
Architekt Albert Geßner in Lharlottenburg, Architekt Alfred
Grenander, Professor an der Unterrichtsanstalt des Kgl. Kunst-
gewerbemuseums in Berlin, Ardsitekt Karl Richard Henker in
Lharlottenburg, Möbelfabrikant Larl Jacob in Berlin, Möbel-

favrikant Richard Kümmel in Berlin, Möbelfabrikant Gtto
Lademann in Berlin, Prof. vr. Georg Lehnert, Privatdozent
an der Kgl. Technischen pochschule zu Berlin als Preisrichter
und die Herren Möbelfabrikant Gtto Erdmann jun. und
Architekt Heinrich Straumer in Berlin als stellvertretende
Preisrichter.

7. Preise. Die Zuerkennung der Preise erfolgt ohne
Rücksicht darauf, auf welche Gruppe von Kleinmöbeln sich
die Entwürfe beziehen. Es sind ausgesetzt:

zwei erste Preise von je 400.— M. . . soo.— M.
drei zweite Preise von je 200.— M. . 600.— M.

vier dritte Preise von je \oo.— M. . . 400.— M.

Außerdem sollen noch vierundzwanzig Ent-
würfe zu je 50.— M. angekauft werden,
achtzehn auf Vorschlag des Preisgerichts,
sechs nach Ermessen des Herrn Earl Jacob,

so daß also für Ankäufe noch.s200.— M.

im ganzen mithin 3000.— M. für Preise und Ankäufe zur
Verfügung stehen. Eine andere Verteilung der Preise kann
das Preisgericht nur durch einstimmigen Beschluß vornehmen.
Herr Earl Jacob behält sich vor, aus den eingegangenen Ent-
würfen noch weitere zu je 50.— M. freihändig anzukaufen.

9. Rücksendung. Nicht preisgekrönte und nicht an-
gekaufte Arbeiten können vom \7. Februar bis 3. März ^914,
9—z Uhr, wochentags in der Geschäftsstelle gegen Rückgabe
des Empfangsscheines abgeholt werden. Die nicht abgeholten
Arbeiten werden vom U. März ab den Urhebern nach Gff-
nung der Umschläge franko zugesandt. Für Wettarbeiten, die
am j?. April td>4 noch als unbestellbar lagern, erlischt jede
Verbindlichkeit des Vereins.

\o. Vorbehalte. Sowohl die preisgekrönten wie die
angekauften Arbeiten werden völliges Eigentum der Firma
Earl Jacob, Spezialfabrik für Kleinmöbel, Berlin 3 42, Ritter-
straße 86; alle Rechte daran treten die Urheber ab, bis auf
das Recht der Veröffentlichung, das bis zum ). Oktober t9l5
nur der Firma Earl Jacob, von da ab beiden Teilen zusteht.
Auch sind die Urheber preisgekrönter oder angekaufter Ar-
beiten gehalten, geringe, durch technische Gründe für die Aus-
führung gebotene Änderungen kostenfrei vorzunehmen.

Sonstige Voraussetzungen. Bedingung für
die Teilnahme am Wettbewerb ist, daß der Einsender seine
Arbeiten selbst erfunden hat. Die Beteiligung am Wettbewerbe
gilt für eine dahingehende Erklärung. Im übrigen steht jedem
innerhalb Deutschlands Ansässigen die Beteiligung am Wett-
bewerbe frei.

Bedingungen dieses Preisausschreibens kostenfrei durch den
Unterzeichneten Verein. — Berlin W 9, Bellevuestraße 3 (Künst-
lerhaus), den 28. November Z9t3. Verein für deut-
sches Kunstgewerbe e. v. in Berlin.

(hronik -es öaperifchen Runstgewerbevereins

Die Königsfeier im Kunstgewerbeverein, nach Preßstimmen
eine der geschmackvollsten und gelungensten, vereinigte am
Sonntag den \6. November eine stattliche Anzahl illustrer
Mitglieder des bayerischen Kunstgewerbevereins im prächtig
geschmückten Saale des Kunstgewerbehauses an der Pfand-
hausstraße.

Die Feier war schon durch die allergnädigste Entgegennahme
der Huldigung, welche der Verein am Tage der Krönungs-
feier darbrachte, eingeleitet worden. In der von der Vor-
standschaft schriftlich dargebrachten Huldigung heißt es:

„Eure Majestät haben als Prinz und Regent dem Verein
die Allerhöchste Auszeichnung zuteil werden lassen, das könig-

liche Protektorat weiterzuführen, das dem verein seit 62 Jah-
ren von den Großmächtigen Königen und Regenten des Er-
habenen Hauses Wittelsbach allergnädigst gewährt wurde.

So wagt es der Verein mit seiner allerehrfurchtsvollsten Hul-
digung die alleruntertänigste Bitte zu verbinden, Euere Maje-
stät wolle allergnädigst geruhen, auch als König mit Aller-
höchstwohlgeneigter Gnade königliche Gunst und Förderung
den Vereinsbestrebungen angedeihen zu lassen, Bestrebungen,
die der Veredlung des Handwerks durch Vermittlung künst-
lerischer Befruchtung gegolten haben und allezeit weiter gelten
sollen."

Mit dieser Ergebenheitsbezeugung ließ die Vorstandschaft zu-
gleich der Königin einen von Herrn Bildhauer Franz Ringer

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