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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 64.1913-1914

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Brenneis, J.: Rechtsfragen in der Praxis der Kunst und des Handwerks, [4]
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https://doi.org/10.11588/diglit.8767#0142

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Der entwerfende Künstler, Prof. Otto L o h r, hat
damit das kleine Werk trefflich als Monumental-
Urkunde gekennzeichnet.

Die erste Seite, in deren Bekrönungsornament
das Abzeichen des „Vereins Deutscher Ingenieure"
(v. D. 3.) von den dem preußischen Wappen ent-
nommenen wilden Männern gehalten wird, und
deren geätztes Schriftfeld mit dem Reichsadler
schließt, trägt zu unterst die Widmung:

*5. 3uni (888 — (5. Juni (9(3
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser
und König von Preußen

Wilhelm II.

'im 25. Jahre seiner segensreichen Regierung
ehrerbietig und dankbar gewidmet vom
Verein Deutscher Ingenieure.

Auf der zweiten und dritten Seite eröffnet der
Große Rurfürst die Reihe der um die Technik
besonders verdienten Hohenzollern. Text und orna-
mentale Ausschmückung erinnern daran, daß er nicht
nur der Gründer der preußischen Militärmacht war,
sondern daß er auch schon durch Aussendung von
Schiffen nach fernen Erdteilen die Gründung von
Kolonien anstrebte, daß er wichtige Kanäle gebaut
und viel für das Verkehrswesen getan, wie nicht
minder das Gewerbe unterstützt hat. Die das Bild-
nis begleitende Gravierung stellt — nach einem
alten Stich — die kurfürstliche werft zu Lfavelberg
dar.

Ls folgt auf der vierten und fünften Seite
Friedrich der Große, der, gleich groß in
Krieg und Frieden, das wirtschaftliche Leben in
jeder Richtung gehoben; auf seine Förderung des
Bergbaues, des Hüttenwesens, der Textilindustrie

Zu unjerenMLl-ern im Text

kjeft 2 von „Kunst und kjandwerk" enthielt ein Preisaus-
schreiben der Firma „Allgäuer Brauhaus A.-G.", Kempten,
um Entwürfe für eine prägnante Schutzmarke, welche auf
Plakaten, Drucksachen, Gebinden, Flaschen und Gläsern der
Brauerei Verwendung ß finden soll. Bedingung war: „die
Zeichnung soll derartig sein, daß eine bedeutende Verkleine-
rung möglich ist, ohne daß die Deutlichkeit leidet". Gewünscht
wurde ferner, daß in der Schutzmarke oder in der Bezeich-
nung auf Kempten oder das Allgäu hingewiesen wäre.

weisen die Embleme in den Kopfstücken und die
Darstellung der Königlichen Hütte in Malapane —
nach einem alten Stich.

Das folgende Seitenpaar — sechstes u. siebentes —
das Wilhelm I. gewidmet ist, erinnert einer-
seits — mit der Gravierung der Technischen Hoch-
schule zu Lharlottenburg — an die Entwicklung des
technischen Unterrichtswesens, anderseits (durch die
ineinandergelegten Hände) an die soziale Gesetz-
gebung.

Kaiserwilhelmll. — achte und neunte Seite
— schließt den Reigen der Hohenzollern; die sein
Bildnis begleitenden Embleme weisen auf Waffen-
technik, Kriegsmarine und Flugwesen — Gra-
vierung: Linienschiff „Kaiser".

Die letzte Seite trägt als Schluß des Ganzen unter
dem Abzeichen des Maschinenbaues das Hohen-
zollernwappen mit den Worten:

Wilhelm II.

und seinen Vorfahren danken wir die weitsichtige För-
derung aller Jngenieurarbeit. Die großen Verdienste der
pohenzollern um Technik und Industrie werden in
deutschen Landen nie vergessen werden.

Die deutschen Ingenieure.

Das sinnvolle, kleinmonumentale werk ist nach dem
Entwürfe und unter Leitung Prof. Otto Lohrs
ausgeführt worden; vom Künstler selbst stammen
auch die (in Gips geschnittenen) Modelle zu den
Ornamenten und Emblemen. Die Ausführung in
vergoldetem Silber lag in den Händen Adolf
v. Mayrhofers; die von farbig emailliertem
Blumenornament umgebenen, unter Glas liegenden
Miniaturbildnisse der vier Herrscher sind von
Richard E i s e n m a n n gemalt. L. G.

Durch gütige Vermittlung eines der Herren Preisrichter sind
wir in der angenehmen Lage, von den Resultaten des Wett-
bewerbes einige besonders gelungene und mit Preisen bedachte
Entwürfe an dieser Stelle veröffentlichen zu können. Mit
Preisen wurden bedacht: Schmid-kjoffmann, Stuttgart; Heinrich
Eschle, München; Heinz Kenne, Ejannocet; K. Westermaier,
München; R. E. Keller, München; Franz Bußjäger, München;
Hans Waas, München.

Rechtsfragen in -er Praxis -er Runst un- -es Hanöwerks

(3. Fortsetzung)

Die ausschließlichen Befugnisse dienen zu gleicher Zeit dem
Schutze der Urheberpersönlichkeit. Die Wirkungen dieser Seite
des Schutzes reichen aber nur soweit, als das vermögensrecht-
liche verfügungsrecht, Hat der Urheber dieses veräußert oder
beschränkt, so kann sich der Urheberhinsichtlich der Ausübung dieser

Befugnisse nicht mehr auf den Schutz der Urheberpersönlich»
keit berufen; denn die Veräußerung oder Beschränkung dieses
Rechtes erfolgt regelmäßig durch eine Willensbestimmung des
Urhebers oder durch eine zwingende Vorschrift des Gesetzes
<88 (9, 20 u. 24). Line Veräußerung oder Beschränkung des

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