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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 64.1913-1914

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Brenneis, J.: Rechtsfragen in der Praxis der Kunst und des Handwerks, [7]
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https://doi.org/10.11588/diglit.8767#0222

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Zu unseren Abbildungen

Die Sammlung von Posamenten, Fransen, Sticke-
reien und Spitzen, aus welcher wir einige gute
Stücke abbilden, ist von Frau Julie Spengel,
München, in vieljähriger, verständnisvollster Arbeit
zusammengetragen worden und ging als Vermächt-
nis in den Besitz des Runstgewerbevereins über,
der sie kürzlich dem Nationalmuseum überwies;
dort werden die z. T. sehr wertvollen und eigen-
artigen Sachen, die bei einer Ausstellung künst-
lerischer Handarbeiten ^900 in unserem Verein
schon allgemeine Bewunderung erregten, eine
würdige Aufstellung finden.

Die folgenden 6 Abbildungen chinesischer Decken
und Läufer wurden in einer kleinen Ausstellung
ausländischer Landarbeiten ausgenommen, welche
Frau 6Z u i ri n aus Stuttgart, Danneckerstr. H8,
für einige Tage im Runftgewerbehaus veranstaltet
hatte. Die Abbildung vermag nur annähernd
den Reiz der wunderfeinen Technik wiederzugeben.
Das zarte, durchscheinende Grasleinen, das auch
in der Wäsche seinen seidigen Glanz bewahrt, ist
auf die komplizierteste weise durchbrochen, die
Fäden sind z. T. ausgezogen; zwischen den stehen-
gelassenen Fäden webt die Nadel verbindend hin
und her; die ausgeschnittenen Flächen ersetzt sie
durch ein feines Gitterwerk, das mit kleinen festen
Flächen in geometrischer Anordnung durchzogen
wird (nach Art unserer Reticellaspitzen). Die Ver-

teilung der Borten, Rosetten und Füllungen ist
durchweg angenehm, auch die ganz großen Stücke,
wie die Tischdecke S. 21,6 (2,20 m im ÜZuadrat)
mit reichster Plattstichstickerei in weißer Seide, wirk-
ten nicht überladen. Die geometrischen Muster
sind ebenso einheimische Motive wie die Drachen.
Hergestellt sind die Arbeiten z. T. in den Missions-
schulen und -Waisenhäusern. Bekanntlich lösen die
Lhinesen die Frauenfrage auf einfachste weise —
durch Aussetzung der überzähligen Mädchen. Die
Missionen nehmen sich derselben an und erziehen sie
zu geschickten Handarbeiterinnen, deren Zeit so gut
wie nichts kostet; hieraus erklären sich die trotz des
Zwischenhandels so erstaunlich geringen Preise. Die
Freude an dieser gutgemeinten Industrie vermin-
dert sich, wenn man erfährt, daß schon 8 bis 10 jäh-
rige Rinder solche Arbeit leisten, bei der die Augen
oft genug zugrunde gehen. Die chinesischen Händler
kommen hausierend mit diesen Arbeiten nach Indien,
in den holländischen Kolonien sind sie sehr beliebt,
auch der Export ist bedeutend.

Die Ledertaschen von Marg. Schleifer, Agnes-
straße 57 (S. 2\7), zeigen eine äußerst solide Dekora-
tion durch eingearbeitete perlbänder, die teils gestickt,
teils auf einem kleinen Webepult hergestellt sind, in
diskreten Farben. Die Taschen von E. Schnizlein,
Amalienstr. 72, sind mit kräftiger Rurbelmaschinen-
stickerei (Schnurstich) geziert. B.

Rechtsfragen in -er Praxis -er Runst un- -es hanöwerks

16. Fortsetzung)

Ferner ist auch auf die Schwierigkeit der Beschaffung des
Illustrationsmaterials und auf den Umfang der gesamten
Entlehnungen des Schriftwerkes Rücksicht zu nehmen. Sind
alle oder die meisten Illustrationen eines Werkes entlehnt,
wird ein viel strengerer Ulaßstab anzulegen sein, als wenn
ein Verleger bemüht gewesen ist, die Mehrzahl der Verviel-
sältigungsbefugnisse vom Berechtigten zu erwerben.

Nach den gleichen Grundsätzen ist der Fall zu beurteilen, daß
ein Verleger Werke, die ihm für bestimmte Verlagszwecke
überlassen sind, in ein von ihm selbst herausgegebenes Schrift-
werk ausnimmt.

Die Aufnahme ist zulässig nur in eine selbständige wissen-
schaftliche Arbeit und in ein für den Schul- oder
Unterrichtsgebrauch bestimmtes Schriftwerk, d. h. in
Schriftwerke, die einem wissenschaftlichen Unterrichtszweck
dienen.

Die Ausnahme der Vervielfältigung ist zulässig ausschließlich
zur Erläuterung des Inhaltes.

Hieraus ergibt sich:

Das Schriftwerk muß die Hauptsache sein. Gegenüber dem
selbständigen Zweck der wissenschaftlichen oder pädagogischen
Arbeit dürfen Abbildungen nur etwas Akzessorisches sein.
Es genügt hiernach nicht, wenn die wiedergegebenen

werke einfach durch kritische oder beschreibende Ausführungen
erläutert werden.

Die Ausnahme muß ausschließlich durch den Inhalt des
Schriftwerkes verursacht sein. Dies setzt nicht nur eine Bezug-
nahme auf das werk voraus, sondern eine selbständige Aus-
führung, die durch die Abbildung verdeutlicht wird.

Die Aufnahme in das Schriftwerk.

Die Vervielfältigung ist zulässig, soweit sie der Aufnahme in
das Werk dient. Es handelt sich regelmäßig um graphische
Darstellungen.

Bei Werken, die in einer zur graphischen Reproduktion ge-
eigneten Form erschienen sind, kann die Aufnahme in der
gleichen Form und auch im gleichen verfahren erfolgen. Bei
allen andern Werken handelt es sich regelmäßig um eine
Abbildung.

Die Aufnahme erfordert, daß die Vervielfältigung mit dem
Werke fest verbunden ist, also als Bestandteil des Merkes,
erscheint. Ausnahmsweise wird auch ein loses Blatt als aus-
genommen anzusehen sein, wenn es z. B. einer lose gehefteten
Einzellieferung beigegeben ist mit einer Vorschrift für den
Buchbinder.

(Quellenangabe. Durch die Angabe soll die (puelle, aus der das
werk stammt, identifiziert werden. Als Quelle sind anzusehen:
 
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