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Mitteilungen -es Runftgewerbevereins.

Leipziger Meßamt. Entwurfs- und Moüellmeße. Vermittlungsstelle für

Zünftler unü Fabrikanten.

Die Beteiligung der bildenden Künstler an den Leipziger
Mustermessen ist bis jetzt hauptsächlich in der Form der Aus-
stellung und des Verkaufs künstlerischer und kunstgewerblicher
Fertigerzeugnisse erörtert worden. Weit wichtiger aber und
auch für den Künstler selbst von größerer Bedeutung als die
Betätigung auf kunstgewerblichem Gebiete ist es, ihn in engere
Fühlung mit der Industrie zu bringen. Wenn er als Kunst-
gewerbler einzelne oder in kleinen Mengen hergestellte Ar-
beiten absetzt, so kann der Ertrag nur verhältnismäßig bescheiden
sein; der Künstler stellt sich dabei wirtschaftlich auf die Stufe des
Handwerkers. Unsere heutige Wirtschaft ist aber auf der Waren-
erzeugung im großen aufgebaut. Hier, in den Industrien
aller Geschäftszweige, findet der Künstler ein anderes und ein
sehr lohnendes Feld für seine Tätigkeit, wenn er die Entwürfe
und Modelle ansertigt, nach denen die Waren hergestellt
werden. Auch für die Industrie ist es von großem Werte, mit
den künstlerischen Kräften des Landes Fühlung zu besitzen. Je
mehr sich die Erkenntnis von der Notwendigkeit, nur Qualitäts-
arbeit zu leisten, durchsetzt, um so erwünschter ist die künst-
lerische Mitarbeit für die Industrie.

Zu den Leipziger Mustermessen versammeln sich regelmäßig
gegen 6000 Fabrikanten und Direktoren der großen werke.
Das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig hat es daher
unternommen, in Verbindung mit den jährlich zweimaligen
Mustermessen unter der Bezeichnung „Entwurfs- und Modell-
messe" eine Vermittlungsstelle für Künstler und Fabrikanten
einzurichten. In der Entwurfs- und Modellmesse, für deren
Unterbringung vom Rate der Stadt die ausgedehnte Diele
des Leipziger alten Rathauses hergegeben werden wird, stellen
die Künstler ihre Entwürfe und Modelle aus. Die Beteiligung
an der Entwurfs- und Modellmesse steht allen Künstlern
offen, soweit der Raum ausreicht; die Anmeldungen werden
nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es ist in
Aussicht genommen, daß die bestehenden Künstlervereini-
gungen die Beteiligung für ihre Mitglieder in die Hand neh-
men. von den Mitgliedern dieser Vereinigungen wird zur
Deckung der Unkosten des Meßamts eine Gebühr von je M. ;o
erhoben. Einzelne Künstler, die nicht durch eine Vereinigung
angemeldet werden, bezahlen eine Einschreibegebühr von
M. 30. Für diesen Betrag wird jedem Künstler ein Platz von
durchschnittlich gleicher Eignung und Größe zur Verfügung
gestellt. Teilnehmer, die außergewöhnlich viel Platz bean-
spruchen, können zu einer mehrmaligen Bezahlung der Grund-
gebühr herangezogen werden.

Bei den Arbeiten, die für die Beschickung der Entwurfs- und
Modellmesse in Betracht kommen, ist eine enge Anlehnung
an die aus der Messe vertretenen Industrien geboten. Hier gilt
es, in erster Linie den Bedürfnissen der Keramik und der Metall-
industrie, ferner der Schmuckindustrie, Rechnung zu tragen,
neben zeichnerischen Entwürfen sind hier auch Plastiken vor-
züglich verwertbar. Aber auch die Holzindustrie bedarf der
Entwürfe und Modelle für Schnitzereien, Intarsien, Drechsler-
arbeiten, die Spielwarenindustrie für Spielzeug; und ebenso
die Glasindustrie für Gebrauchs- und Ziergläser wie für Glas-
bilder. Hierzu kommen weiter Entwürfe für Textilstoffe so-
wie für Tapeten, Linoleum, Plattenbelag. Schließlich ist

das Gebiet der Graphik zu erwähnen, wobei aber nicht an die
eigentliche Gebrauchsgraphik zu denken ist, sondern an indu-
striell verwertbare Entwürfe, z. B. für Postkarten, Packungen,
Diplome, Mappen, Bucheinbände usw. Wer keine neuen
Entwürfe besitzt, kann sich auch durch ältere Arbeiten über sein
künstlerisches Schaffen ausweisen; die ausgestellten Entwürfe
sind dann mit dem Vermerk „verkauft" zu versehen.

Die Entwurfs- und Modellmesse soll zum ersten Male in Ver-
bindung mit der diesjährigen Frühjahrs-Mustermesse vom
21. April bis 3. Mai stattsinden. Die auszustellenden Gegen-
stände müssen bis zum 20. April in Leipzig eingetroffen sein
und sind

seitens der Mitglieder der Künstlervereinigungen, soweit
diese nicht selbst Auswahl und Transport übernehmen,
an die Adresse der betreffenden Vereinigung in Leipzig,
Altes Rathaus, seitens der einzeln ausstellenden Künstler
an das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig
zu richten. Das Auspacken muß für die Mitglieder der Vereini-
gungen durch diese besorgt werden, ebenso das Einpacken nach
Schluß der Messe und die Rücksendung. Das Meßamt stellt
jedoch technisches Hilfspersonal für diese Arbeiten gegen Er-
stattung der Löhne zur Verfügung. Es besorgt das Auspacken
für die einzeln ausstellenden Künstler, selbstverständlich ohne
für Schäden irgendwelcher Art aufkommen zu können. Die
Anordnung der gesamten Ausstellung liegt dem künstlerischen
Beirat des Meßamts, Prof. Vr. P. Graul, Direktor des Kunst-
gewerbemuseums, Leipzig, unter Mitwirkung namhafter
Künstler ob, wobei es den Teilnehmern jedoch unbenommen
ist, im Rahmen des Ganzen bei ihrer eigenen Ausstellung
mitzuwirken. Jeder Entwurf und jedes Modell ist, wenn ir-
gend möglich, in haltbare Verbindung mit einem Zettel zu
bringen, worauf Name und Adresse des Künstlers deutlich
vermerkt sind.

Entsprechend dem Lharakter der Messe ist das Ziel der
Entwurfs- und Modellmesse die Herstellung persönlicher Be-
ziehungen zwischen den beiden Teilen, denen die Veranstaltung
dienen soll. Die Entwurfs- und Modellmesse soll dem Künstler
nicht nur ermöglichen, einzelne Arbeiten zu verkaufen, sondern
sie soll ihn mit dem Fabrikanten zusammensühren und ihm
laufend Aufträge, unter Umständen auch dauernde Beschäftigung
vermitteln. Der Künstler soll also, wenn irgend möglich, per-
sönlich anwesend sein. Ls sind daher besondere Räume vor-
gesehen, damit zwischen dem einzelnen Fabrikanten und dem
ausstellenden Künstler ungehindert Besprechungen abgehalten
werden können.

Da es jedoch vielen Künstlern nicht möglich sein wird, persön-
lich nach Leipzig zu kommen, so ist eine geschäftliche Vertretung
vorgesehen, die im Namen und im Aufträge der ausstellenden
Künstler die Verhandlungen mit den Fabrikanten führt und
den etwaigen verkauf tätigt oder die sonstige Vermittlung über-
nimmt. Vertreter zu stellen, ist Sache der Künstlervereini-
gungen, für die einzeln angemeldeten Künstler übernimmt
die Vertretung das Meßamt.

Ls wird dafür gesorgt werden, daß ein Mißbrauch mit den aus-
gestellten Entwürfen und Modellen nach Möglichkeit vermie-
den wird. Zutritt zu der Entwurfs- und Modellmesse haben

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