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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 71.1921

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Tagung des Verbandes deutscher Kunstgewerbevereine
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https://doi.org/10.11588/diglit.8622#0055
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TAGUNG DES VERBANDES DEUTSCHER KUNST-

GEWERB EVE REINE

Am 24. Juli fand im Sitzungssaale des Rathauses in
Coburg der außerordentliche Delegiertentag des Verbandes
Deutscher Kunstgewerbe-Vereine statt.

Die Tagesordnung lautete:

1. Bericht des Vorortes, 2. Eisenacher Ordnung,
3. unsere wirtschaftliche Lage, 4. unsere künstlerische
Zukunft, 5. Gewerbeschau München 1922, 6. Verhältnis
zu benachbarten Vereinen, 7. Kunstgewerbetag und De-
legiertentag 1922.

Zugegen waren als Vertreter des Herrn Reichswirtschafts-
ministers Herr Regierungsrat v. Köpke, des Reichs-
ministeriums des Innern Herr Reichskunstwart Dr. Reds-
lob, der Landesstiftung Coburg der Vorsitzende Herr
Landgerichtsdirektor Dr. Schack, der Handelskammer
Coburg der Vorsitzende Herr Geheimer Kommerzienrat
Gagel, des Magistrats zu Coburg Herr Oberbürgermeister
Hirschfeld und Herr Bürgermeister Altenstaedter, der
Ortsgruppe Coburg des Bundes Deutscher Architekten
Herr Hofbaumeister Bergmann und Herr Architekt
Claasen, der örtlichen Bauleitung der Feste Coburg Herr
Hofbaurat Professor Bodo Ebhardt, der Handelskammer
Hannover Herr Syndikus Dr. Wienbeck, Mitglied des
Reichstages, der Leitung der Deutschen Gewerbeschau
München 1922, deren Präsident Herr Professor Schar-
vogel und deren Direktor Herr Ober-Regierungsrat Dr.
Götz.

Der Vorsitzende des Verbandes, Herr Professor Behrens,
Berlin, eröffnete in einer längeren Aussprache die Tagung,
wobei er zum Schluß die Fra-
ge anschnitt, ob die Kunst-
gewerbe-Vereine lebensfähig
seien und ob es nicht zweck-
mäßig sei, andere Organi-
sationsformen zu finden.
Dr. Lehnert Berlin, gab
hierauf einen eingehenden
Geschäftsbericht, dem wir
folgendes entnehmen:

Der 24. Delegiertentag des
Verbandes ist am 2. Juli
1914 in Köln zusammen-
getreten. Vier Wochen da-
rauf war Deutschland in
den Weltkrieg hineingeris-
sen. Seine Folgen haben
auch unseren Verband hart
getroffen. Er hat mit den
Gebieten, die Deutschland
hat abtreten müssen, Ver-
bandsvereine verloren; an-
dere Vereine haben ihre
Selbständigkeit nicht be-
wahren können, sondern sich
gezwungen gesehen, sich mit
anderen Vereinigungen zu
verschmelzen; dritte endlich
haben ihre Tätigkeit ganz
einstellen müssen. Von den

DÜLL u. PETZOLD

Vereinen aber, die uns erhalten geblieben sind, ringen
die meisten mitsamt dem von ihnen vertretenen Kunst-
gewerbe schwer um ihr Bestehen.

Von den Beschlüssen, die der 24. Delegiertentag gefaßt
hat, haben infolge der Ereignisse mehrere nicht zur Aus-
führung gelangen können. So der Entwurf einer Wett-
bewerbsordnung, die Frage der weiblichen Lehrlinge, die
Schaffung einer Zentralstelle zur Förderung der Volks-
kunstbestrebungen sowie die Klärung der Frage über die
Honorierung kunstgewerblicher Veröffentlichungen. Aus-
geführt ist dagegen der Beschluß des 24. Delegiertentages,
dem Deutschen Verbände für das Schiedsgerichtswesen
beizutreten, dessen Satzung zu genehmigen und seine
Schiedsgerichtsordnung gutzuheißen. Infolgedessen hat
unser Verband jährlich M. 300 zu dem Deutschen Verbände
für das Schiedsgerichtswesen beizutragen. Die Veröffent-
lichung dieses Verbandes ist allen Verbandsvereinen zu-
gegangen. Wenn sich kein Widerspruch äußert, nimmt
der Vorort an, daß Sie mit dem Beitrage von M. 300 jähr-
lich einverstanden sind.

Es würde nunmehr den Verbandsvereinen obliegen, ihren
Mitgliedern anheimzustellen, daß sie in ihre Verträge auf-
nehmen:

,,Streitigkeiten aus diesem Vertrage sollen unter Aus-
schluß des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schieds-
gericht nach Maßgabe der Schieisgerichtsordnung des
Deutschen Ausschusses für das Schiedsgerichtswesen, gebildet
vom Deutschen Verbände technisch wissenschaftlicher Ve-
reine, entschieden werden."

Mangels einer solchen Ver-
tragsklausel ist bei entstehen-
den Streitigkeiten die Ent-
scheidung durch ein Schieds-
gericht in vorstehendem
Sinne anzustreben.

Erforderlich wäre es für
die Verbandsvereine, inner-
halb ihres Bereiches einige
Herren auszuwählen, die ge-
gebenen Falks das Amt
eines Schiedsrichters über-
nehmenkönnen. Die Herren
erhalten Entschädigung, die
sich im allgemeinen der Ham-
burger Norm anschließt.

Um den Delegiertentag
in seiner Arbeit nicht auf-
zuhalten, hat der Verbands-
vorsitzende gestern abend
die Herren Hofrat Drechs-
ler, Leipzig, und Professor
Dr. Buchwald, Breslau,
gebeten, die Kasse des Ver-
bandes zu prüfen, die mit ei-
nem Bestände von M. 2179,45
abschließt.

Erforderlich ist Beschluß-
fassung über die Beitrags-

Bemalter Tonkrug

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