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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 79.1929

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Rückert, Otto: Malerhandwerk und Schule
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https://doi.org/10.11588/diglit.7096#0106
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einheitlichen Richtlinien aufzusallenden Meisterprüfungsordnungen für das Malerhandwerk und
seine Grenzgebiete überein. Der Unterricht beschäftigt sich in gleichem Maße mit den kunsthand-
werklichen Dingen wie mit den betriebswirtschaftlichen, organisationspolitischen und technischen
Angelegenheiten. Die Meisterschule ist, da Tie handwerkliches Können voraussetzt, nur für solche
Gehilfen osfen, die eine mindestens 3jährige Gehilfenzeit nachzuweisen im Stande lind. Den
Abschluß der Meisterschule bildet eine Schlußprüfung, deren Bestehen eine ganz bestimmte
Gewähr für die Qualität des jungen Meisters darzustellen vermag.
Durch die Einrichtung der Meisterschule ist die Berufsschule für das Malerhandwerk der Stadt
München eine völlig abgerundete Erziehungseinrichtung, die sowohl den Lehrling wie den Ge-
hilfen und Meister gleichförmig erfaßt. Sie unterscheidet sich durch diese Maßnahmen wesentlich
von jenen Schulen, die sich im allgemeinen mit der Erziehung und der Förderung des jungen
Malers beschäftigen.
Zum Schluß sei noch des ausgezeichneten Zusammenwirkens der Schule mit den Verbänden des
Malerhandwerkes und den Handwerkskammern gedacht und sei festgestellt, daß nur durch dieses
Zusammenarbeiten die Tätigkeit der Schule wahrhaftig und lebendig in Erscheinung treten kann.


FARBENLEHRE der Ausbauwerkstätte Ptosessoc Hammann und Wctkleluet Dummel
Dicsct Unterricht tritt an Stelle des bislang üblichen vorbereitenden Naturzeichnens / Die äußere Erjcheinung der Blatt-
sormen interessiert weniger als die erkennbaren Grundrisse, als dev Ausbau und die Rhythmen des Gegenstandes / Das
entseheidende Moment ist die günstige Verteilung der Farbtöne innerhalb einer gegebenen Fläche

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