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Die Kunde — N.F.16.1965

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Pudelko, Alfred: Ein alter West-Ost-Übergang durchs Elbtal in Anlehnung an den Höhbeck
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Pudelko, Alfred: Bemerkungen zu den folgenden "Ergänzungen" von Herrn Ploetz
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https://doi.org/10.11588/diglit.72624#0194

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Literaturverzeichnis
Bohm, Waldtraut, Die Vorgeschichte des Kreises Westprignitz. Leipzig 1937.
Haberland, Heimatbote, Gemeindeblatt für den Kirchenkreis Gartow, Nr. 1, Januar 1930,
S. 4.
Nowothnig, Walter, Brandgräber der Völkerwanderungszeit im südlichen Niedersach-
sen. Neumünster 1964.
Kuchenbuch, Freidank, Die altmärkisch-osthannoverschen Schalenurnenfelder der spät-
römischen Zeit. Jahresschrift für Vorgeschichte der sächsisch-thüringischen Länder.
Halle 27, 1938.
Pudelko, A., Alte Verkehrswege und die Befestigungen der Gartower Landschaft. Die
Kunde (1959) 1—2, S. 127.
Zu Pevestorf 19:
Voß, K. L., Dr., Jungsteinzeitliche Funde am Höhbeck, Gemarkung Pevestorf, Kreis
Lüchow-Dannenberg. Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte (1961) H. 30, S. 70.
— Vier Fundschichten auf einer Höhbeck-Terrasse bei Pevestorf, Kreis Lüchow-Dannen-
berg. Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte (1964) H. 33, S. 76.
— Bericht über eine Probegrabung z. Z. im Druck für: Neue Ausgrabungen und For-
schungen in Niedersachsen, Bd. 2, herausgegeben von H. Jankuhn, Göttingen.
— Bericht über die 1. Hauptgrabung z. Z. im Druck für: Germania 1966, Fundchronik
Niedersachsen.
— Die 2. Hauptgrabung im Herbst 1965 brachte den Nachweis, daß das jungsteinzeit-
liche Flachgräberfeld eine ältere und eine jüngere Gruppe von Körpergräbern enthält.
Die jüngere Gruppe verrät Aunjetizeinfluß.
Grenz, R., Die slawischen Funde aus dem Hannoverschen Wendland. Neumünster 1961.

Bemerkungen zu den folgenden „Ergänzungen" von Herrn Ploetz
Von A. Pudelko
Daß „Landwehr" nicht immer gleichbedeutend mit Erdanlagen ist, geht wohl
aus meinem Aufsatz zur Genüge hervor (zum Beispiel S. 158 unten).
Entschieden widersprechen muß ich den Ansichten über die „lantwere tu
Prezetze". Krüger* hat nachgewiesen, daß die alte Grafschaft Lüchow keinen
Besitz östlich der Jeetzel hatte, diese Landwehr also nicht „im Norden der
ehemaligen Grafschaft L." liegen konnte. Hier kann es sich auch nicht um die
Burg P. handeln, die in zeitgenössischen Urkunden immer wieder so genannt
wird (siehe Die Kunde 1959, S. 140). Da nun heute im Bereich des Forstortes
„Landwehr" eine entsprechende Erdanlage vorhanden ist, sehe ich nicht ein,
warum man sie nicht mit der 1328 im Bau befindlichen Anlage in Verbindung
bringen darf. Außerdem dürfte das 1330 genannte „hus de pritzeze" eine An-
lage sein, die schon mindestens im 13. Jahrhundert vorhanden war. Ebenso
begreife ich nicht, warum man die heutigen Erdwerke im Forstort „Planken"
nicht mit der 1328 genannten Landwehr gleichsetzen darf. Dazu sind wohl
andere Beweise notwendig als die Bemerkung: „...ziemlich sicher ist nur,
daß es nicht mit der alten Landwehrsicherung zusammenhing". Eine andere
Frage ist allerdings, ob alle „14 Gräben" gleichzeitig um 1328 errichtet wurden.

* Krüger, E., Die Grafen von Warpke und Lüchow. Zeitschr. d. Hist. Ver. f. Nds.
(1874/75).

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