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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 3.1909

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Heft II (Februar 1909)
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Kolb, Gustav: Für einfache Schulverhältnisse
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Preußen / Ministerium für Handel und Gewerbe: Preussen, Verfügung über den Zeichenunterricht an gewerblichen Fortbildungsschulen
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https://doi.org/10.11588/diglit.33469#0036

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wieder einzusetzen (s. unsere Abbildungen); denn, sich selbst überlassen, lösen
selbst gute Schüler diese Schwierigkeit, die organisches Gefühl in besonderem
Masse voraussetzt, mangelhaft.
Die Wiedergabe des Schattens fällt nach meiner Erfahrung dem Schüler
nach den Uebungen am Kürbis nicht schwer, wenigstens dann nicht, wenn sein
Apfel hell und einfarbig ist. (Selbstverständlich müssen auch die Unterlage und
der Hintergrund hell und ruhig sein.) Ich lasse immer die Schattengrenze mit
Bleistift einzeichnen, wobei ich wieder an der Wandtafel ein charakteristisches
Beispiel entwerfe. Befriedigende Lösungen hinsichtlich des Schattens und der
Farbe erzielt man auf folgende einfache Weise. Man lässt die Lokalfarbe mit
Aquarellfarbe recht satt und leuchtend angeben. Nach dem Trocknen lasiert
man dann den Körperschaften darüber (mit einem violetten Ton — Blau und Rot
und etwas Gelb, damit die Farbe nicht zu tintig wird) und gibt etwas kräftiger
den Schlagschatten an. Derartige Darstellungen sind wirkungsvoll, künstlerisch
einwandfrei und liegen im Bereich des Könnens unserer Schüler, während eine
naturalistische Wiedergabe mit den vielen Halbschatten und Reflexen nicht emp-
fehlenswert ist, da in der Regel höchst fatale dilettantische Leistungen dabei
herauskommen.
Abbildungen 7 und 8 zeigen sodann, wie 2 Aepfel verschiedener Grösse wirkungs-
voll zu einem kleinen Stilleben zusammengestellt werden können. Hier können
auch dunkelfarbige Rosenäpfel gute Verwendung finden. Man lässt dann das
deutlich sichtbare Glanzlicht mit der satten Farbe aussparen.
Zerschneidet man den Apfel, so ergibt sich eine Erweiterung der Aufgabe
und eine Fülle von Lehrbeispielen, die alle gleich reizvoll und dem Können des
Schülers zugänglich sind. G. K.

Preussen. Verfügung über den Zeichenunterricht
an gewerblichen Fortbildungsschulen.
Das K. Preussische Ministerium für Handel und Gewerbe hat nachstehende
Verfügung erlassen, die wir allen Kollegen zum Studium empfehlen. Besonders
die Bestimmungen über das „Fachzeichnen der schmückenden Gewerbe“ werden
unsern Beifall finden. Neu ist mir hiebei besonders die Bestimmung, dass bei
diesen Gewerben neben dem fachlichen Zeichnen auch das freie künstlerische
Zeichnen in seiner allgemeinen Form zu pflegen ist.
Grundsätze für die Erteilung des Zeichenunterrichts in gewerblichen
Fortbildungsschulen.
Teilnahme am Zeichenunterricht. — Zur Teilnahme am Zeichenunterricht in der ge-
werblichen Fortbildungsschule sind alle Schüler heranzuziehen, die des Zeichnens für ihren
Beruf bedürfen.
Ziel. — Der Zeichenunterricht soll den Schüler in den Stand setzen, Werkzeichnungen
richtig zu verstehen und womöglich Werkzeichnungen für die landläufigen Arbeiten seines
Berufs selbst anzufertigen. Dem Zeichenunterrichte sind für die mehr technischen (nicht-
schmückenden) Berufe im Jahresdurchschnitt mindestens zwei, für die mehr künstlerischen
(schmückenden) Berufe, wenn irgend möglich, vier oder mehr wöchentliche Unterrichtsstunden
zu widmen.
Fachliche Gestaltung. — Das Zeichnen ist fachlich zu betreiben. Nur Schüler, die
noch nicht mit Zirkel und Lineal umgegangen sind, beginnen mit einer kurzen Vorübung im
Gebrauche der Zeichenwerkzeuge. Ein rein theoretisches Projektionszeichnen (wie die Pro-
jizierung von Punkten, Linien und mathematischen Körpern, Durchdringungen von mathe-
matischen Körpern usw.) ist nicht zu treiben. Die im Berufe des Schülers vorkommenden
Anwendungen der darstellenden Geometrie werden vielmehr an Aufgaben geübt, die dem
praktischen Berufsleben entnommen sind.
Einteilung in Fachklassen: a) Fachklassen in kleineren Schulen. — In einer Zeichen-
klasse sollen nicht mehr als 30 Schüler zusammen unterrichtet werden.
Um die zeichnerischen Aufgaben dem Beruf anpassen zu können, ist es nötig, die
Schüler möglichst früh in Fachklassen zu sondern. Ob und in welchem Umfange dies möglich
ist, hängt jedoch von den örtlichen Verhältnissen ab. In Orten mit kleiner Schülerzahl wird
eine Teilung schon aus äusseren Gründen ausgeschlossen sein. Wo eine grössere Schüler-
zahl auf die Teilung in mehrere Klassen hinweist, müssen wiederum die örtlichen Verhältnisse
 
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