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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 3.1909

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Heft II (Februar 1909)
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Preußen / Ministerium für Handel und Gewerbe: Preussen, Verfügung über den Zeichenunterricht an gewerblichen Fortbildungsschulen
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https://doi.org/10.11588/diglit.33469#0037

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dafür massgebend sein, nach welchen Gesichtspunkten die Schüler auf die Zeichenklassen
verteilt werden. Herrscht an einem Orte ein einzelner Gewerbszweig vor, so ist darauf bei
der Klassenbildung besondere Rücksicht zu nehmen. Ist eine grössere Anzahl von, Gewerben
in ungefähr gleicher Stärke vertreten, so sind nach Möglichkeit auch bei der Bildung von
nur zwei oder drei Klassen verwandte Gewerbe zusammenzufassen. Wo die Umstände es
erlauben, erfolgt die Klassenbildung zweckmässig durch Zusammenfassung einerseits der
Gewerbe, die für ihren Beruf vorzugsweise das gebundene Zeichnen (das Zeichnen mit Lineal
und Zirkel) und anderseits solcher Gewerbe, die vorzugsweise das Freihandzeichnen brauchen.
Den Klassen für gebundenes Zeichnen werden im allgemeinen alle technischen Berufe (bau-
gewerbliche, maschinentechnische usw.), den Klassen für freies Zeichnen alle schmückenden
Berufe (Dekorationsmaler, Stukkateure, Lithographen usw.) zugewiesen. Sind von Schülern
der Bekleidungsgewerbe (Schneider, Schuhmacher usw.) so wenige vorhanden, dass es nicht
möglich ist, eine besondere Fachklasse zu bilden, so werden diese der Klasse zugeteilt, die
vorwiegend das freie Zeichnen pflegt.

Abbildung 4.


b) Fachklassen in grösseren Schulen. — In Orten mit grösserer Schülerzahl ist es
möglich, die Einrichtung der Schule den einzelnen Gewerben inniger anzupassen. Aber auch
hier müssen für die Aufteilung in Fachklassen die örtlichen Verhältnisse massgebend sein.
Ist die Schülerzahl eines einzelnen Gewerbes so gross, dass mehrere Klassen gebildet werden
können, so sind aufsteigende Klassen mit Jahreskursen einzurichten. Erlaubt die Schülerzahl
auch noch die Einrichtung von Parallelklassen in der einzelnen Stufe, so können diese
Parallelklassen, nach den Fähigkeiten und der Begabung der Schüler abgestuft werden.
Fachzeichnen der nichtschmückenden Gewerbe. — Das Fachzeichnen der nichtschmücken-
den Gewerbe beginnt damit, dass nach vorhandenen Modellen Massskizzen angefertigt werden.
Nach diesen wird sodann der aufgemessene Gegenstand mit Zirkel und Lineal aufgetragen.
Hierbei dient zwar die Skizze vorwiegend nur als Träger der Masszahlen, allein es ist zur
Uebung von Auge und Hand auch darauf zu achten, dass sie deutlich gezeichnet ist und in
den Verhältnissen dem aufzunehmenden Gegenstand entspricht. Bei solchen Aufnahmeskizzen
ist weniger Gewicht darauf zu legen, dass sie die Forderungen einer korrekten Freihand-
zeichnung erfüllen, als darauf, dass diejenigen Masse genommen und eingeschrieben werden,
die zur werkmässigen Herstellung des Gegenstands erforderlich sind. Das Aufträgen nach
den Massskizzen geschieht in Blei oder in Tusche. Es ist nicht nötig, dass nach allen
Skizzen Zeichnungen aufgetragen werden. Von den aufgetragenen Skizzen brauchen nur
einzelne Blätter in Tusche ausgezogen werden, die Mehrzahl der Blätter kann Bleizeichnung
 
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