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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 3.1909

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Heft IX (September 1909)
DOI Artikel:
Hoßfeld, Max: Denkmalpflege auf dem Lande, [2]
DOI Artikel:
Lux, Joseph August: Bildwerke in der Kleinbürgerwohnung, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.33469#0149

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Druck hätten. Die Forderung ferner, die die Verkehrssicherheit öffentlicher
Gebäude betreffenden Bestimmungen angewandt zu sehen u. dergl. m. Unzweifel-
haft wird jedoch auch in diesen Dingen durch Uebertreibung gefehlt, worüber
sich gar mancherlei sagen liesse. Um nicht zu breit zu werden, nur zu dem
letzterwähnten Punkte, der in neuerer Zeit vielen Baudenkmälern und ins-
besondere vielen Dorfkirchen verhängnisvoll geworden ist, ein kurzes Wort: Die die
Verkehrssicherheit öffentlicher Gebäude betreffenden Bestimmungen sind in neuerer
Zeit vielfach missverständlich aufgefasst und angewendet worden. Man übersieht,
dass kleine Dorfkirchen nicht auf eine Linie zu stellen sind mit Theatern, Zirkus-
gebäuden und öffentlichen Versammlungsräumen, die Tausende von Menschen fassen
und feuersgefährliche Einrichtungen aller Art enthalten. Man vergisst, dass die be-
stehenden Verordnungen die Kirchen, besonders die alten Kirchen, teils ausdrücklich
ausnehmen, teils ihnen eine Sonderstellung einräumen. Aus Angst vor Paniken
erweitert man gut bemessene Eingänge zu wahren Scheunentoren, zerstört man die
Schönheit alter Portale dadurch, dass man die Türen zum Aufschlagen nach aussen
umändert, beseitigt man zweckmässige und schöne innere Treppenanlagen, reisst
man Doppelemporen aus den Kirchen heraus. Es gibt ja unzweifelhaft Verhält-
nisse, wo besondere Fürsorge für eine glatte und schnelle Entleerung der Kirche ge-
troffenwer¬
den muss;
aber man
soll doch
nicht
päpstlicher
sein als der
Papst, soll
nicht un¬
nötig mehr
tun, als die
wohlerwo¬
genenober¬
behördlichen Bestimmungen verlangen, soll nicht kleine protestantische Dorfkirchen
mit dem Massstabe grosser katholischer Gotteshäuser messen, die unter Umständen
mit Tausenden von Menschen angefüllt werden. (Fortsetzung folgt.)


Bildwerke in der Kleinbürgerwohnung.
Von Joseph Äug. Lux (Dresden).
(Schluss.)
Welche Bilder sind es, die der kleinen Börse zur Verfügung stehen, und dessenun-
geachtet Anspruch auf künstlerischen Wert haben? Das ist sehr leicht gesagt. Die Firmen
R. Voigtländer in Leipzig sowie Teubner in Leipzig bringen farbige Original-Künsterlitho-
grahien in den Handel, die im Preise von 3 bis 6 Mk. einen ausserordentlich wertvollen
Bilderschmuck für das Haus ergeben. Bedeutende Künstlernamen sind mit diesen Original-
Künstlerlithographien verknüpft. Äusser der Handschrift des Künstlers oder Malers ist auch
der Bilderinhalt anziehend. Die Landschaft, das Leben auf dem Dorf nimmt einen grossen
Raum ein, Stadtbilder, Tierbilder, Darstellungen aus dem sozialen und religiösen Leben sind
in grosser Auswahl vorhanden. Demnach sind die Bilder nicht nur künstlerisch interessant,
was Zeichnung und Farbe betrifft, sondern auch kulturgeschichtlich belehrend und wertvoll.
Dass sie nicht nur für das Haus, sondern auch für die Schule verwertbar sind, bedeutet
genug für ihre Empfehlung.
Diese Künstler-Steinzeichnungen haben dadurch einen gewissen Originalwert, dass der
Künstler die Zeichnung selbst auf den Stein bringt und die Farben auf den Steinplatten
bestimmt. Sie haben also das unmittelbar Handschriftliche, wodurch jedes Originalwerk
ausgezeichnet ist. Es kommen aber auch Werke der photographischen Reproduktionskunst
in den Handel, die für unsere Wohnung ebenfalls von grosser Bedeutung sind. Ich meine
die Meisterbilder des Kunstwarts und die grossen photographischen Reproduktionen, die
von der Berliner Gesellschaft für photographische Kunst herausgegeben werden. Diese Aus-
gaben sind insofern von grösstem Bildungswert, als sie die Meisterwerke der Malerei aus
allen Zeiten zu wohlfeilen Preisen verwerten, ohne natürlich im Vergleich mit dem kost-
 
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