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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 3.1868

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https://doi.org/10.11588/diglit.5183#0148

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147

I n s e r a t e.

Lachse's permanente Gemälde-AusIicUung
in Lerlin.

Neu ausgestcllt: A. Korneck (Berliu): l, Portr.
Sr. Maj. d. Kvuigs. — 2. Ein Jäger. — F. Preller jun.
(Dresden): Römische Landschast mit opfernden Römern. —
Joh. Hermes (Diisseldorf): Landschaft. — C. Seiffert
(Berlin): Vierwaldstättersee. — C. M. Nothnagel (Berlin):

Hintersee bei Berchtesgaden. — Anna Peters (Sluttgart):
Blumenstück. — Erwin Oehme (Dresden): Waldlandschaft.
— C. Steinhäuser (Rom): Marmorstatue. si44)

Dic Nummer 18 der Kunst-Chromk wird
Freitag den 26. Juni ausstegeben.

Der Gememderath der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien beabsichtigt, auf der zwischen der Johannes-
und Weihburggasse an dem Parkringe gelegenen Banparzelle cin neues, den praktischen Bedürfnissen, den Anforderungen
der Kunst und der Würde der ersten Stadt des Reiches entsprechendes Rathhaus zu erbauen, und die hierzu er-
forderlichen Projekte und Pläne im Wege des Konkurses zu erwerben.

Demnüch ladet derselbe alle Fachmänner des Jn- und Auslandes ein, sich auf Grund des vorliegenden Programmes
so wie der nachfolgendcn Konkursbedingnugen an der Mitbewerbung zu betheiligen, nnd sichert dic nachstehenden
Honorare als Preise den Verfassern jener Projekte zu, welche das Schiedsgericht als die gelungensten bezeichnen, nnd
als dem Programme und den Bedingnngen vollständig oder doch möglichst entsprechend, so wie in technischer und
künstlerischer Richtung als zur Ausführnng ganz oder unter nicht sehr wesentlichen Modifikationen geeignet erkennen
wird, und zwar:

4 Preise st 4000 Fl. ö. W.

4 Preise ü 2000 Fl. ö. W.

4 Preise L 1000 Fl. ö. W.

Ein vom Gemeinderath zu wählendes Schiedsgericht zusammengesetzt aus fünf Mitgliedern des Gemeinderathes und
fünf an dem Konkurse nicht betheiligten hervorragenden Architekten des Jn- und Auslandes unter dem Vorsitze des
Bürgermeisters oder seines Stellvertreters, entscheidet über den Werth der eingelangten Projekte, wählt jene aus,
welche mit einem der bezeichneten Preise zu honoriren sind, bestimmt die Reihenfolge der letzteren nach ihrem Werthe
und bezeicknet auch jenes Projekt, welches dasielbe zur Annahme als das unter allen am meisten geeignet empfiehlt.

Dieses Schiedsgericht wird auch approximativ die Kosten des ganzen Baues nach dem zur Ausführung empfohlenen
Projekte bezisiern, nnd dcm Gemeinderathe unter Einem mit seiner Entscheidnng über die Projektc vorlegen.

Wird dieses Projekt vom Gcmeinderathe zur Ausführnng angenommen, so wird dem Verfasser deffelben sowohl
die artistische und technische Leitung des Banes, sowie auch die Vornahme aller an dem Projekte' ctwa wünschens
werthen Modifikationen zngesichert, vorausgesetzt, daß sich derselbe zur Vornahme diescr Aenderungen im Sinne dcs
Gemeinderathes verpflichtet, nnd daß bezüglich des Honorars für die artistischc und tcchnische Leitung des Baues ein
Uebereinkommen zn Stande kommt. Nach erfolgter Entscheidung des Schiedsgerichtes, wcrden sämmtliche eingelangte
Konknrs-Projekte durch drei Wochen öffentlich ausgestellt werden. Alle dnrch Preise honorirten Projekte gehen in das
Eigenthum der Kommune über.

Lonkursbediligilllgen:

1. Die Konkursprojekte sind bis längstcns 1. September 1869, 12 Uhr Mittags bei dem Präsidinm des
Gemeinderathes der Stadt Wien versiegelt einzureichen; später einlangende Projekte kvnnen nicht berücksichtigt wcrden.

2. Jedes Projckt hat zu bestehen aus dem Grnndrissen aller Stockwerke, des Dachbodens, des Sontcrrains nnd
der Fnndamente in dem Maßstabe von '/z Zoll pr. Wiener Klaftcr, mit genauer Bezeichnung der Bestimmnng jedes
Nanmcs, ferner aus so vielen Durchschnitten, als in der Strnktur wesentlich von einander abweichende Trakte vor-
konimen, mit Angabe der Maße nnd dekorativer Ausstattung der wesentlichen Säle im Maßstabe von Zoll pr.
Wiener Klafter, endlich ans der Darstellung aller von einander abweichenden Fa^aden des Aenßcren und der großcn
Höfe im Maßstabe von ^ Zoll pr.^Wiener Klafter.

Nachdem dieser Maßstab der Fatzaden nur genügt, die Massen-Anordnnng dersclben darzustellen, so sind nock
Details der vorzüglichsten Jnterkollimen im Maßstabe von 2 Zoll pr. Klafter beizugeben. Nnr solche Projekte wcrden
von dem Schiedsgerichte der Beurtheilung nnterzogen, bei denen die vorgeschriebenen Maßstäbe genau eingehalten sind.

3. Jedes Projekt ist mit einer Erklärung der Anlage nnd des lcitcnden Gcdankens zu versehen, so wie das
Materialc zu bezeichnen, in welchem selbes ausgeführt erdacht wurde. Anch ist dic Größe des zn verbanenden
Flächenraumes anzugeben.

4. Dic Projekte sind mit Devisen zu versehen, nnd nnter versiegeltem Konvcrte, welches Anßen die glciche
Devise trägt, sind der Name und Wohnort des Verfassers anzngeben.

5. Programme, Situations- und 'Niveaupläne sind bci dem Wicner Stadtbauamtc gcgen Angabc des Namcns
und Charakters vom Tage der ersten Verlautbarnng dieser Konkursausschreibung an zu beheben, und wird bemerkt,
daß dcr weitcste Borsprung der Risalite in der Ringstraße höchstens 4 Fuß, in der Johannes- nnd Wcihbnrggaffe
höchstens 2 Fuß über die eingezeichnete Baulinie betragen darf.

Pom Gemcindtrnthe der k. k. Neichshanpt- nnd Nesidenzstadt Wien

am 22. Mni 1868. >445)
 
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