Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 8.1873

DOI Artikel:
Langl, J.: Zur plastischen Anatomie
DOI Artikel:
Verschiedenes / Inserate
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4815#0284

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
557

Kunstunterricht und Kunstpflege.

558

anschließen. Besondere Anerkennung verdient es, daß
der Künstler sowohl im Texte als in dem Relief des Aktes
auf die Fettlagen Rücksicht genommen hat, deren leider
in so vielen früheren Anatomien gar nicht gedacht wurde;
und gerade dieses „Binden der Formen" ist ja die hohe
Wissenschaft, die wir an den klassischen Bildnern so sehr
bewundern. Jedem Blatte sind Erklärungstafeln mit
Croquis beigegeben, auf welchen — leider! — Nummern
die Namen der Muskeln rc. im Textc anzeigen. Es wäre
hier wol ein Leichtes gewesen, die Namen selbst hinzuzu-
setzen; das Suchen ermüdet, und am wenigsten sind Künst-
ler dazu aufgelegt. Henry Gray's ^natom^ ckesoriptivs
nnck 8nrAieal" (London 1866) und deren Nachahmung
in C. Heitzmann's „Anatomischem Atlas" (Wien 1872)
haben ihre Erfolge gewiß größtentheils der praktischen
Einrichtung zu danken, daß die Bezeichnungen gleich in
dcn Abbildungen zu finden sind. Auf den folgenden Tafeln
(11 bis 24) führt der Autor die einzelnen Theile des
menschlichen Körpers in osteologischen und mycologischen
Darstellungen mit steter Beziehung auf das lebende Modell
durch. Als besonders instructiv verdienen die Tafeln
hervorgehoben zu werden, auf welchen die Extremitäten
behandelt sind. Der Holzschnitt ist im Ganzen sorgfältig
und sauber, nur dürften die Xylographen bei den Aktge-
stalten Eini^es auf ihrem Gewissen haben. Roth hat
seinen Athleten auch als Statuette ausgeführt, und sowohl
diese als der hier besprochene Atlas hatte sich durch
die frische künstlerische Behandlung der Form und korrekte
Darstellung nicht nur die günstigste Beurtheilung von
Seiten bedeutender Künstler, wie W. v. Kaulbach, Piloty
u. A. zu erfreüen, sondern auch die hervorragendsten
wissenschaftlichen Fachmänner verweigerten nicht ihre
Anerkennung. Den Künstlern bietet das Werk noch einen
Vortheil, der gewiß jedem willkommen sein wird: der
Text ist auf ein Minimum beschränkt. Jn knrzen, lako-
nischen Sätzen erklären beigefügte Noten nur das Wesent-
lichste und Wichtigste; alles Ueberflüssige und für den
Praktiker oft Langweilige ist sorgfältig vermieden.

I. Langl.

Lullstnntrrricht und Lnnstpstege.

8g. Deutschcs Gewerbcmuseum. Nach Vorgang des
Germanischen Museums zu Nürnberg, des Oesterreichischen
Museums sür Kunst und Jndustrie zu Wien und des National-
Museums zu München, welche eine Auswahl der in ihrem
Besitze befindlichen kunstgewerblichen Gegenstände in photo-
graphischen Abbildungen publicirt haben, hat nun kürzlich auch
das Gewerbe-Museum zu Berlin eine große Anzahl solcher
Photographien ansertigen lassen und veröffentlicht. Es find
Abbildungen einer Anzahl der interessantesten Gegenstände
vcrschiedenen Besitzes, welche im Herbste v. I. auf der höchst
lehrreichen und viel bcsuchten Ausstellung älterer kunstgewerb-
licher Gegenstände im Zeughause zn Berlin (siehe diese Zeit-
schrift Bd. VIII, Seite 58—62) vereinigt waren. Sie gestatten
ein näheres Sludium und einen Vergleich dieser Gegenstände
mit den entsprechenden Werken anderweitigen Besitzes und find
dcßhalb als ein werthvoller Beitrag zur Förderung der moder--
nen Kunst-Zndustrie höchst willkommen.

Der Schntz des künstlerischen Urheberrechts, diese See-
schlange in den Verhandlungen der letztjährigen Genossen-
schaftstage der deutschen Künstler, ist wieder einmal aufgetaucht.
Und zwar sind es diesmal nicht nur die Künstler, sondern
auch zahlreiche Kunstindustrielle, welche sich der Sache —
wie wir hofsen wollen, endlich mit Erfolg — angenommen
haben. Die Unterzeichneten richteten an den deutschen Reichs-
tag nachfolgende Petition betreffend das Urheberrecht an
Werken der bildenden Künste und der Kunst-Judustrie. „Die
unterzeichnete Kommission — Namens und im Auftrage der
deutschen Kunstgenossenschaft — und die unterzeichneten Kunst-
industriellen Berlins erlauben sich an einen hohen Reichstag
den gehorsamsten Antrag zu stellen: „„Der hohe Reichstag
wolle beschließen, die Erwartung auszusprechen, daß — konform
der durch Beschluß des Norddeutschen Reichstages (Sitzung
vom 17. Mai 1870) geschehenen Aufforderung — das Reichs-
kanzleramt in der nächsten Session des Reichstages den Ent-
wurf eines Gesetzes, betreffend da« Recht des Urhebers an
Werken der bildenden Künste mit entsprechender Berücksichti-
gung der berechtigten Jnteressen der Kunstindustrie zu ver-
fassungsmäßiger Beschlußnahme vorlege."— „Seit einer Reihe
von Jahren streben die deutschen Künstler und Kunstindu-
striellen, eine Erweiterung und Verbesserung des Gesetzes vom
11. Juni 1837 zu erwirken, das schon zur Zcit seiner Ema-
nirung, noch mehr aber jetzt bei so erheblich vermehrtem und
verändertem Knnstbetriebe weder in seinen Grundsätzen noch
in seinen Einzelbestimmungen den gerechten Anforderungen
irgendwie genügt. Jn richtiger Erkenntniß dieses Sachver-
hältnisses wurde dem Reichstage des Norddeutschen Bunde«
(1869) ein in vielen Punkten sehr verbesserter Gesetzentwurf
seitens der verbündeten Regierungen vorgelegt, der aber
wegen einiger, große Bedenken erregender Bestimmungen
nicht die Zustimmung des Reichstages erhielt, hingegen den
Beschluß veranlaßte: „„Die verbündeten Regierungen zu er-
suchen, dem nächsten Reichstag ein Gesetz vorzulegen, welches
den Abschnitt V des vorliegenden Gesetzes selbstständig und
dergestalt regelt, daß dabei zugleich die berechtigten Jnteressen
der Kunstindustrie entsprechende Berücksichtigung finden."" „Ein
solcher Gesetzentwurf ist bisher ^dem Reichstage noch nicht
zugegangen, steht auch in dieser Session zu großem Bedauern
der Betheiligten nicht in Aussicht, die auf diese Weise die
Erfüllung längst gehegter und begründeter Erwartungen weiter
hinausgeschoben sehen. Denn nicht nur, daß wir in Deutsch-
land von Staaten umgeben sind, die schon seit langen Jahren
die Segnnngen einer zweckmäßigen, glänzende Erfolge auf-
weisenden Gesetzgebung genießen, nicht nur daß die vielen
neu entstandenen kunstindustriellen Lehrinstitute Kräfte au«-
bilden, die bei dem jetzigen Zustande schwer zu verwerthen
sind, und die von einander abweichenden Gesetze der verschie-
denen Staaten des Reiches Verwirrung und Unsicherheit her-
beiführen, — es ist die verzögerte AÜsführung des Reichs-
tags-Beschlusses überhaupt ein Hinderniß in der Entwickelung
nationalen Lebens und erfolgreichen Wettstreites mit anderen
Nationen und eine Entziehung reicher Quellen privaten Wohl-
standes und staatlicher Einnahmen. Die Unterzeichneten hoffen
mit Zuverstcht auf die fördernde Mitwirkung Eines hohen
Reichstages, dem sie vertrauensvoll ihre Angelegenheit an's
Herz legen. Berlin, den 31. März 1873. Die Kommision
der Deutschen Kunstgenossenschast zur Förderung des Rechts-
schutzes an Werken der bildenden Künste. A. Ewald, Histo-
rienmaler. G. Lüderitz, Kupferstecher. E. Jacobsthal,
Architekt. Alb. Wolff, Bildhauer. L. Sußmann-Hell-
born, Bildhauer." Dre Namen der mitunterzeichneten Jndu-
striellen und Künstler sind folgende: G. Stobwasser. Gerstenberg,
Stadtbaurath a. D. Max Schulz L Lo. Kunstmöbel. Tappert,
Markstein L Co., Broncewaarenfabrikanten. A. Noack, Bild-
hauer. Bellair L Co., Bronce- und Zink - Fabrikanten. L.
Bruk, vereinigte Neusilberfabrik. I. W. Köppen, Bronce-
fabrikant. G. Eichler, Gypsgießerei-Besitzer. M. Czarnikow
L Co., Kunst- Stein- und Metallgießerei. Gebrüder Micheli,
Gypsgießerei-Besitzer. W. Hagelberg, Steindruckerei-Besitzer.
F. Rosenstiel, Kunstdrechsler. C. Devos, C. H. Ende, Ende
L Devo«, Broncewaarenfabrik. W. Brennicke, Bildhauer.
Schäffer L Walker, Aktiengesellschaft für Bronce- und Zink-
guß. Ehestädt L Robert, Broncewaarensabrik. Ernst Blume,
Söhne, Broncewaarenfabrik. A. Waagen L Co., Kunst-
Bronce und Zink. Larl Rackenins L Co., Lampenfabrik und
Kunstgießerei. G. Canisius, Firma A. Robert L Canisius,
Bildhauer und Modelleure. Julius Otto, Ciseleur. Franz
 
Annotationen