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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 8.1873

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Meyer, Bruno: Von der General-Versammlung des deutschen Gewerbemuseums in Berlin
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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.4815#0341

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671

Bon der GenerLl-Versammlung des deutschen Gewerbemuseums in Berliin — Kunstliteratur.

672

zweitons nber würde die Nichtversicheruiig des Gebäudes Generalversamnilung das Bedenken ausgesprochen, daß
unter der Voraussetzung, daß das Gewerbeniusemn wirklich das Gewerbeniuseum als Staatsinstitnt vielleicht einer
nicht als Staatsinstitut angesehen wiirde, eine ernsthafte bureaukratischen Verwaltung unterstellt wervcn könntc,

Gefahr für das ganze Jnstitut involviren, denn der
Staat kann allerdings bei der Masse der ihm zugchö-
rigen Gebäude sich die Versicherungsprämien sparen, da >
diese ihm mindestens so theuer kommen würden wie der
gelegentlichc Anfbau eines vom Feuer zerstörten Ge-
bäudes. Aber wodurch ist denn der Staat verpflichtet,
ein Gebäude, wclchcs er einmal zur Benutzung einer
Privatgesellschaft aufgeführt hat, falls dasselbe zerstört
wird, wieder herzurichten? Das Gewerbemusemn, uicht ^
im Besitze seines Gebäudes, und- für den Fall der Zer- ^
störung desselben nicht in der Lage, mit eigenen, d. h.
aus der Versicherung entstandenen Mitteln das Gebäude i
wieder aufführen zn können, ist für diesen doch immer- '
hin möglichen Fall entweder der Gnade resp. Willkür ^
des Staates, an Händen und Füßen gebunden, anheim- !
gegeben, oder aber durch die bloße Zerstörung des Ge- I
bäudeS in seiner Existenz vernichtet.

Also gewonnen ist durch dieses neue Arrangenient
dnrchaus nichts, verloren ist die Einheitlichkeit des Ge-
werbemuseums als eines selbständigen ordcntlichen Staats-
Institutes, an welchem gewisse Private unter gewissen
Bedingungen helfend betheiligt sein dürfen und sich eines
bescheidenen Scheines der Mitwirkung erfreuen; und es
ist dafür ein Zwitterbing geschaffen, an dem ganz sicher
Niemand seine Freude haben kann, und das aus dieser
unhaltbarcn und unglücklichen Stellung hoffentlich so
bald wie möglich durch eine Zersplitterung und Selbst-
auflösung der Gesellschaft ohne Beschluß errettet werden
wird. —

Nicht in öffentlicher Sitzung, aber im belehrenden
Gruppengespräche ganz nachdrücklich, ist darauf hinge-
wiesen worden, daß, wenn es dem Staate nicht Ernst
mit der Erhaltung der Privatgesellschaft wäre, oder er auf
dieselbe nicht Werth legte, er ja nur mit den 6- oder
8000 Thalern seiner jährlichen Unterstützung hätte Mit-
glied der Gesellschaft zu werven brauchen, um vermittelst
der ihm dann zustehenden tausend und mehr Stiuimen
jeden beliebigen Beschluß, also z. B. auch den auf Auf-
lösung der Gesellschaft uud Schenkung des gcsammten
Jnventares an den Staat, in der Generalversammlung
durchsetzen zu könneu. Das dies Raub auf offener Land-
straße, die millionste Potenz der gemeinsten Gründer-
und Gaunerstückchen gewesen wäre, scheint übersehen zu
sein. Jndessen wird es erklärlich, wie man in dem
Nichtbetreten eines solchen Weges noch hat Edelmuth
und Gnadc wittern können, wenn man sich erinnert, daß
die Phantasie zu jener Zeit durch die Beschäftigung mit
dem am Horizonte heraufdämmernden Schah von Persien
aus den normalen Geleisen zu schweifen veranlaßt wurde.

Es ist aus der Mitte der Gesellschaft bei der

und mit Rücksicht darauf der Uebergang des Gcwerbc-
mnseums in die Hände des Staates eventuell bedauert wordcn.
Jch glaube, daß eine solche Gefahr nicht vorliegt. Unsere
Regierungsorgane haben sich im Allgemeinen jenen lächer-
lichen Dünkel der Unfehlbarkeit, der überlegenen Weisheit
und der Unnahbarkeit, welchen man mit dem Ramen
Bureaukratismus zu bezeichnen pflegt, fast gänzlich ab-
gewöhnt. Hingegen sind in der Praxis der Gewerbe-
museumsverwaltung Verwaltungsrathszustände zu Tage
gekommen, wie sie gar nicht bureaukratischer und somit
unangenehmer für etwa sich betheiligt Fühlende gedacht
werden können. Ich will auf Einzelheiten nicht ein-
gehen, auf gewisse Erwerbungen, anf gewisse Einrich-
tungen, u. s. w.; nur ein sehr piquantes Faktum, einc
Episvde aus der Abstimmungsceremonie über ben Sta-
tutenänderungsantrag kann ich nicht umhin mitzutheilen.

Wie bereits erwähnt, habe ich der Generalversamm-
lu-ng nur passive Assistenz geleistet; bei der Abstimmung
durch Händeaufheben fehlte also — neben denen einiger
in die Generalversammlung nicht gehörigen Per-
sonen — auch meine Hand. Es war im Momente ju-
ristisch nicht ganz klar, ob die fehlenden Hände auch
nicht etwa '/z der anwesenden Stimmen repräsentirten
und somit den Aenderungsantrag zu vcrwerfen im Stanve
wären. Da erhob sich der erste besoldete Beanite
des Museums, der also rationeller Weise unter dcn Sta-
tuten, unter der Generalversammlung und unter dem
Borstande steht, in sehr gereizter Stimmung darüber,
daß die Sache nicht ganz glatt abging, mit der unbe-
dacht und heftig hinausgeschleuderten Bemerkung: „Es
sind 94 Stimmen hier vertreten; ich führe allein 64:
da liegen sie!" — Er war somit ohne Widerrede nn-
umschränkter Herr der Sitnation. Eine Kritik darüber
ist nicht möglich, aber wohl auch nicht nöthig.

Zur Jllustration mag noch dienen, daß jene sämmt-
lichcn Mandate zur Stimmführung von einer Hand
geschrieben und nur von den Stimmberechtigten unter-
schrieben waren.

Da lobe ich mir doch den Bureankratismus der
Staatsinstitute! Bruno Mcyer.

Aunßliteratur.

^lt. Roreun, L. vslueroix st 80N oonvrs.
ikuris, llikrsiris äss biblioptiilss 1873.

Der soeben veröffentlichte Katalog der Werke des
Eugsne Delacroix ist eine jener Arbeiten, in welchcN
die Franzosen Meister sind, und die wir in der deutscheN
Literalur fast gar nicht besitzen. Nicht bloß die Ge-'
nauigkeit und die Vollständigkeit der Arbeit ist es, welckp'
 
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