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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 14.1879

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Groller, Balduin: Aus dem Wiener Künstlerhause, [2]
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Das neue Reglement für die Berliner Museen
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https://doi.org/10.11588/diglit.5791#0128

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253

Das ne»e Reglement für die Berliner Musesn.

254

Der Mvmenl der Spanmmg beherrscht die drei Töchter
glcichmäßig. Die Aelteste bengt sich dvr, mn kcin
Wvrt der erwarteten nächsten Zeile zn vcrlieren; sie,
alv die Schriftfnhrerin, darf den meisterlich dargcstellten
nnd dem Beschaner zuni Beivnßtsein gebrachten geistigen
strappvrt zivischen sich nnd ihrem Vater durch nichts
unterbrechen lassen. Die zlveite Tochter hat sich, cr-
griffen von der bedeutsainen Offcnbarung, erhoben,
Ivährend dic jiingste niit reizcnd naivcr Bcwundcrnng
in ihrer Stickerei cinc nnlvillknrliche Pansc macht.

Bci den reichen geistigen Vvrziigcn des Bildes,
zn Ivelchen wir auch nnd nicht in letztcr Reihe die
feierlichc, weihevvlle, das Gemüth niit einem fast
kirchlichcn Ernste erfiillcnde malerische Stiinmung zählen
möchten, denkt man an dic technischen Borziige fast
gar nicht. Und doch haben anch dicse rcdlich mit bei-
getragen zn dem sensativnellcn Erfvlgc dcs Bildes.
Wcnn etwas Munkncsy in Mißkredit zu bringen drohtc,
sv war eS seine Schwarzniaterei. Man glaubte schvn
einen Augcnfehlcr bei ihm annehmeii zu diirfen, eine
Krankheit nngefähr so geartct, wie jene war, an
Ivelchcr Turner, der englische Landschafter, litt. Mnn-
kiicsp hat sich von dicscm sv viclfach gerügten Fehler
sreigcmacht. Das Bild ist farbig, nnd die Technik bei
all' ihrer Kühnheit bescheiden. Wir haben cin echtes,
ein vollwichtiges Knnstlverk Vvr nns. — Gerne wird
man sich, nachdem man sv hohe Freude genossen vor
dem Bilde des Meisters, dicsen selbst sich menschlich
näher rücken lassen durch eine Ivohlgetroffene, ungemein
lebensvolle Porträtbiistc, durch welche sein Landsmann
F. Beer ihn nnd sich selbst verewigt hat. Neben
dcm Bilde, dessen ernster Hcld dcr blinde Sänger ist,
gewinnt diese Büste, anf welcher eine ganze willens-
starkc Jndividualität geradc in den zwei tiefliegenden,
allc Erscheinnngen förmlich dnrchdringcnden Augen
kvnzcntrirt erscheint, einen eigenthümlichen, durch den
nicht beabsichtigten Kontrast besonders hervorstechenden
Reiz.

Eine sehenSwerthe Bcreicherung der permancnten
Ausstellnng bilden neben dem Mnnkücsp'schen Bilde
drei Landschaften von E. Jettel. Jettel, der Stolz
der Wiener Landschaftcr, arbeitet seit cinigen Jahren
in Paris,^zu seinem Nutzen, wie nns vielsach ver-
kündct wurde, zu seinem Schaden, Ivie cs nns jetzt,
nachdem wir diese Bilder gesehen, schcinen will. Als
ein wahrhast bedcutendes Werk, leuchtcnd in liefer
gesättigter Farbe, niinmt sich eines dcr drei Bilder
nebcn den beiden andercn ans, und dieses Bild wurde
noch in Wien vor seiner Pariser Reise gemalt. Diesem
znnächst kommt eine Landschaft ans dem Jahre 1876, am
Wenigsten behagt nns das letzte, das im letzten Jahre
gemalt wnrde. Jettel ivird immer nnruhiger, flim-
mernder, haltloscr in seiner Behandlung. Dje Fremde

thut ihm offenbar nicht gnt — er sollte heimkehren.
Einmal zog ein Mann aus, um das Gliick zu suchen.
Er durchwanderte die Welt nnd kehrte müde znrück.
An seiner Hausthür saß cin holdseliges Kind. „Wer
bist Du?" fragt der müde Mann. „Jch bin das
Glück!" Da bin ich wiedcr beim Glück — es ist Zeit,
zu schließen. Balduin Grollcr.

Das neue Reglement für die Berliner Bcuseen.

Durch Erlaß des Kronprinzen Vvm 13. Nov. v. I.
haben die neuen Bestimmungen über vie Abtheilungs-
Direktoren und die den k. Museen in Berlin zur Ver-
fügnng stehenden Fvnds, Ivelchc seit längerer Zcit in
Bcrathnng standen, die k. Sanktion crhalten. Wir
thcilcn dicse BestimniNngen den Lesern ausführlich mit,
weil darin die Reorganisation der Berliner Mnseen
i»i Sinne nnd Geiste unserer Zeit ihre erfreuliche,
für anderc gleichartige Anstalten mustergiltige Dnrch-
führnng erhalten hat. Das Reglement lantet:

I. Direktoren.

l) Dor Direktor ist verpflichtet, das Jnteresse der ihm
unterstellten Abtheilung in jeder Beziehung wahrzunehmen,
und die wissenschaftliche Verwerthung der zu derselben ge-
hvrigen Sammlungen, sowie die Förderung ihrer allge-
meinen Benutzung und ihres Verständnisses sich angelegen
sein zu lassen.

Jnsbesondsrs hat er zu sorgen:

a,. fnr Aufstellung, Ordnnng, Erhaltung und Sichsrheit
des Sammlungsbestandes, sowie für Erhaltung und Er-
gänzung aller Requisiten und der Handbibliothek;

d. für Reinheit, Sauberkeit, Helligksit der Sammlungs-
räume;

o. für die bequeme Benutzung der Sammlung und deren
Ueberwachung, sowie event. für Führung von Büchern über
die Benutzung!

ä. für Herstellung der schadhasten Sammlungsgegen-
stände und für Vermehrung der Sammlung unter Beob-
achtung der besonderen hierfür gegebenen Bestimmungen;

0. für Führung genauer Jnventare (Accessions-Jour-
nale), sowie für Anfertigung vollständiger Verzeichnisse, so-
wohl ausfllhrlicher, für den Gebrauch der Verwaltung und
den gelehrten Gsbrauch, als kürzsrer, zum Gebrauch des
Publikums bsstimmter;

k. für Anbringung von Jnventarnummern und von er-
klärenden Etiketten an allen Sammlnngsgegenständen, sowie,
wo das thunlich ist, für deren Stempelung;

für Aufstellung nnd Fortführung eines Verzeichnisses
etwaiger Dublettsn;

Ii. für Anweisung und Ueberwachung der Assistenten in
den von ihnen auszuführenden Arbeiten;

1. für Anweisung und Ueberwachung des Dienstpersonnls
und seiner Arbeiten.

Die Direktoren haben zur Wahrnehmung dieser Ob-
liegenheiten ihre Zeit der Verwaltung ihrer Abtheilung ge-
wissenhaft zu widmen und die im Hauptamt angestellten zu
diesem Behufe in der Regel von 10 bis 3 Uhr in ihrer Ab-
theilung anwesend zu sein. Für diejenigen Direktoren,
 
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