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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 14.1879

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Die K. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft zu Dresden
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Verschiedenes / Inserate
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https://doi.org/10.11588/diglit.5791#0225

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447

Kunstliteratur.

448

wurde, ist die Frequenz im Jcihre 1877 auf 7472 ge-
stiegen. Bei beiden Museen sind nvch mehrere Tausende
dvn Kunsthandwerkern und Gewerbetreibenden hinzu-
zurechnen, denen die Verwaltung den unentgeltlichen
Besuch derselben gestattete. Fiir Studienzweckc erwies
sich die neue Aufstellnng namentlich des histvrischen
Mnseums sehr Vvrtheilhaft, sofern eine Mcnge der
kunstreichsten Gegenstände, welche friiher sehr vcrsteckt
gehangen hatten und kaum beachtet worden waren,
jetzt in ein günstigeres Licht haben gestellt werden
können.

Zur Nntzbarmachung der Sammlnngen tragen
wescntlich auch die Reproduktivnen von Sammlungs-
gegenständen bei. Aus der Gemäldegalerie, der Samm-
lung der Handzeichnungen, dem Musenm der Gyps-
abgüsse und der Antikensanimlnng, sowie aus dem
historischen Museum waren bereits in den Jahren
1871—75 umfassende photographische Publikationen
hervorgegangen. Einige dieser Folgen, nämlich die-
jenige aus der Gemäldegalerie und dicjcnige aus dem
Museum der Gypsabgüsse, wurden in dieser Periode
erheblich vermehrt und gegen 300 der knnstgewerblich
interessantesten Gegenstände des grünen Gewölbes von
den Hofphotographen Römmler und Jonns in Dres-
den, für den Verlag von Paul Bette in Berlin durch
Lichtdruck vervielfältigt. Die Zahl der Formen zur
Anfertigung verkäuflicher Gypsabgüsse sodann, welche
am Schlusse 1875 schon 124 betrug, darunter 80 von
Gegenständen aus der Antikensammlung unv dem
Museum der Gypsabgnsse, 10 von Skulpturen im Lande
und 34 von Gegenständen Les historischen Mnseums,
wurde in dieser Periode um 10 Stück nach Antiken und
Gypsabgüssen vermehrt. Die Verzeichnisse dieser Folgen
sind bei der Direktion des Museums der Gypsabgüsse,
unter deren Leitung die Formerei steht, zn haben.

An Katalogen wurden während der zweijährigen
Fiuanzperiode 15,293 Exemplare verkauft. Die Ein-
nahme der Sammlungen an Eintritts- und Führungs-
geldern bezifferte sich auf 101,358 Mk. und die Ver-
waltungskosten betrngen 178,182 Mk. 0.

Runstliteratur.

I. Stockbauer, Nürnbergisches Handwerksrecht
des sechzehnten Jahrhunderts. Nürnberg, Korn'sche
Buchhandlung. 1879. 4.

Wenn es sich um Verbesserung der Gewerbe und
der Jndnstrie unserer Tage handelt, so stndiren wir
init vollem Recht zuerst die mustergiltigen Arbeiten
„unserer Vüter". Zum vollkommenen Verständniß der-
selben gehört aber nicht nur die Kenntniß der verschie-
denen Arten der Technik, in welchen sie ausgeführt
sind und der allgemeinen Kunstgeschichte, sondern auch

die Kenntniß der Lebensverhältnisse der Meister, welche
solche Dinge geschaffen und der näheren Umstände,
unter welchen sie sie zu Stande gebracht haben, d. h.
vor Allem der theils fördernden, theils hemmenden
fehr strengen Gesetze der Zünfte, welche übrigens an
verschiedenen Orten sehr verschieden gewesen zu sein
scheinen. Diese Gesetze sind bis jetzt nnr zmn aller-
kleinsten Theile bekannt; die Kenntniß derselben be-
schränkt sich im Wesentlichen anf einzelne Ausschlüssc,
meistens ohne Zusammenhang, welche einige Fvrscher
zufällig in Archiven gefunden nnd publicirt haben.

Es ist das Verdienst Or. Stockbauer's, diese Lücke
nicht nur erkannt, svndern,. so weit sie Nürnberg, das
Emporium der Deutschen Kunst-Jndustrie alter Zeit,
betrifft, auch ausgefüllt zu haben. Er faud im Königl.
Archive zu Nürnberg einen Pergament-Codex in Folio
vom Jahre 1535, welcher die Gesetze fast aller Nürn-
berger Gewerke enthält'ch. Stockbauer studirte sie ein-
gehend und stellte daraus ein anschauliches Bild von
deni Nürnberger Gcwerbeleben des sechzehnten Jahr-
hunderts zusammen, welches als besonderes Buch von
künstlerischer Ausstattung soeben erschienen ist.

Der Verfasser spricht darin von den Bedingnngen,
nnter welchen die Handwerker Mcister werden kvnnten,
von der Beschaffenheit der Meisterstücke, von der Schau,
in welcher alle zum Berkauf gestellten Arbeiten in
Bezug auf ihre Güte geprüft wurden, von dem Ber-
hältniß der Meister zu den Lehrjungen und den Ge-
sellen und der Mcister nntereinander, von dem Ein-
kauf des Materials für die Arbeiten nnd dem Berkauf
der fertigen Waaren, und bezieht sich bei allen Ein-
zelnheiten anf seine Qnellc, welche er zuni Theil wört-
lich anführt.

Man ersieht aus dieser Darlegung, daß die Zunft-
gesetze sehr strenge waren und die Freiheit Ler Einzelnen
in empfindlichster Weise bcschränkten. Aber es leuchtet
aus ihnen auch das eifrigste Bestreben hervor, dem
Handwerker eine solide Bildung zu verschaffen, auf
Sitte und Ordnung im Gewerk zu halten und nur
gute, solide Arbeit auf den Markt zu bringen, über-
haupt dic Ehre des Gewerks in jeder Beziehung hoch
zu halten.

Die ganze Darlegung Stockbauer's zeigt deutlich
den Geist der Handwerker alter Zeit, wirft interessante
Streiflichter auf manche schon bekannten, aber bisher
nicht recht verständlichen Thatsachen und ist ein höchst
werthvoller Beitrag nicht nur zur Kunst- und Ge-
werbegeschichte von Nürnberg, sondern auch zur allge-
meinen Kulturgeschichte. R. Bergau.

Ein vollstündiger getreuer Abdruck dieser Gssetze
wäre, trotz Stockbauer's verdienstlicher Arbeit, als Grund-
lage sür Studien verschiedenster Art, noch immer sehr er-
wünscht.
 
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