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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 14.1879

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Der Platz für das deutsche Reichstagsgebäude
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https://doi.org/10.11588/diglit.5791#0346

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Iahrgang.

Beiträge

sind an jl)rof. Dr. L. von
Lützow (lvien, There-
sianumgasse 25) oder an
die verlagshandlung in
^eipzig, Gartenstr. 8,
zu richten.

5eptember

Nr. ^2.
Inserate

d 25 j)f. für die drei
Mal gesxaltene j)etit-
zeile werden von jeder
Buch- u.Aunsthandlung
angenommen.

s87Y.

Beiblatt zur Zeitschrift für bildende Kunst.

Lrscheint von September bis Iuli jede woche am Donnerstag, von Iuli bis September alle Tage, für die Abonnenten der „Zeitschrift für
bildende Kunst" gratis; für sich allein bezogen kostet der Iahrgang 9 Mark sowohl im Buchhandel als auch bei den deutschen

und österreichischen ssostanstalten.

Inhalt: Der j)latz für das deutsche Reichstagsgebciude. — Der Lariser Lalon. III. — Rorrespondenz: Dresden. — wappen des österreichischen
Herrscherhauses; v. Lhampier, b,'Lnnse Lrtisticiue; Lü bke's Geschichte der italienischen Malerei.— Münchener Kunstgewerbe-Verein.
— Kunstverein in Heilbronn. — Stuttgart: Ausstellung; Die 53. Ausstellung der känigl. Akadeniie der Künste in Berlin. — Die Baufrage
der Stuttgarter Aunstschule; Prof. L. Scheuren; Aarl Brünner; Lrnst Stückelberg; j)rof. Lhr. Griepenkerl; Prof. Bleibtreu; Berliner
Architektenverein; Der Flügelaltar des <D. Maffys; Die Direktion des bisherigen „Deutschen Gewerbe-Muscunis"; Das Denkmal des
Herzogs Karl von Braunschweig. — Rölner Kunstauktion. — Neuigkeiten des Such- und Runsthandels. — Zeitschriften. — Inserate.

No. 43 dcr Kuustchronik crschcint mit dcm 12. Hcst der Zcitschrift am 18. Scptcmber.

Der Platz für das deutsche Rsichstagsgebäude.

Die Vorschläge bezüglich der Situirung des Reichs-
tagsgebäudes haben sich in neuerer Zeit wesentlich
auf die Umgebung des Königsplatzes concentrirt, und
wenn auch neuerdings der Vorschlag der Reichsregierung,
Lie früher sür das Gebttude bei der Konkurrenz in
Aussicht genommene Stelle zu wählen, leider zunächst
abgelehnt wvrden ist (zum wesentlichen Theil, wie es
scheint, mit Rücksicht auf dic Wahlen zum Abgeord-
netenhause), so sollen hier doch alle am Königsplatz
in Aussicht genommenen Plätze in Bezug auf ihre
zweckmäßige Gestaltung einer Untersuchung unterzogen
werden. Wenn dabei mit Absicht vermieden wird,
für irgend einen Platz einseitig und allein einzutreten,
so halte ich dieses bei einer künstlerisch-technischen Unter-
suchung überhaupt für angemessener, wenn auch der
Eitelkeit und dem Ehrgeiz, unter allen Umständen
eigene Vorschläge zur Geltung zu bringen, das Gegen-
theil, die Zuspitzung des Urtheils auf nur einen ein-
zigen Platz, mehr genügen mag.

Jm Allgemeinen erscheint die Umgebung des
Königsplatzes mit Rücksicht auf die Siegessnule, welche
wesentlich auch den das Deutsche Reich schaffenden
Siegen von 1870—71 gilt, für den Platz eines Reichs-
tagsgebäudes besonders geeignet, wenn auch der Maß-
stab der Säule eine gewisse Schwierigkeit für die Ge-
staltung des Gebäudes bietet; hat doch dicser Umstand
den Sieger in der Konkurrenz für das Reichstagsgebäude
veranlaßt, in einer Zuschrift an die Reichstagsmit-
glieder sich gegen den auf der Platzachse liegenden so-

genannten Alsenplatz in motivirter Weise auszusprechen,
wobei er, wenn man den Platz lediglich in seiner
jetzigen Abgrenzung in's Auge faßt, in der Haupt-
sache Recht hat. Andererseits ist der Abgeordnete
Reichensperger gerade für diesen Platz in sehr warmer
Weise eingetreten nnd hat mit geringer Mehrheit die
Zustimmung des Reichstages erreicht. So weit Reichen-
sperger's Urtheil nicht auf technischem, von ihm selbst
angezogenem Urtheil beruht, sind auch die Gründe,
welche derselbe anführte, sehr beachtenswerth. Denn
es liegt an und sür fich nahe, ein Gebäude, welches
eine gleichberechtigte Parallele wvhl nur in dem
nicht in Berlin zur Ausführung kommenden obersten
Reichsgerichtshof finden würde, nicht auf einen Par-
allelismus in der Platzdisposition anzuweisen, sondern
demselben eine centrale oder achsiale Lage bezüglich
des Platzes zu geben. Aber die Hauptachse des Königs-
platzes wird sür immer durch die Frontausicht der
Siegesgöttin auf der Platzmitte, also durch die Sieges-
allee bestimmt.

Eine solche Lage auf der Hauptachss des Platzes
kann demnach nur, was auch an und für fich sehr
wohl zulässig ist, hinter der Siegessäule in der Rich-
tung auf dcn Humboldtshafen zu angenommen werden.
Bis soweit würde man Herrn Reichensperger schr
wohl zustimmen können. Dieses ist aber nicht der Fall,
wo er speciell technisches Urtheil anzieht und wo es
sich um die Platzbegrenzung auf der nördlich vom
Kvnigsplatze freiliegenden Stelle, dem sogenannten
Alsenplatze, handelt. Dieser Platz liegt unbedingt zu
nahe an der Siegessäule, hinter der man keinen Stand-
 
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